WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 9/2017 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5466
Unzulässige Koppelungsvereinbarung in einem Geschäftsführeranstel-
lungsvertrag
ZAHL DER WOCHE
Euro betrug 2012 die durchschnittliche
Steuerrückerstattung für Steuerpflich-
tige, die ausschließlich Einnahmen aus
nicht-selbständiger Arbeit und even-
tuell Kapitaleinkünfte erzielten. 11,4
Millionen Steuerpflichtige erhielten im
Rahmen der Einkommensteuerveranla-
gung eine Steuererstattung, meldete
das Statistische Bundesamt auf Basis
der aktuellen Steuerstatistik. Beson-
ders häufig waren Rückerstattungen
zwischen 100 und 1.000 Euro (61 Pro-
zent). Bei rund 10 Prozent der Betrof-
fenen fiel die Rückzahlung geringer als
100 Euro aus. Beträge über 5.000 Euro
erstatteten die Finanzämter in einem
Prozent der Fälle. Eine Nachzahlung an
das Finanzamt mussten 1,5 Millionen
Steuerpflichtige leisten – der durch-
schnittliche Betrag lag bei 965 Euro.
Die Nachzahlungen bewegten sich
ebenso wie die Erstattungen mit einem
Anteil von 59 Prozent besonders häu-
fig im Bereich zwischen 100 und 1.000
Euro. Kleinere Beträge unter 100 Euro
mussten 22 Prozent der Steuerpflichti-
gen zahlen. Hohe Summen über 5.000
Euro betrafen dagegen lediglich drei
Prozent der Steuerpflichtigen.
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GdW-NEWS
Neue Satzungen, Geschäfts- und Wahlordnungen –
GdW-Arbeitshilfe 80 erschienen
Die GdW-Mustersatzungen für Wohnungsgenossenschaften (Ausgabe
2009), die Mustergeschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat bei
Wohnungsgenossenschaften (Ausgabe 2007) sowie die Musterwahl-
ordnung für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsgenossenschaften mit
Vertreterversammlung (Ausgabe 2013) wurden überarbeitet. Diese Regel-
werke werden durch die Neuausgaben 2017 ersetzt, die demnächst über
den Haufe Verlag bezogen werden können. In der GdW Arbeitshilfe 80
werden die Änderungen der jeweiligen Regelungen dargestellt und erläu-
tert. Neben den Erläuterungen in Band 1 sind im Band 2 die verschiedenen
Synopsen enthalten. Die Arbeitshilfe, die unter Federführung des GdW
erstellt wurde, ist ein Gemeinschaftswerk von GdW und Justiziaren der
Recht so
„Die Regelung im Anstellungsvertrag (Koppelungsvereinbarung) verstößt
gegen § 622 Absatz 5 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ist des-
halb unwirksam. Die in § 622 BGB geregelte Mindestkündigungsfrist
gilt für Geschäftsführer einer GmbH auch dann entsprechend, wenn
diese – wie im vorliegenden Fall – am Kapital der Gesellschaft beteiligt
sind. Die von den Parteien vereinbarte Koppelungsvereinbarung sieht
die sofortige Beendigung des Anstellungsvertrages mit Zugang der Bekanntgabe des
Abberufungsbeschlusses vor. Die Koppelungsvereinbarung berücksichtigt demnach
nicht die Mindestkündigungsfrist nach § 622 BGB. Dies führt zur Unwirksamkeit der
Vereinbarung. Diese Rechtsfolge greift nach Ansicht des OLG Karlsruhe auch dann
ein, wenn der Anstellungsvertrag nicht durch eine Kündigung aufgelöst wird, sondern
die Beendigung des Anstellungsvertrages vereinbarungsgemäß durch den Widerruf
der Organstellung eintreten soll.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Oktober letzten Jahres entschied, ist eine
Koppelungsvereinbarung in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag mit einer GmbH
unwirksam, wenn diese Vereinbarung die sofortige Beendigung des Anstellungsvertrages
mit Zugang der Bekanntgabe des Abberufungsbeschlusses vorsieht (Az.: 8 U 122/15). Die
Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird
beim Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen II ZR 347/16 geführt. Im vorlie-
genden Fall hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, die Geschäftsführerin abzu-
berufen. Dem Anstellungsvertrag zufolge endet das Anstellungsverhältnis mit Abberufung
durch die Gesellschafterversammlung per Zugang des Abberufungsbeschlusses. Einer
auf die Beendigung des Anstellungsvertrages gerichteten Erklärung einer Partei bedarf
es danach nicht. Die entsprechende Regelung im Anstellungsvertrag ist nach Ansicht des
OLG Karlsruhe unwirksam. Das Anstellungsverhältnis ist damit durch die Abberufung als
Geschäftsführerin nicht beendet worden.
Wie werden künftig in Wohngebäuden
die Verbräuche von Strom, Gas und Was-
ser im Mehrspartenbetrieb digital erfasst?
Wie ist der Stand der Technik? Welche
Erfahrungen gibt es? Zu diesen Fragen dis-
kutierten lebhaft auf Einladung von GdW-
GdW-Präsident Axel Gedaschko
Foto: MeterPan
Smart Home in Essen
Präsident Axel Gedaschko Vertreter von
Wohnungsunternehmen, Hardwareher-
stellern und Dienstleistern am Stand der
MeterPan GmbH am 7. Februar 2017 auf
der E-world energy & water in Essen.
(wed)
Regionalverbände. Sie ist für GdW-Mitglieder kostenfrei erhältlich.
(kön/röm)
Bezugsinformationen finden Sie unter
Mitgliederbereich
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