WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 22/2016 - page 3

Mieterstrom ist Strom, der durch Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) in den Wohn­
quartieren erzeugt und nicht ins allgemeine
Stromnetz eingespeist, sondern direkt von
den Mietern genutzt wird. Dadurch bleibt
der Strom vor Ort und entlastet das Netz.
Die entstandene Wärme wird beispiels­
weise zur Warmwasserversorgung genutzt,
das spart CO
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. Aktuell gibt es jedoch drei
große Hürden für Mieterstromprojekte:
Mit dem Entwurf der EEG-Novelle werden
Mieterstrom und Eigenversorgung wieder
nicht rechtlich gleichgestellt, obwohl beide
Modelle technisch das Gleiche sind. Mieter
können nicht vom günstigeren Strom vom
Dach oder aus dem Keller profitieren und
sind Zuzahler statt Teilhaber bei der Ener­
giewende. „Mieter sind derzeit die Verlierer
bei der Energiewende: Sie haben geringere
Einkommen als der Rest der Bevölkerung,
tragen aber die Lasten des Ausbaus erneu­
erbarer Energien, ohne sich daran beteili­
gen zu können“, so Gedaschko. 35 Prozent
der Mieterhaushalte haben ein monatliches
Haushaltsnettoeinkommen von weniger als
1.300 Euro.
Wohnungsunternehmen, die Strom aus
erneuerbaren Energien wie Photovoltaik
oder KWK lokal erzeugen wollen, werden
steuerlich benachteiligt. Sobald sie den
erzeugten Strom ins allgemeine Netz ein­
speisen oder den Mietern zur Verfügung
stellen, wird die eigentlich gewerbesteu­
erbefreite Vermietungstätigkeit gewerbe­
steuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen,
die Strom erzeugen, zahlen für das damit
verbundene Geschäft wie jeder andere
auch die Gewerbesteuer. Aber warum
sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch
benachteiligt werden? Das macht keinen
Sinn, ist ungerecht und muss daher drin­
gend im Gewerbesteuergesetz korrigiert
werden“, forderte der GdW-Chef.
Die geplante Stromsteuer im Zuge der
Novelle des Energie- und Stromsteuerge­
setzes würde die dezentrale Stromerzeu­
gung verteuern. Wohnungsunternehmen,
die Blockheizkraftwerke oder Photovol­
taik-Anlagen betreiben, würden mit einer
Steuer von rund zwei Cent pro erzeugter
Megawattstunde Strom belastet. „Diese
Stromsteuer gefährdet Projekte der dezen­
tralen Energieerzeugung in der Wohnungs­
wirtschaft und erschwert den zukünftigen
Ausbau von Mieterstromprojekten erheb­
lich“, mahnte der GdW-Chef.
(schi/vieh)
Ausführliche Stellungnahmen des GdW
zur EEG-Novelle und zur Reform des Energie-
und Stromsteuergesetzes finden Sie unter
web.gdw.de/energie-und-technik
in der Rubrik „Energieeffizienz“
Wohnungswirtschaft begrüßt Kabinettsbeschluss zum Integrationsgesetz
Berlin – Das Bundeskabinett hat sich am 25. Mai 2016 auf ein neues Integrationsgesetz verständigt. Der Spitzenverband
der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die im Integrationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Wohnsitzzuweisung. „Da-
mit wird eine wesentliche Forderung der Wohnungswirtschaft auf den Weg gebracht. Wir brauchen Wohnsitzzuweisun-
gen, um die Integration der nach Deutschland kommenden Menschen zu erleichtern und die Entstehung von sozialen
Brennpunkten gerade in Ballungsgebieten zu verhindern“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW.
Die Wohnsitzzuweisung dient der Förde­
rung einer nachhaltigen Integration in die
Lebensverhältnisse der Bundesrepublik
Deutschland und soll für einen Zeitraum
von drei Jahren gelten. Aufgenommen
werden auch verschiedene Härtefallrege­
lungen, nach denen von einer Wohnsitz­
zuweisung abzusehen ist. „Dadurch wird
die persönliche Situation der Betroffenen
berücksichtigt und insbesondere wird ver­
hindert, dass Familien auseinandergerissen
werden", so Gedaschko weiter.
Für eine erfolgreiche Integration sind aus
Sicht der Wohnungswirtschaft aber drin­
gend weitere Anstrengungen notwendig:
„Die Bewältigung der Flüchtlingssituation
ist eine langfristige nationale Aufgabe. Inte­
gration findet nicht nur im Bereich Arbeit
und Bildung statt, sondern auch in den
Wohnquartieren“, betonte Gedaschko.
„Deshalb brauchen wir eine möglichst fle­
xible Ausgestaltung des Programms Soziale
Stadt, die im Zusammenspiel von investi­
ven und nicht-investiven Maßnahmen die
Integration in den Wohnquartieren stärkt.
Gut funktionierende Nachbarschaften
sind Voraussetzung für eine erfolgreiche
Integration der Menschen in ihrer neuen
Heimat”, so Gedaschko. Darüber hinaus
regt der GdW an, ein finanziell und perso­
nell der Dimension der neuen Herausfor­
derungen gemäß ausgestattetes Sonder­
programm „Integration“ aufzusetzen, um
unabhängig von den Gebietskulissen der
Stadtentwicklung die Betreuung der Flücht­
linge auch in Nachbarschaften außerhalb
eines Sozialen-Stadt-Quartiers zu ermög­
lichen. Dabei bedarf es einer Bündelung
der Mittel statt vieler kleiner Töpfe.
(burk)
Die Stellungnahme des GdW
zum Referentenentwurf des Integrations­
gesetzes finden Sie unter diesem Kurz-Link:
BUNDESPOLITIK
Mieter sind derzeit die Verlierer bei der Ener-
giewende: Sie haben geringere Einkommen als
der Rest der Bevölkerung, tragen aber die Las-
ten des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Mieterstromprojekte gefährdet –
Mehrheit der Haushalte zahlt bei der Energiewende drauf
Berlin – „Die Energiewende kann nicht funktionieren, wenn über die Hälfte der Haushalte in Deutschland keine Chance
haben, an ihr mitzuwirken und Geld zu sparen. Mit ihren aktuellen Plänen zum Ökostrom beerdigt die Bundesregierung
die zukunftsweisenden Mieterstrommodelle. Damit hätten die Mieter in Deutschland – das sind 58 Prozent aller Haushalte
– keine Möglichkeit mehr, sich aktiv am Klimaschutz im Gebäudebereich zu beteiligen“, warnte Axel Gedaschko, Präsident
des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Anlässlich des Bund-Länder-Gipfels zur Novelle des Erneuerbare-
Energien-Wärme-Gesetzes (EEG) am 31. Mai 2016 rief der GdW-Chef die Gipfel-Teilnehmer dazu auf, Mieterstrommodel-
le endlich als wichtigen Baustein der Energiewende zu erkennen – und sie im Zuge der Gesetzesreform zu unterstützen,
statt abzuschaffen.
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