WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 16/2016 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5422
Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhungserklärung
GdW-NEWS
GdW erweitert umfassendes Kompetenz-Netzwerk
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft hat das Spektrum seines
Expertenkreises weiter vergrößert. Acht Unternehmen sind in den ver-
gangenen Wochen und Monaten als branchenverwandte Spezialisten in
den Kreis der Fördermitglieder des GdW aufgenommen worden.
„Unser stetig wachsendes, branchenübergreifendes Netzwerk aus För-
dermitgliedern ermöglicht es uns, eng mit den führenden Unterneh-
men aus den Bereichen Bau, Energie, Finanzen und Multimedia zusam-
menzuarbeiten und dadurch Synergieeffekte zu erzielen“, erklärte
Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Von der Kooperation profitieren
sowohl unsere 3.000 Mitgliedsunternehmen als auch die 13 Millionen
Menschen, die in unseren rund 6 Millionen Wohnungen leben. Als Exper-
ten für alle Themen rund um das Mieten und Wohnen sind wir bundes-
weit die zentrale Plattform für unsere Mitglieder, Mieter sowie für unsere
Partner aus Politik, Medien und Wissenschaft.“
Zu den neuen Fördermitgliedern des GdW gehören: die
CalCon Deutsch-
land AG
, die mit ihrem epiqr®-Prinzip strategisches Bestandsmanage-
ment anbietet; die
Knauf Gips KG
, einer der führenden Hersteller von
Baustoffen und Bausystemen in Europa; die
Tele Columbus AG
, der
drittgrößte deutsche Kabelnetzbetreiber und Anbieter für Telekommu-
nikation und Multimedia; der Strom- und Gasversorger
Vattenfall Real
Estate Energy Sales GmbH
; einer der größten regionalen Energie-
dienstleister für Strom und Gas in Ostdeutschland, die enviaM-Gruppe,
Recht so
„Umstritten ist, inwieweit Instandsetzungskosten, die bei Modernisie-
rung fällig und erspart worden sind, in der Begründung zur Mieterhö-
hung nach § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dargelegt werden müs-
sen. Während einige die Ansicht vertreten, dass es einer umfassenden
Vergleichsrechnung zu den hypothetischen Kosten einer bloßen Instand-
setzung bedürfe, hält es der BGH für erforderlich und ausreichend, den
ersparten Instandsetzungsaufwand durch Angabe einer Quote von den aufgewen-
deten Gesamtkosten nachvollziehbar darzulegen. In Umsetzung dieser Entschei-
dung müssten die Kosten betragsmäßig, also in Form einer Quote oder sonst näher
bezeichnet werden. Voraussetzung für den Abzug ist aber, dass es sich um fällige
Instandsetzungsarbeiten handelt. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen. Die Klarstellung,
dass tatsächlich trennbare Maßnahmen jeweils durch mehrere Mieterhöhungserklä-
rungen für die jeweils abgeschlossene Maßnahme erfolgen können, ist zu begrüßen.
So profitiert der Mieter von den bereits abgeschlossenen Maßnahmen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 (Az.: VIII ZR 87/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden, dass aus einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung hervorgehen müsse,
in welchem Umfang durch die durchgeführten Maßnahmen fällige Instandsetzungs-
kosten erspart wurden. Dabei sei es erforderlich, aber auch ausreichend, den ersparten
Instandsetzungsaufwand zumindest durch Angabe einer Quote von den aufgewende-
ten Gesamtkosten nachvollziehbar darzulegen. Der BGH entschied weiter, dass zwar ein
Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich erst nach Abschluss der Arbeiten gestellt werden
könne, würden aber tatsächlich trennbare Maßnahmen durchgeführt, so können mehrere
Mieterhöhungserklärungen für die jeweils abgeschlossenen Maßnahmen erfolgen.
ZAHL DER WOCHE
Personen ab 18 Jahren bezogen
im Dezember 2015 Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem vierten
Kapitel des Zwölften Buches Sozialge-
setzbuch (SGB XII). Wie das Statisti-
sche Bundesamt weiter mitteilte, stieg
diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr
um 3,5 Prozent. Zum Jahresende 2014
hatten knapp 1.003.000 Personen Lei-
stungen der Grundsicherung gemäß
SGB XII erhalten. Im Dezember 2015
hatten rund 536.000 beziehungsweise
51,6 Prozent der Empfängerinnen
und Empfänger von Grundsicherung
die Altersgrenze erreicht oder über-
schritten und erhielten somit Grund-
sicherung im Alter. Knapp 502.000
beziehungsweise 48,4 Prozent der
Empfängerinnen und Empfänger von
Grundsicherung waren im Alter von 18
Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie
erhielten diese Leistungen aufgrund
einer dauerhaft vollen Erwerbsminde-
rung. Voll erwerbsgemindert sind Per-
sonen, die aufgrund einer Krankheit
oder einer Behinderung für einen nicht
absehbaren Zeitraum täglich keine drei
Stunden unter den üblichen Bedingun-
gen des allgemeinen Arbeitsmarktes
erwerbstätig sein können.
1.038.000
vertreten durch die
envia Mitteldeutsche Energie AG
sowie
die
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
; der
Kabelnetzbetreiber und Anbieter von Medien- und Kommu-
nikationsdiensten via Breitbandkabel
Unitymedia GmbH
; die
Binovabau GmbH
als Anbieter intelligenter Lösungen in Sys-
tembauweise; sowie die
KALORIMETA AG + Co. KG
und die
URBANA Energietechnik AG + Co. KG
, gemeinsam einer
der führenden Anbieter für Energie-, Mess- und Abrechnungs-
dienstleistungen.
(kön/schi)
Weitere Infos sowie einen Überblick über die Mitglieder des GdW
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
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