WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 22/2016 - page 2

MIETRECHT
EUROPAPOLITIK
Foto: Torsten George
ZITAT DER WOCHE
GdW-Präsident
Axel Gedaschko
am 1. Juni 2016
„Die Mietpreisbremse ist
und bleibt das falsche
Mittel, um die Probleme
am Wohnungsmarkt zu
lösen. Bezahlbare Mie­
ten entstehen durch
Wohnungsneubau in
Ballungsregionen, Bau­
kostensenkung
und
weniger Auflagen durch
Bund, Land und Kom­
munen. Alles andere ist
Augenwischerei.“
umfassende Auskunftsrechte, die über die Kenntnis der Vormiete
hinausgehen“, so Gedaschko.
Das DIW selbst hat in zahlreichen Veröffentlichungen deutlich
gemacht, dass die Mietpreisbremse „schwerwiegende Nachteile“
habe, „mehr Schaden als Nutzen“ bringe und dass es sinnvol­
ler sei, das Problem an der Wurzel zu lösen und das Angebot zu
erweitern – also mehr Wohnungen zu bauen. Aus Sicht der BID
kommt es nun darauf an, die Kostenfaktoren, die das Bauen und
Wohnen verteuern, effektiv zu dämpfen. Dabei müsse die aktu­
ell geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung ebenso
auf den Prüfstand wie die ständig steigende Grunderwerbsteuer
in vielen Bundesländern. „Ein Jahr nach dem Beschluss der Miet­
preisbremse sollten wir uns nicht von voreiligen Schlüssen zu noch
mehr unpraktikablen Regelungen hinreißen lassen. Wir brauchen
mehr bezahlbaren Neubau. Daran müssen sich die politisch Ver­
antwortlichen künftig messen lassen“, so Gedaschko.
Wohnungswirtschaft Berlin-Brandenburg: Mietpreis-
bremse wirkt
Zur Studie „Wiedervermietungsmieten und Mietpreisbremse in
Berlin“ des Berliner Mietervereins fügte Maren Kern, Vorstand
beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
(BBU), hinzu: „Die Studie zeigt, dass die Mietpreisbremse funk­
tioniert. Denn Ziel des Gesetzgebers war es, die Mietendynamik
deutlich zu bremsen. Die vom Mieterverein beauftragte Studie
kommt zu genau diesem Schluss. Diskussionen um eine weitere
Verschärfung der Mietpreisbremse fehlt vor diesem Hintergrund
die empirische Grundlage.“
Die von der Studie bei der Einzelfallbetrachtung vermeintlich fest­
gestellten Überschreitungen der Mietpreisbremse seien imWesent­
lichen auf zwei methodische Schwächen zurückzuführen:
Als Grundlage der Berechnung der vermeintlich zulässigen Neu­
vertragsmiete wird von den Autoren der Studie der Mittelwert des
jeweiligen Mietspiegelfeldes verwendet. Hierbei bleibt aber völlig
unberücksichtigt, dass die tatsächlich zulässige Miete nicht nur auf
diesem Mittelwert basiert, sondern auch noch die gegebenenfalls
vorhandenen besonderen Ausstattungs- und weiteren Merkmale
– zum Beispiel ruhige Lage, hochwertiger Bodenbelag – der jewei­
ligen Wohnung wiederspiegelt.
Die von der Studie ausgewerteten Neuvermietungs-Fallzahlen bil­
den mit rund 50.000 nur noch einen Teilmarkt der Neuvermietun­
gen in Berlin ab. Nach den Erfahrungen des BBU sind beispiels­
weise seine Mitgliedsunternehmen mit ihrer mietendämpfenden
Wirkung in den Anzeigenportalen deutlich unterrepräsentiert, da
das Gros ihrer Neuvermietungen mittlerweile über Geschäftsstel
Fortsetzung von Seite 1
len erfolgt. „Dass die Studie dennoch feststellt, dass die Mieten­
dynamik seit Einführung der Mietpreisbremse deutlich gebremst
verlief, ist vor diesem Hintergrund sogar noch bemerkenswerter“,
unterstrich Kern.
„Das Mietrecht eignet sich nicht für immer neue Schnellschüsse.
Anstelle von nach medialer Aufmerksamkeit haschenden Polarisie­
rungen sollte eine sachgerechte Auseinandersetzung erfolgen, die
auf mehr als nur einer Kurzstudie basiert“, so Kern.
(burk/ebe/schi)
Die DIW-Studie finden Sie unter
DIW-Veröffentlichungen zu den Schäden durch die Mietpreisbremse
unter diesem Kurz-Link:
sowie Infos zur RegioKontext-Studie unter
Staatliche Beihilfen: EU-Kommission legt neue Prüfbestimmungen vor
Brüssel – Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zum Anwendungsbereich staatlicher Beihilfen veröffentlicht.
Mit der Mitteilung will die Kommission Behörden und Unternehmen eine Hilfestellung geben, wann öffentliche Ausga-
ben nicht der EU-Beihilfenkontrolle unterliegen. Die Auslegung des Begriffs der staatlichen Beihilfe wird an Beispielen
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und Kommissionsentscheidungen verdeutlicht.
Die EU-Kommission schließt damit ihren in
2012 begonnenen Prozess der Beihilfen­
moderniserung ab, mit dem sich die Kom­
petenz der Kommission in der Bestimmung
und Prüfung von Beihilfen in bestimmten
Sektoren ausdehnt. Dazu gehören die
Bereiche Infrastruktur, erneuerbare Ener­
gien und Steuern. Im Rahmen der steuerli­
chen Betrachtung ist den Genossenschaf­
ten ein eigenes Kapitel gewidmet, welches
im Wesentlichen die Praxis in Deutschland
bestätigt.
(öne/schi)
Die Mitteilung in englischer Sprache finden
Sie unter diesem Kurz-Link:
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