WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 14/2017 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5471
Auskunftsanspruch der Presse
ZAHL DER WOCHE
Prozent der Unternehmen in Deutsch-
land nutzten im Jahr 2016 kosten-
pflichtige IT-Dienste über Cloud
Computing. Wie das Statistische Bun-
desamt ermittelte, entsprach dies
einem Anstieg um fünf Prozentpunkte
im Vergleich zu 2014. Cloud Compu-
ting bedeutet, dass über das Internet
IT-Dienste wie Software oder Speicher-
platz bereitgestellt werden. Die Nut-
zung von Cloud Computing nahm mit
der Unternehmensgröße zu. Während
15 Prozent der kleinen Unternehmen
mit 10 bis 49 Beschäftigten Cloud
Computing nutzten, lag der Anteil
bei den mittelgroßen Unternehmen
mit 50 bis 249 Beschäftigten bei 21
Prozent. Bei Großunternehmen mit
250 und mehr Beschäftigten waren es
sogar 38 Prozent. Die Unternehmen
nutzten Cloud Computing am häufigs-
ten für die Speicherung von Daten (63
Prozent), zum Versenden und Empfan-
gen von E-Mails (49 Prozent) oder zum
Betrieb von Unternehmensdatenban-
ken (33 Prozent). Zudem wurde Cloud
Computing auch für Softwareanwen-
dungen im Rechnungswesen (26 Pro-
zent), zur Verwaltung von Kundenda-
ten (19 Prozent) oder zur Anmietung
von Rechenkapazität zur Ausführung
unternehmenseigener Software (19
Prozent) eingesetzt.
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Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW veranstaltet erstmals
den Workshop „Digitale Stadt – neue Mobilität – Wohnquartier“, in dem
die Wirkungen neuester technologischer Entwicklungen – insbesondere
im Mobilitätsverhalten und -management – auf die Wohnquartiere und
Nachbarschaften diskutiert werden.
Die Prozesse der Digitalisierung und Technologisierung entfalten eine
Dynamik, die das Wohnen und die Stadtentwicklung massiv beeinflus-
sen. Das „Internet of Things“ wirkt in die für die Wohnungswirtschaft
relevanten Wertschöpfungsketten ebenso hinein wie in die Datenhoheit
und die städtebaulichen Regelungsinstrumente der Kommunen. Neue
Recht so
„Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist sicherlich als Auf-
gabe im Bereich der Daseinsvorsorge und damit als öffentliche Aufgabe
zu sehen. Nach den Grundsätzen des BGH müssten gerade kommu-
nale Unternehmen bei entsprechenden Presseauskünften prüfen, ob die
Hälfte der Geschäftsanteile im Eigentum der öffentlichen Hand steht.
Die Entscheidung erging auf Grundlage des nordrhein-westfälischen
Gesetzes. Vergleichbare Regelungen finden sich jedoch auch in den entsprechenden
Bestimmungen anderer Bundesländer. Zu beachten ist weiter, dass ein entsprechender
Anspruch nicht besteht, wenn etwa ein überwiegendes öffentliches oder ein schutz-
würdiges privates Interesse mit der Auskunft verletzt werden würde.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 16. März 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der pres-
serechtliche Auskunftsanspruch auch gegenüber Aktiengesellschaften geltend gemacht
werden kann, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind und deren Anteile sich mehr-
heitlich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Nach Ansicht des BGH erfüllt der
presserechtliche Begriff der Behörde auch juristische Personen des Privatrechts, die von der
öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der
Daseinsvorsorge, eingesetzt werden. Eine Beherrschung in diesem Sinne ist in der Regel
anzunehmen, wenn mehr als die Hälfte der Anteile der privatrechtlichen juristischen Per-
sonen im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Einschränkend meint das Gericht weiter,
dass der Auskunftsanspruch allerdings nur den Zeitpunkt erfasse, für den ein berechtigtes
Informationsinteresse der Presse bestehe (Az.: I ZR 13/16).
23. Mai 2017, Berlin
Workshop „Digitale Stadt – neue Mobilität – Wohnquartier“
Mobilitätskonzepte stellen hergebrachte Konzepte der Verkehrs- und Stellplatzorganisa-
tion in Frage.
Die Wohnungswirtschaft will diese Prozesse aktiv mitgestalten. Eine Stärke der vor Ort
tätigen Wohnungsunternehmen und Sanierungsträger ist es, neue Entwicklungen vom
Quartier und seinen Bewohnern her bewerten und gestalten zu können. Ihr Alleinstel-
lungsmerkmal besteht darin, Themen wie „e-mobility“ nicht
isoliert, sondern in ihrem Zusammenspiel für das Wohnen im
Quartier zu gestalten. Im Workshop wird ein informellen Aus-
tausch über die Sichtweisen der Wohnungsunternehmen, des
Bundes, der Kommunen und der Anbieter neuer Mobilitäts-
konzepte angestrebt.
(hun/kön)
Zur Anmeldung führt dieser Kurz-Link:
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