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STATISTIK
falen verzeichnete ein Plus von 227.000
Personen, Baden-Württemberg 163.000
und Bayern 152.000. Bezogen auf die dort
lebende Bevölkerung gab es im Vergleich
zum Vorjahr mit jeweils 1,5 Prozent stär-
kere Zunahmen in Baden-Württemberg
und Bremen sowie mit jeweils 1,4 Prozent
in Berlin, Hamburg und Hessen. Sachsen-
Anhalt und Thüringen hatten mit 0,4 bezie-
hungsweise 0,6 Prozent die geringsten
Zuwächse.
Ende 2015 lebten 8,7 Millionen auslän-
dische Staatsbürgerinnen und -bürger in
Deutschland, das entspricht einem Plus
von 14,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt 73,5 Millionen in der Bundes-
republik lebende Menschen waren 2015
Deutsche, das ist ein Minus von 0,2 Pro-
zent gegenüber 2014. Der Ausländeranteil
an allen Einwohnern erhöhte sich von 9,3
Prozent im Jahr 2014 auf 10,5 Prozent im
Jahr 2015.
(con/schi)
Fortsetzung von Seite 1
BUNDESPOLITIK
Scheingefechte beim Mietrecht müssen ein Ende haben
Berlin – „Die Mietpreisbremse ist das falsche Instrument, um die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. Daran ändern
auch etwaige Verschlimmbesserungen nichts“, warnte Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immo-
bilienwirtschaft Deutschland (BID), am 29. August 2016 in Berlin.
„Wir brauchen keine Mutmaßungen oder
Vorwahlkampfparolen, sondern eine län-
gere und umfassende Evaluation.“ Ibel
verwies in diesem Zusammenhang auf die
jüngsten Äußerungen von Bundesjustiz-
minister Heiko Maas zum zweiten Miet-
rechtspaket in der Frankfurter Rundschau.
Darin hatte der Bundesjustizminister erneut
gefordert, die Mietpreisbremse zu verschär-
fen und die Vermieter zu verpflichten, die
Vormieten offen zu legen.
Verzerrung des Mietspiegels
Das sei Augenwischerei, so Ibel: „Das
bestehende Instrument der Mietpreis-
bremse krankt an ganz anderer Stelle: Die
Bestimmung der ortsüblichen Vergleichs-
miete ist mit Schwierigkeiten verbunden.
Deshalb benötigen wir eine Regelung, die
die Rechtssicherheit und Akzeptanz des
qualifizierten Mietspiegels stärkt.
Doch statt hier anzusetzen, will sich das
Bundesjustizministerium mit der Verlänge-
rung des Bezugszeitraumes von vier auf
acht Jahre begnügen. „Eine breitere Basis
für den Mietspiegel zu schaffen, kann nur
auf eine Weise funktionieren: Indem der
Mietspiegel mehr Daten aus dem bisheri-
gen Bezugszeitraum beinhaltet. Der Minis-
ter kann doch nicht wirklich glauben, dass
der Vergleich der heutigen Neuvertrags-
miete mit einem acht Jahre alten Mietver-
trag noch eine Befriedungsfunktion haben
kann. Ein Missbrauch des Mietspiegels wird
dessen Bedeutung zerstören und zu teuren
Mietrechtsprozessen mit Sachverständigen-
gutachten führen.“
Falscher Reformeifer bei Mieterhö-
hung nach Modernisierung
Das Bundesjustizministerium plant dar-
über hinaus, den Prozentsatz, mit dem
die Modernisierungskosten bei der Miete
berücksichtigt werden, von 11 auf acht
Prozent zu senken.
„Hier wird ein absolutes Missverhältnis
zwischen dem Reformeifer beim Miet-
recht und der eigentlichen Notwendigkeit
offensichtlich“, kritisiert Ibel und verweist
auf die Jahresauswertung 2014 des Deut-
schen Mieterbundes: Demnach wurden nur
3,1 Prozent aller Beratungsgespräche zum
Thema Modernisierung durchgeführt. Bei
rund 23,7 Millionen Mietverhältnissen in
der Bundesrepublik hatten also nur 0,14
Prozent der Mieter diesbezüglichen Bera-
tungsbedarf. Von den 300.000 bei Gericht
anhängigen Mietstreitigkeiten hatten nur
1,9 Prozent Mieterhöhungen nach Moder-
nisierung zum Gegenstand. „Das zeigt,
dass die bestehende Regelung – von weni-
gen Ausnahmefällen abgesehen – sowohl
von Mietern als auch Vermietern im besten
Einvernehmen gehandhabt wird“, so Ibel.
„Um Mieter vor überzogenen Mietpreis-
steigerungen in Deutschland zu schützen,
hilft nur eins: Mehr Wohnraum zu schaf-
fen“, resümiert der BID-Vorsitzende. „Dazu
hat das Bündnis für bezahlbares Bauen und
Wohnen eine Reihe konkreter Handlungs-
empfehlungen vorgelegt. Die politischen
Akteure sollten sich in der verbleibenden
Zeit dieser Legislaturperiode auf deren
Umsetzung konzentrieren, statt Schein-
kämpfe beim Mietrecht auszufechten.
Davon würden sowohl Mieter aus auch
Vermieter wesentlich mehr profitieren.“
(hop/burk)
Der große Politik-Check: „Best-of“ der neubauschädlichen Regelungen –
und was die Politik dagegen tut
Berlin – Um die Baukosten, die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer ging es im ersten Teil des großen Politik-Checks
des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW anlässlich der Vorstellung seiner Jahresstatistik. Es wurde beleuch-
tet, welche Faktoren dazu beitragen, dass der Wohnungsneubau in Deutschland nur schleppend vorankommt. Lesen Sie
in dieser Ausgabe wie die geplante Grundsteuerreform, die Grundstücksvergabepraxis und langwierige Baugenehmi-
gungsverfahren von der Wohnungswirtschaft mit Blick auf die notwendige Beschleunigung des Wohnungsbaus bewer-
tet werden.
Viele Kommunen verkaufen ihre Grund-
stücke immer noch nach dem Höchstpreis-
verfahren. Das heißt: Der Investor, der am
meisten Geld hinlegt, bekommt das Bau-
grundstück. Wohnungsunternehmen, die
mit solchen Grundstücken bezahlbaren
Wohnraum erbauen wollen, haben hier
oft das Nachsehen. Wenn sie die Höchst-
preise für den Erwerb zahlen, rechnet
sich das am Ende nur mit einer entspre-
chend hohen Miete. Berechnungen haben
ergeben, dass eine Subventionierung von
Bodenpreisen eine Mietenersparnis von 10
bis 20 Prozent bringen kann. Die Kommu-
nen sind hier gefordert, die Grundstücke
an den Bewerber mit dem besten Konzept
für bezahlbaren Wohnraum zu vergeben.
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