WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 13/2017 - page 3

BUNDESPOLITIK
Sozialen Zusammenhalt in den Kommunen stärken: Bundesbauministerin
Hendricks präsentiert Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Dortmund – Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat am 20. März 2017 die Kommunalkonferenz in Dortmund eröff-
net. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Fachleuten werden Lösungsvorschläge diskutiert, wie mit Instrumenten
der Stadtentwicklung der soziale Zusammenhalt und die Integration vor Ort gestärkt werden können. Dazu hat das Bun-
desbauministerium den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ aufgelegt. Bis 2020 stehen insgesamt 800 Mil-
lionen Euro für die Sanierung von Bildungseinrichtungen und die Unterstützung von Quartiertreffs zur Verfügung.
„Wir brauchen mehr gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Und wir müssen unsere
Investitionen dabei auf die Orte konzen-
trieren, in denen dieser gesellschaftliche
Zusammenhalt wächst und gedeiht“, so
Hendricks. „Wo sich Menschen kennen-
lernen, miteinander sprechen, Freundschaf-
ten schließen. Wir brauchen Investitionen
in Schulen, in Jobs und natürlich vor allem
in die Städte, Kommunen und Nachbar-
schaften.“
Kitas, Schulen, Nachbarschaftstreffs
und Bürgerzentren
Mit dem Investitionspakt „Soziale Integ-
ration im Quartier“ sollen Kitas, Schulen,
aber auch Nachbarschaftstreffs und Bür-
gerzentren saniert und zum Quartier hin
geöffnet werden. So sollen neue Räume
für Austausch und Begegnung entstehen,
echte Orte der Integration. Auch enga-
gierte Initiativen und Vereine, die sich für
Integration und soziales Miteinander ein-
setzen, können hier Fuß fassen. In den Jah-
ren 2017 bis 2020 stehen dafür jährlich
200 Millionen Euro bereit. Das Programm
ist eine Gemeinschaftsleistung von Bund,
Ländern und Kommunen. Das Bundesbau-
ministerium trägt mit 75 Prozent den größ-
ten Anteil der förderfähigen Kosten.
Analog zum bewährten Quartiersmanage-
ment aus dem Bundesprogramm Soziale
Stadt werden insbesondere sogenannte
Integrationsmanager gefördert. Diese
können als begleitende Brückenbauer zwi-
schen den geförderten Einrichtungen und
den Akteuren und Bewohnern im Stadt-
teil unterstützend agieren und wirken. Sie
sorgen dafür, dass in den Einrichtungen
geeignete Angebote im Sinne der Integra-
tion entstehen.
„Wir müssen hier glücklicherweise das Rad
nicht komplett neu erfinden, weil wir über
die Soziale Stadt bereits viele gute Erfah-
rungen sammeln konnten“, so Hendricks.
Mit dem Investitionspakt wird die bisherige
Förderung des Bundes und der Länder, wie
zum Beispiel das Städtebauförderungspro-
gramm „Soziale Stadt“, sinnvoll ergänzt.
Die 200 Millionen Euro für den Investiti-
onspakt sind Teil der Beschlüsse der Bun-
desregierung aus dem vergangenen Jahr,
300 Millionen Euro zusätzlich für soziale
Stadtentwicklung in den Jahren 2017 bis
2020 zur Verfügung zu stellen. Neben
dem neuen Investitionspakt werden damit
auch die Programme „Soziale Stadt“ und
„Stadtumbau“ weiter gestärkt.
(schr/kön)
Weitere Informationen unter:
Einbruchschutz: Zuschussförderung wird ausgeweitet
Berlin – Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe weiten die Förderung für
Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Seit dem 21. März 2017
werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investition in Höhe von
500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro. Die Höhe des Zuschus-
ses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei ent-
sprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
„Jeder soll sich in seiner Wohnung sicher
fühlen. Dabei können schon kleine Maß-
nahmen helfen“, so Bundesbauministerin
Barbara Hendricks
. „Die große Nachfrage
zeigt, dass es da einen Bedarf gibt. Wir
haben die Zuschussförderung für den Ein-
bruchsschutz daher noch einmal deutlich
verbessert. Ab sofort unterstützen wir pri-
vate Hauseigentümer und vor allem auch
Mieterinnen und Mieter bereits bei kleine-
ren Einbruchsschutzmaßnahmen.“
„Der Einbruch in die eigenen vier Wände
ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff,
der häufig zu anhaltender Verunsicherung
und Ängsten führt“, so Bundesinnenminis-
ter Dr.
Thomas de Maizière
. „Neben dem
materiellen Schaden ist die Verletzung von
Privat- und Intimsphäre die oftmals min-
destens ebenso bedeutende Beeinträchti-
gung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch
Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Mit der
deutlichen Absenkung der Mindestinvesti-
tionssumme von 2.000 auf 500 Euro setzen
wir ein klares präventives Signal. Insbeson-
dere Mieterinnen und Mieter profitieren in
Zukunft auch von der Förderung des Ein-
bruchschutzes der KfW.“
Auch Dr.
Ingrid Hengster
, Vorstandsmit-
glied der KfW Bankengruppe, heißt die
Änderungen willkommen: „Wir sehen,
dass die KfW-Zuschussförderung für den
Einbruchschutz großes Interesse bei den
Hauseigentümern und Mietern findet und
freuen uns, dass wir nun die Förderung
ausweiten können. Ab jetzt fördern wir
auch kleinere Maßnahmen für den Ein-
bruchschutz, wie zum Beispiel den Aus-
tausch von Türschlössern. Somit tragen wir
dem Bedürfnis der Bauherren nach mehr
Sicherheit in den eigenen vier Wänden
Rechnung.“
Mehr als 40.000 Förderzuschüsse
Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr
als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruch-
schutz ausgereicht, mittels derer in rund
50.000 Wohneinheiten verschiedene ein-
bruchhemmende Maßnahmen realisiert
wurden.
Seit 1. April 2016 können nicht nur
Zuschüsse, sondern auch Förderkredite
mit günstigen Zinssätzen für Investitionen
in den Einbruchschutz beantragt werden.
Hauptsächlich wurden einbruchhemmende
Haus- und Wohnungstüren sowie Nach-
rüstsysteme für Fenster eingebaut.
Seit November 2016 können private Bau-
herren und Mieter online ihren Förderan-
trag bei der KfW stellen und erhalten in
wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.
(schr/dim/hel/kön)
Informationen zu den Fördermöglichkeiten
finden Sie unter
oder
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