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NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5436
Bestellerprinzip verfassungskonform
ZAHL DER WOCHE
Ehejahre betrug die durchschnittliche
Dauer aller im Jahr 2015 geschiedenen
Ehen. Wie das Statistische Bundesamt
weiter mitteilte, setzen sich damit die
in den letzten Jahren beobachteten
Trends zur längeren durchschnittli-
chen Ehedauer wie auch zum höheren
Durchschnittsalter der Geschiedenen
weiter fort. Für die 1990 Geschiede-
nen war die durchschnittliche Ehe-
dauer mit 11,5 Jahren noch dreiein-
halb Jahre kürzer gewesen. Seit 1990
ist der Altersdurchschnitt der Geschie-
denen – auch als Folge des späteren
Heiratens – um fast acht Jahre ange-
stiegen: für Männer auf gut 46 Jahre
und für Frauen auf gut 43 Jahre. Im
Jahr 2015 wurden in Deutschland
163.335 Ehen geschieden, das waren
1,7 Prozent weniger als im Vorjahr. 51
Prozent der Scheidungsanträge stell-
ten die Ehefrauen, 41 Prozent die
Männer. Die übrigen Anträge wurden
von beiden gemeinsam gestellt.
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GdW-NEWS
Der Demografiekongress – die
Leitveranstaltung zur erfolgrei-
chen Gestaltung des demogra-
fischen Wandels in Deutschland
– steht in diesem Jahr im Zeichen
des Zuzugs von Flüchtlingen nach
Deutschland: Verändert sich durch
die Zuwanderung die demografi-
sche Situation? Wie gelingt die soziale und berufliche Eingliederung von
Flüchtlingen? Kann ausreichend (preiswerter) Wohnraum in Deutschland
geschaffen werden?
Recht so
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Juni 2016 (1 BvR 1015/15)
das sogenannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung für verfassungskonform
erklärt. Nach dem Bestellerprinzip darf ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder
den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vom
Wohnungssuchenden grundsätzlich kein Entgelt fordern. Verstöße können mit Bußgeldern
bis zu 25.000 Euro gegenüber dem Wohnungsvermittler verfolgt werden. Zwei Immobili-
enmakler rügten imWege der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit
nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG). Ein Wohnungsmieter rügte die Verletzung
seiner durch Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Vertragsfreiheit. Das Bundesverfassungs-
gericht wies die Verfassungsbeschwerde des Mieters als unzulässig ab, da er diese nicht
hinreichend begründet hat. Insbesondere sei für eine Verletzung seiner Vertragsfreiheit
nichts erkennbar. Die Verfassungsbeschwerden der Immobilienmakler waren zulässig,
jedoch nicht begründet.
„Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts liegt bezogen auf die
Immobilienmakler zwar eine Beschränkung der Berufsfreiheit vor, diese
sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Bestellerprinzip ist nach
Ansicht des Gerichts zunächst einmal geeignet, das vom Gesetzgeber
verfolgte Ziel des Schutzes der Wohnungssuchenden zu gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich sodann sehr intensiv mit der Frage auseinan-
der, ob es andere Mittel zum Schutz der Wohnungssuchenden gibt, welche die Woh-
nungsvermittler weniger beeinträchtigen, aber gleich wirksam sind. Am Ende verneint
das Gericht die Frage und geht davon aus, dass das Bestellerprinzip erforderlich ist.
Ferner sei die Regelung angemessen und bringe die widerstreitenden Interessen in
einen angemessenen Ausgleich. Durch den vorliegenden Beschluss nicht entschie-
den wird die Frage, ob eine von Wohnungssuchenden zu zahlende Maklerprovision
in Betracht kommt, wenn der Makler von mehreren Wohnungssuchenden beauftragt
wurde (Mehrfachbeauftragung). Wie das Bundesverfassungsgericht hervorhebt, muss
diese Frage durch die Fachgerichte entschieden werden. Selbst wenn die Fachgerichte
diese Frage verneinen, sei das Bestellerprinzip verfassungskonform.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
1. + 2. September 2016, Berlin
Demografiekongress 2016: Flüchtlingszuzug im Fokus
Vier große Themenblöcke werden beim Demografiekongress 2016 behandelt: Wohnen &
Services, Arbeitswelt & Personal, Pflege & Medizin sowie Kommunale Gestaltung. Nach
der Begrüßung der Teilnehmer durch Dr. Thomas de Maizière wird Bundesbauministe-
rin Dr. Barbara Hendricks in die Podiumsdiskussion „Günstiger Wohnraum für alle – in
Deutschland leistbar?“ – unter anderem mit GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser
– einführen. Im ersten thematischen Forum „Integration statt Ghettoisierung – Wohnraum
für Flüchtlinge“ werden anschließend, unter der Moderation von Ingeborg Esser, Marion
Schmidt-Stadtfeld von der Nassauischen Heimstätte, Helmut Knüpp von der Wanken-
dorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG und Dr. Karl Bronke aus der Sozial-
verwaltung der Freien Hansestadt Bremen
von ihren Erfahrungen berichten und Best
Practice-Beispiele liefern.
In einem weiteren Forum zum Thema
„Service- und Versorgungsketten rund
ums Wohnen“ werden Experten unter
der Moderation von Dr. Claus Wedemeier,
GdW-Referent für Demografie und Digi-
talisierung, Praxisbeispiele zur Vernetzung
von Dienstleistungen, Mentor- und Ange-
hörigennetzwerken sowie Versorgungspro-
zessen erläutern.
(schi)
Weitere Infos zu Programm
und Anmeldung finden Sie unter
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