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EUROPAPOLITIK
BUNDESPOLITIK
Umweltleistung von Gebäuden:
EU-Kommission arbeitet an Richtlinie zur Entwicklung von Indikatoren
Brüssel – Die Europäische Kommission hat einen ersten Vorschlagsentwurf einer gemeinsamen Richtlinie der Europä-
ischen Union (EU) für die Entwicklung von Indikatoren für die Umweltleistung von Gebäuden vorgelegt. Gleichzeitig
hat sie eine Konsultation gestartet, um relevante Indikatoren zu identifizieren. Die Konsultation erfolgt in Form eines
Online-Fragebogens. Antwort-Frist ist der 7. Oktober 2016.
Die Konsultation soll allen Betroffenen die
Möglichkeit bieten, bei der Entwicklung
der vorgeschlagenen EU-Richtlinie mitzu-
wirken. Bereits 2015 hatte die Europäische
Kommission eine Studie initiiert, um einen
ersten Rahmen für Kernindikatoren zu ent-
wickeln. Die Konsultation konzentriert sich
auf eine erste Entwurfsreihe von Indikato-
ren, die von der Gemeinsamen Forschungs-
stelle der Europäischen Kommission entwi-
ckelt wurde. Diese Vorschläge basieren auf
den Erkenntnissen von Erfahrungswerten in
der Leistungsverbesserung, Bewertung und
Messung in ganz Europa. Die Erkenntnisse
aus dieser Vorstudie wurden in drei unter-
stützenden Unterlagen zusammengefasst,
die als Hintergrundinformationen für die
Konsultation dienen (siehe Kasten rechts).
Die Kommission bittet darum, die „Zusam-
menfassung der Erkenntnisse und Vor-
schläge für Indikatoren“ zu prüfen, bevor
der Online-Fragebogen ausgefüllt wird. Alle
Dokumente zur Unterstützung der Konsul-
tation werden auf der zentralen Projekt-
Website veröffentlicht.
(öne/kön/schi)
Weitere Infos in englischer Sprache finden Sie
auf der Projekt-Website unter diesem Kurz-Link:
den Fragebogen, eben-
falls auf Englisch, unter
• Leitfaden für die Beratung, der einen kurzen Überblick über die Studie
und die Identifikation der Indikatoren liefert.
• Zusammenfassung der Erkenntnisse und Vorschläge für Indikatoren –
hierbei handelt es sich um das wichtigste Konsultationsdokument: Es bietet
eine eigenständige Zusammenfassung der Zwischenergebnisse aus der Vorstu-
die, sowie die ersten Vorschläge für Indikatoren und wie sie wirken könnten.
• zweiter Entwurf zum Arbeitspapier, welcher der technische Hintergrundbericht
ist und die Grundlage für die „Zusammenfassung der Erkenntnisse und Vor-
schläge für Indikatoren“ bildet – dieses Dokument ist derzeit in der abschließen-
den Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht.
Nachhaltige und bezahlbare studentische Wohnungen:
Fördermittel noch einfacher beantragen
Berlin – Das Bundesbauministerium verlängert die Antragsfrist für innovative Wohnbauten für Studierende und Auszubil-
dende im Programm „Variowohnungen“, vereinfacht dessen Förderbedingungen und hebt die zulässige Höchstmiete an.
Damit sollen mehr Bauherren in den größten deutschen Städten erreicht werden. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) beantwortet Fragen zu den Fördermodalitäten und berät Antragssteller bei potenziellen Projekten.
Klein, flexibel, nachhaltig: Mit dem För-
derprogramm für Variowohnungen will
das Bundesbauministerium neue Wege
für bezahlbares Bauen für Studierende
und Auszubildende gehen. Um der ange-
spannten Wohnungsmarktsituation in vie-
len Hochschulstädten zu begegnen, fördert
der Bund im Rahmen der Forschungsiniti-
ative Zukunft Bau seit November 2015 die
Errichtung und Erforschung von innova-
tiven Modellvorhaben zum nachhaltigen
und bezahlbaren Bau von Wohnprojek-
ten für Studierende und Auszubildende –
sogenannte Variowohnungen. 120 Milli-
onen Euro stehen für das Programm zur
Verfügung.
Die Antragsfrist endet nun am 30. Sep-
tember 2016. Darüber hinaus wurde die
Förderrichtlinie aktualisiert und einfacher
gestaltet: Die eingereichten Projekte wer-
den nunmehr ganzheitlich ihrem Innovati-
onsgrad entsprechend beurteilt.
Zudem wurde die zulässige monatliche
Höchstmiete angehoben, um verstärkt eine
Umsetzung von Modellvorhaben in den
Ballungsgebieten zu fördern. Sie beträgt
jetzt 300 Euro Warmmiete in den Städ-
ten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt,
Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie 280
Euro Warmmiete in allen anderen Städten.
(schl/schi)
Die Förderrichtlinie sowie Antragsunterlagen
und viele weitere Hinweise können unter
abgerufen werden. Um Antragssteller zu
beraten, hat das BBSR eine Hotline geschaltet.
Diese ist unter 0228/994012777 von
Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und
zwischen 14 und 16 Uhr erreichbar.
Hintergrundinformationen für die Konsultation:
deswos.de
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Die
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Selbsthilfe
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