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NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5441
Zur Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung über Internetportal an
Touristen anbietet
ZAHL DER WOCHE
Prozent ist die Zahl der genehmigten
Neubauwohnungen in den kreisfreien
Großstädten im Jahr 2015 zurück-
gegangen. Gegen den bundeswei-
ten Trend wurden in den kreisfreien
Großstädten Deutschlands damit
2015 etwas weniger Wohnungen auf
den Weg gebracht. Deutschlandweit
war die Zahl der Baugenehmigungen
2015 um 8,4 Prozent gestiegen. Wie
das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) weiter mit-
teilte, war die seit 2009 erkennbaren
Trendwende der Baugenehmigungs-
zahlen bisher durch überdurchschnittli-
che Steigerungsraten in den kreisfreien
Großstädten getragen. Von 2009 bis
2014 konnten sich die Baugeneh-
migungszahlen von gut 50.000 auf
knapp 100.000 Wohnungen hier in
etwa verdoppeln. In den verstädterten
und ländlichen Kreisen betrug die Stei-
gerung dagegen unterdurchschnittlich
40 beziehungsweise 50 Prozent. 2015
stiegen die Baugenehmigungszahlen
dort gegenüber dem Vorjahr um circa
13 Prozent. Im Unterschied zum Vor-
jahr lagen die Baugenehmigungszah-
len der verstädterten Kreise in 2015
mit 112.000 Wohnungen wieder deut-
lich vor den Werten der kreisfreien
Großstädte (99.000 Wohnungen).
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GdW-NEWS
Letzter Halt NRW: Axel Gedaschko besucht wegweisende
Projekte in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf –
Der letzte Halt seiner
Sommertour führte Axel Gedaschko,
Präsident des Spitzenverbandes der
Wohnungswirtschaft GdW, nach Nord-
rhein-Westfalen (NRW). In diesem Rah-
men verschaffte er sich am 24. und
25. August 2016 einen Eindruck von
der Aktivität der Wohnungsunterneh-
men und -genossenschaften vor Ort
und besuchte dabei mehrere Städte im
Rheinland, im Bergischen Land und im
Recht so
„Nachvollziehbar erscheint der Hinweis, dass im Fall der außerordentli-
chen Kündigung hier keine Entbehrlichkeit der Abmahnung angenom-
men werden kann. Soweit hingegen das Gericht meint, dass auch für
die ordentliche Kündigung eine Abmahnung Voraussetzung sei, dürfte
dies mit den Besonderheiten des Sachverhalts zu tun haben. So waren
für die Bewertung der streitgegenständlichen Kündigung lediglich drei
Gebrauchsüberlassungen an Touristen zu Grunde zu legen. Nach Erhalt der Kündi-
gung haben die Mieter ihr Nutzungsprofil auf der Internetseite gelöscht. Unabhängig
hiervon erscheint es aber eindeutig, dass die Pflichtverletzung des Mieters erheblich
ist. Dies zeigt allein der Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohn-
raum. Meines Erachtens ist hierfür auch nicht die Frage entscheidend, wie häufig die
Vermietung an Touristen erfolgreich war, sondern wie lange die Angebote im Internet
einsehbar waren. Schließlich ist auch für die Gestattung der Gebrauchsüberlassung
an Dritte grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Vermieter haben ein
berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer sich in ihrem Eigentum nicht nur für kurze
Zeit aufhält. Wer aber diesen ‚Abwägungsfragen‘ aus demWeg gehen möchte, sollte
vor Ausspruch der Kündigung abmahnen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Beschluss vom 27. Juli 2016 hat das Landgericht (LG) Berlin mitgeteilt, dass die außer-
ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchs-
überlassung einer vom Mieter über ein Internetportal angebotenen Mietwohnung an Tou-
risten – ebenso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung – grundsätzlich nur dann
wirksam sei, wenn der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat.
Zwar stelle die unstreitig vorliegende unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte einen
„wichtigen Grund“ zur außerordentlichen Kündigung dar, allerdings habe die Vermieterin
vor Ausspruch der Kündigung nicht abgemahnt. Die Abmahnung sei nicht entbehrlich,
da dies nur dann der Fall sei, wenn über die unberechtigte Gebrauchsüberlassung hinaus
weitere Umstände hinzutreten. Nach Ansicht des Gerichts war auch für die ordentliche
Kündigung eine Abmahnung notwendig. Sinngemäß meint das Gericht, dass erst durch
die Missachtung der Abmahnung eine Vertragsverletzung vorliege, welche der ordentli-
chen Kündigung das erforderliche Gewicht verleihe.
GdW-Präsident Axel Gedaschko
(2. v. r.) mit Vertretern aus
Unternehmen, Politik und Ver-
bänden bei seiner Sommertour-
Station in Duisburg-Wedau.
Foto: T.Saltmann
Ruhrgebiet. Im Fokus lagen dabei die Wohnraumversor-
gung von Flüchtlingen, serielles Bauen und Modulbau
sowie Kooperationsformen mit Kommunen.
„Wir freuen uns stets über diese Touren mit dem GdW-Präsidenten, weil wir davon über-
zeugt sind, dass Nordrhein-Westfalen ein sehr gutes Abbild der gesamtdeutschen Realität
ist“, sagte Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirt-
schaft Rheinland Westfalen (VdW). „Die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen ent-
wickeln sich regional höchst unterschiedlich. Boomende Metropolregionen liegen gleich
neben ländlichen Gebieten, die Schrump-
fungs- und Abwanderungsprozesse kom-
pensieren müssen.“
Abseits der Vor-Ort-Termine bei VdW-Mit-
gliedern nutzte Axel Gedaschko seine Tour
durch NRW auch für Fachgespräche mit
dem Landtagsabgeordneten Armin Laschet
(CDU) und Landesbauminister Michael Gro-
schek (SPD).
(win/kön)
Einen ausführlichen Bericht zur Sommertour
lesen Sie in den kommenden Ausgaben der wi.
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