WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 47/2016 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5453
Schadenersatz wegen fehlerhafter Anwaltsberatung über Vergleichsab­
schluss
ZAHL DER WOCHE
Prozent der 18- bis 24-Jährigen wohn-
ten in Deutschland im Jahr 2015 noch
gemeinsam mit ihren Eltern in einem
Haushalt. Wie das Statistische Bundes-
amt auf der Basis des Mikrozensus mit-
teilte, ist der Anteil junger Erwachse-
ner, die noch bei ihren Eltern wohnen,
in den letzten 10 Jahren nahezu unver-
ändert geblieben (2005: 64 Prozent).
Junge Frauen (56 Prozent) lebten deut-
lich seltener im elterlichen Haushalt
als ihre männlichen Altersgenossen
(68 Prozent). Dass 18- bis 24-Jährige
noch im Elternhaus wohnen, ist eher
in ländlichen Gebieten verbreitet: In
Gemeinden unter 10.000 Einwohnern
lebten 78 Prozent der jungen Erwach-
senen bei den Eltern. In Großstädten
ab 500.000 Einwohnern traf dies auf
45 Prozent der Altersgruppe zu.
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Umfassendstes Zahlenwerk der Branche: GdW legt
„Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2016/2017“ vor
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat die neue Aus-
gabe seiner jährlichen Publikation „Wohnungswirtschaftliche Daten und
Trends“ – das umfassendste Zahlenwerk für die deutsche Wohnungs-
wirtschaft – veröffentlicht.
Fundament der Bericht-
Recht so
„Gerade in der zivilgerichtlichen Praxis wird den Parteien häufig zu einem
Abschluss des Rechtsstreits mittels Vergleichs angeraten. Dies erfolgt aus
Gründen der Prozessökonomie, die Verfahren werden schneller erledigt.
Sofern das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, sollte man
aber unbedingt über die Chancen und Risiken eines solchen Vergleichs
unter Berücksichtigung des aktuellen und des prognostizierten Sach- und
Streitstands informiert werden. Dies ist Anwaltspflicht! Hierzu gehört auch die Infor-
mation, welche Vergütung an ihren Anwalt im Falle eines Vergleichs zu zahlen wäre
und welche sonstigen Kosten auf sie zukommen. Sofern ein Anwalt nicht selbststän-
dig oder nicht ausreichend informiert, sollte entsprechend nachgefragt werden. Erst
dann ist eine sorgfältige Entscheidung möglich, ob man einen Vergleich dem Endurteil
vorzieht.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 14. Juli 2016 (Az.: IX ZR 291/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ent-
schieden, dass es zu den Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines
gerichtlichen Vergleichs gehört, auch über die Vergütung geleisteter Dienste zu beraten.
Der Anwalt – so der BGH – habe von einem Vergleich abzuraten, wenn dieser für die von
ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstelle und insbesondere
begründete Aussicht bestehe, im Fall einer streitigen Entscheidung ein wesentlich güns-
tigeres Ergebnis zu erzielen. In diesem Fall greife die Vermutung ein, dass der Mandant
dem Vorschlag des Anwalts, von einem Vergleichsschluss abzusehen, gefolgt wäre.
Zahlen und Analysen aus der Jahresstatistik
des GdW
Quelle: GdW
erstattung sind eigene
umfassende Erhebun-
gen bei den vom GdW
bundesweit vertretenen
3.000 Wohnungs- und
Immobilienunternehmen.
Kennziffern, Tabellen und Grafiken zur Ent-
wicklung der Branche und der Wohnungs-
märkte sind in den „Daten und Trends“
detailliert dokumentiert. Das mehr als 100
Seiten umfassende Kompendium infor-
miert in diesem Jahr neben der üblichen
Berichterstattung zu den Themen Investi-
tionen, Bautätigkeit, Mietenentwicklung
außerdem diese Themen:
• Wirtschaftsfaktor Immobilien
• Flüchtlingszuwanderung und daraus
abgeleiteter Wohnungsbedarf
• Binnenwanderung und Spaltung der
demografischen Entwicklung
• Wohnungsunternehmen als Strompro-
duzenten
• Entwicklung von Kapitaldienstdeckung
und Zinsdeckung
(kön)
Die Veröffentlichung kostet 35 Euro
und kann bestellt werden bei:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG,
Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg,
Telefon: 0180 55 55 691*,
Telefax: 0180 50 50 441*,
E-Mail:
* 0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz,
max. 0,42 EUR/Min. mobil.
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