WI 32/2016 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5438
Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmi­
gungen für Ferienwohnungszwecke bei Zweitwohnungen
ZAHL DER WOCHE
Seniorinnen und Senioren im Alter ab
65 Jahre suchten 2014 ihren Ruhe-
stand im Ausland und wanderten aus
Deutschland aus. Damit wollen im
Alter im Vergleich zu den Vorjahren
nur noch Wenige richtig weit weg.
Wie das Statistische Bundesamt wei-
ter berechnete, lag der Anteil der Seni-
orinnen und Senioren an allen Perso-
nen, die 2014 ins Ausland zogen, bei
3,4 Prozent. Im Vergleich dazu betrug
der Anteil der über 65-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung 2014 ein Fünftel
(21 Prozent). Ein Großteil der fortzie-
henden älteren Menschen waren Aus-
länder, die nach dem Erwerbsleben in
die Heimat zurückkehrten. Hauptziele
aller im Jahr 2014 ausgewanderten
ausländischen Seniorinnen und Senio-
ren waren daher die Türkei (4.400 Per-
sonen), die Nachfolgestaaten Jugos-
lawiens (4.290), Polen (1.730), Italien
(1.460) und Griechenland (1.300).
Deutsche Seniorinnen und Senioren
zog es am ehesten nach Spanien (980),
Österreich (710) und Polen (570).
GdW-NEWS
Die Jahresstatistik der Wohnungswirtschaft –
kurz und knapp im neuen „GdW kompakt“
Das neue „GdW kompakt – Jahressta-
tistik 2015“ bietet kurz und knapp auf
12 Seiten die wichtigsten Ergebnisse
der wohnungswirtschaftlichen Jahres-
bilanz. Die umfassenden Daten aller
durch den GdW und seine Regional-
verbände vertretenen Wohnungsun-
ternehmen bilden zudem die Basis für
die ausführliche jährliche Publikation
„Wohnungswirtschaftliche Daten und
Trends“ – dem umfassendsten Zahlen-
Recht so
Die Entscheidung des Gerichts ist zu begrüßen. Das Zweckentfremdungs-
gesetz dient dazu, den knapp vorhandenen Wohnraum für die dauer-
hafte Vermietung freizuhalten. Aufgrund der vorübergehenden Nutzung
der Wohnung für private oder berufliche Zwecke kann eine dauerhafte
Vermietung hier aber nicht erfolgen. Insofern hat das Verwaltungsgericht
den Anwendungsbereich des Zweckentfremdungsgesetzes eine richtige
Grenze gesetzt und das Eigentum gestärkt.
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 9. August 2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die
Bezirksämter für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Aus-
nahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen
müssen. Die Kläger sind Eigentümer von Zweitwohnungen in Berlin. Ihren jeweiligen
Hauptwohnsitz hatten sie im Ausland. Ihre Zweitwohnungen in Berlin nutzten sie anläss-
lich beruflich bedingter oder privater Aufenthalte. Für die in der übrigen Zeit geplante
vorübergehende Vermietung dieser Wohnungen an Touristen beantragten sie bei den
jeweiligen Bezirksämtern Ausnahmegenehmigungen; eine solche Genehmigung ist nach
dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für eine nach Tagen oder Wochen bemes-
sene kurzzeitige Vermietung erforderlich. Die gegen die ablehnenden Entscheidungen
gerichteten Klagen hatten Erfolg. Das Verwaltungsgereicht meinte, dass die entspre-
chenden Ausnahmegenehmigungen zwar grundsätzlich unter das Zweckentfremdungs-
verbot fallen. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung seien hier aber jeweils erfüllt,
weil schutzwürdige private Interessen hier dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung
des betroffenen Wohnraums vorgingen. Durch die Vermietung als Ferienwohnung wäh-
rend der Abwesenheit der Eigentümer trete ein Wohnraumverlust nicht ein. Zwar falle
auch ein Leerstand grundsätzlich unter das Verbot der Zweckentfremdung; dies gelte
für Zweitwohnungen aber gerade nicht. Auf die Wohnraumversorgung der Bevölkerung
wirke es sich also gerade nicht aus, wenn die Zweitwohnung während der Abwesenheit
der Inhaber als Ferienwohnung vermietet werde oder leer stehe. Das Gericht hat wegen
der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen.
31.000
werk für die deutsche Wohnungswirtschaft –, das Ende
November erscheint. Im „GdW kompakt“ finden Inte-
ressierte bereits jetzt vorab ausgewählte Resultate der
GdW-Jahresstatistik.
…auch in der neuen App „GdW Publikationen“
Für alle, die unterwegs auf die Jahresstatistik der Wohnungswirtschaft oder andere kos-
tenfreie GdW-Publikationen zugreifen möchten, bringt die neue App „GdW Publikatio-
nen“ diese mobil und gut leserlich aufs Smartphone und Tablet. In wenigen Klicks auf
die neuesten GdW-Publikationen zugreifen – angereichert mit zahlreichen Direkt-Links
zu Zusatz-Infos, Bildergalerien und Youtube-Videos. Neugierig geworden? Dann scan-
nen Sie einfach den auf Ihr Gerät zutreffen-
den QR-Code (s. unten) – und schon kann
es losgehen. Alternativ können Sie in der
jeweiligen Store-Suche den Such-Begriff
„GdW Publikationen“ eingeben.
(schi)
Das „GdW kompakt – Jahresstatistik
2015“ finden Sie auf der GdW-Website unter
diesem Kurz-Lin
6
32/2016
1,2,3,4,5 6
Powered by FlippingBook