NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5428
ZAHL DER WOCHE
Millionen Personen mit Wohnort in
Deutschland waren im April 2016
erwerbstätig. Das ergibt sich aus vor
läufigen Berechnungen des Statisti
schen Bundesamtes. Gegenüber dem
Vorjahresmonat stieg die Zahl der
Erwerbstätigen kräftig um 548.000
Personen oder 1,3 Prozent. Nach vor
läufigen Ergebnissen der Erwerbstä
tigenrechnung erhöhte sich die Zahl
der Erwerbstätigen im April 2016 im
Vergleich zum Vormonat März auch
infolge der Frühjahrsbelebung um
171.000 Personen oder 0,4 Prozent.
Der Anstieg gegenüber März war
damit höher als im Durchschnitt der
letzten fünf Jahre. Nach Ergebnissen
der Arbeitskräfteerhebung lag die
Zahl der Erwerbslosen im April 2016
bei 1,76 Millionen Personen. Saisonal
bereinigt betrug die Zahl der Erwerbs
losen 1,78 Millionen Personen und lag
damit um rund 16.000 Personen unter
dem Ergebnis des Vormonats.
43,3
GdW-NEWS
Nur noch wenige Tage,
dann startet im Berliner
Radialsystem V mit dem
WohnZukunftsTag wieder
der große Innovations
kongress der Wohnungs
wirtschaft. Schwarm
städte, Neubaustrategien,
Flüchtlingsunterbringung
und Wohnungswirtschaft
4.0 lauten die Schwer
21. + 22. Juni 2016, Berlin
Der Countdown läuft:
WohnZukunftsTag und Preis Soziale Stadt
punktthemen in diesem Jahr. Das Format
bindet die Teilnehmer intensiv und interak
tiv in das Geschehen ein. Workshops, Pro
dukte und Dienstleistungen zum Anfassen
und Mitmachen ergänzen die hochkaräti
gen Vorträge im Plenum. Rund 400 Besu
cher aus der Wohnungswirtschaft, Indust
rie, Dienstleistung und Politik werden zum
Kongress erwartet.
Am Abend des 21. Juni findet die traditi
onelle Housewarming-Party mit Übertra
gung des Fußball-EM-Spiels Deutschland
gegen Nordirland statt.
Im Anschluss an den Kongress wird am
Abend des 22. Juni der Preis Soziale Stadt
2016 verliehen. Er ist eine Gemeinschaftsin
itiative von Auslobern aus Zivilgesellschaft,
Wohnungswirtschaft, Wohlfahrt, Wissen
schaft und Politik. Ziel des Wettbewerbs ist
es, vorbildliche Projekte und Initiativen für
eine soziale Stadt der breiten Öffentlichkeit
bekannt zu machen und damit deren Nach
ahmung zu fördern.
(schi)
Alle weitere Informationen zum Programm
und zur Anmeldung finden Sie hier:
Recht so
Mietpreisbremse: Neue Studien stellen Wirkung verzerrt dar
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Rege
lungen zur Mietpreisbremse beschäftigen
sich mehrere Studien mit ihrer Wirkung.
Die Studien selber zeigen wissenschaft
liche Schwächen: Wesentliche Mieter
märkte werden nicht berücksichtigt, als
Ausgangslage wird ein Mittelwert im Miet
spiegel statt eines zulässigen Oberwertes
angenommen und Sondermerkmale werden außer Acht gelassen. Trotz ihrer wissen
schaftlichen Angreifbarkeit wird aus den Studien gefolgert, dass es künftig eine Pflicht
des Vermieters geben müsse, die Vormiete bei Abschluss des Mietvertrages offenzule
gen. Darüber hinaus soll eine zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss
erstattet werden. Entsprechende Forderungen wurden bereits im Rahmen des Gesetzge
bungsverfahrens erhoben. Aus guten Gründen wurden diese Forderungen damals aber
nicht aufgegriffen. Anknüpfungspunkt der Mietpreisbremse ist nicht die Vormiete, son
dern die nach Mietspiegel zulässige Miete. Das Auskunftsrecht bezieht sich daher auf die
zulässige Miete, die nicht mit der Vormiete identisch ist und weitere Angaben beinhalten
kann. Macht der Mieter von seinem Auskunftsrecht Gebrauch, kann der Vermieter des
halb nicht kündigen. Der Mietvertrag bleibt bestehen. Insofern ist es für den Mieter besser,
den Mietvertrag „in der Tasche“ und dann die Möglichkeit zu haben, von seinen Rechten
Gebrauch zu machen. Dies gilt gerade in Ballungsgebieten, in denen die Mietpreisbremse
greifen kann. Schließlich ist es interessengerecht, dass der Rückforderungsanspruch zu
viel gezahlter Miete erst ab Rüge des Mieters besteht. Denn die Berechnung der zuläs
sigen Miete ist mit Schwierigkeiten verbunden. Justizminister Maas hat Recht, wenn er
sagt, dass man nicht davon ausgehen soll, dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen
will (
Süddeutsche Zeitung
vom 1. Juni 2016). Denn gerade in der nachhaltig agierenden
Wohnungswirtschaft ist das Gegenteil der Fall.
Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
KOMMENTAR
Foto: Sebastian Schobbert
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22/2016