Wohnungspolitische Informationen 51/52 2017 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5508
Prozentuale Angabe der Beteiligung in der Gesellschafterliste
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro haben Wohnungskäu­
fer 2016 für den Erwerb von Immo­
bilien auf den Tisch gelegt. Dies
berichten die die amtlichen Gutach­
terausschüsse in einer aktuellen Aus­
wertung der Immobilien- und Grund­
stücksverkäufe in Deutschland. Die
Käufer haben damit 2016 fast 20 Pro­
zent mehr für Wohnimmobilien aus­
gegeben als noch zwei Jahre zuvor.
Besonders die Preise für selbstgenutz­
tes Wohneigentum zogen an. Im Bun­
desdurchschnitt kostete im Jahr 2016
der Quadratmeter Wohnfläche für ein
gebrauchtes freistehendes Ein- und
Zweifamilienhaus 1.545 Euro. Die
höchsten Quadratmeter-Preise wurden
mit 8.500 Euro in der Stadt und 7.500
Euro im Landkreis München sowie mit
5.150 Euro in Konstanz erzielt. Weitaus
weniger mussten Käufer mit 380 Euro
pro Quadratmeter in den Landkreisen
Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt
oder mit 470 Euro im Kyffhäuserkreis
in Thüringen zahlen. Bei gebrauchten
Eigentumswohnungen lag ebenfalls
die Stadt München mit einem Quad­
ratmeter-Preis von 5.500 Euro an der
Spitze. Aber auch auf Sylt wurden mit
4.370 Euro oder in der Küstenregion
Niedersachsens mit 3.420 Euro hohe
Preise erzielt. Sehr viel niedriger waren
dagegen die Preise in ländlichen Krei­
sen abseits der großen Städte, so bei­
spielsweise im weiteren Umland von
Berlin im Landkreis Teltow-Fläming in
Brandenburg mit 220 Euro je Quadrat­
meter Wohnfläche.
155,7
„Die erfolgreiche Mieterzeitschrift“ –
Neue GdW-Arbeitshilfe erschienen
Der GdW hat die Arbeitshilfe 81 „Die erfolgrei­
che Mieterzeitschrift“ veröffentlicht. Sie dient
als praktischer Leitfaden, um den zuständigen
Redakteuren und Mitarbeitern in Wohnungs­
unternehmen hilfreiche Hinweise für die Wei­
terentwicklung ihrer Mieterzeitschriften an die
Hand zu geben. Das Werk der beiden PR- und
Corporate Publishing-Expertinnen Dr. Annika
Schach und Dr. Cathrin Christoph basiert auf
einer umfassenden wissenschaftlichen Auswer­
tung des GdW-Wettbewerbs „Deutschlands
beste Mieterzeitung“ und seiner Teilnehmer
aus dem Jahr 2015. Mit dem Wettbewerb hat der Spitzenverband der
Wohnungswirtschaft die Leistungen der Wohnungsunternehmen beim
Thema Kundenzeitschriften zum ersten Mal in besonderer Weise gewür­
digt. Die zweite Ausgabe des Wettbewerbs wird voraussichtlich Mitte
2018 vom GdW ausgelobt werden.
(schi)
Recht so
„Angesichts des klaren Wortlautes von Paragraph § 40 Absatz 1 GmbHG,
der gerade keine Wertuntergrenze für die Angabe des Prozentsatzes pro
Geschäftsanteil vorsieht, erscheint die Entscheidung des OLG München
vertretbar. Es fragt sich allerdings, welchen nennenswerten Erkenntnis­
wert eine Angabe eines Prozentsatzes wie im vorliegenden Fall, insbe­
sondere für das Transparenzregister, hat. Ein aktueller Referentenent­
wurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu einer
Rechtsverordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste greift dieses Prob­
lem auf und sieht vor, dass Prozentangaben unter 1,0 Prozent nicht erfolgen müs­
sen. In diesem Fall soll die Angabe genügen, dass der Anteil des Nennbetrages eines
einzelnen Geschäftsanteils weniger als 1,0 Prozent vom Stammkapital beträgt. Zwar
ist das BMJV gemäß Paragraph § 40 Absatz 4 GmbHG ermächtigt worden, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die
Ausgestaltung der Gesellschafterliste zu treffen. Da das formelle Gesetz jedoch eine
negative Entscheidung in Bezug auf die Einführung einer Wertuntergrenze getroffen
hat, fragt sich, inwieweit dieses Gesetz diesbezüglich noch einer weiteren Ausgestal­
tung durch eine Rechtsverordnung zugänglich ist. Diese Frage wird erst recht nach
der vorliegenden Entscheidung des OLG München zu klären sein.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
Im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) wurde
Paragraph 40 Absatz 1 im Sommer dieses Jahres dahingehend geändert, dass in der
Gesellschafterliste auch „die durch den jeweiligen Nennbetrag eines Geschäftsanteils
vermittelte jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital“ anzugeben ist. Sofern
ein Gesellschafter mehr als einen Geschäftsanteil hält, ist in der Gesellschafterliste zudem
der Gesamtumfang der Beteiligung am Stammkapital als Prozentsatz anzugeben. Diese
gesetzlichen Änderungen sollen der Übersichtlichkeit der Gesellschafterliste und der
Vereinfachung einer Verlinkung mit dem Transparenzregister nach Paragraph § 22 Absatz
1 Nummer 5 Geldwäschegesetz (GwG) dienen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Mün­
chen mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 entschied (Az.: 31 Wx 299/17), ist der Vor­
schrift des Paragraph § 40 Absatz 1 GmbHG keine Wertuntergrenze für die Angabe des
Prozentsatzes zu entnehmen. Im vorliegenden Fall war das Stammkapital der Gesellschaft
in Geschäftsanteile zu je einem Euro eingeteilt. Für den einzelnen Geschäftsanteil betrug
die prozentuale Angabe der Beteiligung am Stammkapital jeweils 0,0004 Prozent. Das
OLG München bestand auf die Angabe dieses Prozentsatzes in der Gesellschafterliste.
Quelle: GdW
Die Arbeitshilfe steht momentan exklusiv für GdW-Wohnungsun-
ternehmen elektronisch im Mitgliederbereich unter
in der Rubrik „Publikationen“
zum Download zur Verfügung. Ab Januar 2018 ist eine Bestellung
gedruckter Exemplare zum Preis von je 25 Euro zzgl.
Versandkosten unter
öglich.
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