Wohnungspolitische InformationenI 48/2017 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5505
Mietminderung wegen erhöhter Lärmbelästigung durch Straßenbauarbeiten
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller 11,4 Milliarden Fahrten
im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) entfielen im Jahr 2016 auf
Schülerinnen und Schüler, Studierende
und Auszubildende. Laut Angaben
des Statistischen Bundesamtes entfiel
damit jede dritte Fahrt im ÖPNV 2016
auf Schüler und Ausbildungsverkehr.
Dieser summierte sich im Jahr 2016
auf insgesamt 3,8 Milliarden Fahrten.
Aufgrund der speziellen und preisgüns-
tigeren Fahrausweise trug diese Fahr-
gastgruppe dabei mit 3,4 Milliarden
Euro aber nur einen Anteil von knapp
20 Prozent zu den gesamten ÖPNV-
Einnahmen von 17,6 Milliarden Euro
bei. Insgesamt haben die beförderten
Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr
2016 um 1,5 Prozent zugenommen.
Das ist der höchste Anstieg in den
vergangenen 10 Jahren. Die Beförde-
rungsleistung in Personenkilometern
ist ebenfalls deutlich gewachsen.
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Nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche –
Der GdW auf dem Parteitag der Grünen
„Zukunft ist was wir
draus machen“ – unter
diesem Motto stellten
sich BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf ihrem Par-
teitag am 25. Novem-
ber 2017 in Berlin ihrer
politischen
Zukunft.
Nach der Enttäuschung
über das Scheitern der
Sondierungsgespräche
signalisiert die Partei
Recht so
„Die Entscheidung des Landgerichts knüpft an die sogenannte 'Bolz-
platzentscheidung' des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. April 2015
(Aktenzeichen VIII ZR 197/14) an. In seinem Leitsatz hat der BGH entschie-
den, dass nachträglich – also nach Abschluss des Mietvertrages – erhöhte
Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei
Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen zur Miet-
minderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung begründen, wenn auch der
Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr – oder Entschädigungsmöglichkeit
als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss. Damals ging es um spielende Kin-
der an einem nahegelegenen Bolzplatz auf einem Schulgelände, hier um Straßenlärm,
der zeitweilig zu erhöhter Lärmbelästigung führte. Der BGH begründet seine Recht-
sprechung damit, dass die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend
getroffen haben, dass sich die Umstände im Umfeld der Wohnung nicht ändern und
dauerhaft so bleiben. Die Entscheidung des BGH hat in der Literatur scharfe Kritik
erfahren, da es bei der Mietminderung nicht darauf ankomme, ob der Vermieter etwas
für den Mangel (Lärm) kann oder nicht. Auf diese Frage kommt es aber erst an, wenn
der Inhalt des Vertrages richtig ausgelegt worden ist. Was haben die Parteien verein-
bart? Erst bei einer negativen Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich
vereinbarten Soll-Beschaffenheit liegt ein Mangel vor, der bei Vorliegen weiterer Vor-
aussetzungen zur Mietminderung berechtigt. In aller Regel wird der Vermieter aber
keine Garantie dafür abgehen können, dass die Umstände im Umfeld der Wohnung
so bleiben, wie sie sind. Dies gilt erst Recht für Straßenbauarbeiten in der Innenstadt.
Diese unselbstständige Garantie wird man in einen Mietvertrag nicht hineinlesen kön-
nen. Hierfür bedarf es besonderer Anhaltspunkte. Insofern ist die Entscheidung auch
des Landgerichtes nachvollziehbar und zutreffend. Denn mit Straßenbauarbeiten in
der Innenstadt ist nach allgemeiner Lebenserfahrung zu rechnen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 14. Juni 2017 hat sich das Landgericht Berlin entschieden, dass nachträglich
erhöhte Geräuschimmissionen durch Dritte – seien sie dauerhaft oder zeitlich begrenzt –
grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel begründen, wenn auch
der Vermieter sie ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit als unwesentlich
oder ortsüblich hinnehmen muss. Namentlich Straßenbauarbeiten im Innenstadtbereich
einer Großstadt, die zu zeitweilig erhöhten Lärmbelästigungen führen, stellen – so das
Gericht – jedenfalls dann, wenn sie sich in den üblichen Grenzen halten, keinen zur Min-
derung berechtigenden Mangel dar (Aktenzeichen 65 S 90/17).
Fotos: GdW
GdW-Referent Olaf Mangold mit Dr. Robert
Habeck, Minister für Energiewende, Landwirt-
schaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in
Schleswig-Holstein (v. l.)…
…und mit Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzen-
der der Grünen im Bundestag.
Gesprächsbereitschaft und hält sich auch die Möglichkeit einer Beteiligung an einer
Minderheitsregierung offen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW war
wieder mit einem Stand vor Ort und informierte über die aktuellen Herausforderungen
der Wohnungswirtschaft und die sich daraus ergebenden Forderungen der Branche an
die Politik und eine zukünftige Regierung.
(koch)
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