WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 36/2015 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5390
Duldungspflicht bei unangekündigter Modernisierungsmaßnahme
ZAHL DER WOCHE
Flüchtlinge haben 2014 einen Asylan-
trag in einem Land der Europäischen
Union (EU) gestellt – davon 203.000
in Deutschland. Das entspricht knapp
einem Drittel aller Anträge. Wie Statis-
tische Amt der EU Eurostat mitteilte,
steht Deutschland damit in realen
Zahlen an der Spitze der europäi-
schen Länder, den zweiten Platz belegt
Schweden mit 81.000 Flüchtlingen.
Setzt man die Zahl der Asylsuchenden
allerdings in Relation zur Größe der
Bevölkerung, sehen die Verhältnisse
anders aus: Den höchsten Flüchtlings-
anteil pro Einwohner hatte 2014 laut
Eurostat Schweden (8,4 Asylanträge
pro tausend Einwohner), gefolgt von
Ungarn (4,3 Anträge). Das wirtschaft-
lich starke Deutschland belegt mit
2,5 Asylbewerbern pro tausend Ein-
wohner in Europa Platz acht, welt-
weit lediglich Platz 13. Die Mehrheit
der Menschen auf der Flucht bleibt in
den Nachbarländern von Krisengebie-
ten, wie zum Beispiel Syrer in der Tür-
kei oder Flüchtlinge aus Afghanistan
in Pakistan. Oft stellen sie dort keinen
Asylantrag.
627.000
GdW-NEWS
Europäische Hausforderungen des Wiener Wohnungsbaus
Recht so
Mit Urteil vom 7. Mai 2015 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass ein Wohnraummie-
ter den Einbau einer bodentiefen Fenstertür als Zutritt zu einem nachträglich angebauten
Balkon als Modernisierungsmaßnahme sogar dann zu dulden habe, wenn der Balkonanbau
ohne vorherige Ankündigung erfolgt sei (Az: 63 S 183/14). Das Gericht begründet seine Auf-
fassung damit, dass es dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen würde, wenn
die Mieter allein deshalb eine Entfernung der Balkone verlangen könnten, weil sie unange-
kündigt angebaut wurden, sie aber zur Duldung des Anbaus verpflichtet wären.
Auf dem Podium diskutierten
Dr. Özgür Öner (GdW/Housing
Europe) und Klaus Mindrup (MdB)
(v. l.) sowie Dr. Michael Wagner-
Pinter (Synthesis), Dr. Dorothee
Stapelfeldt (Hamburg) und Dr.
Michael Ludwig (Wien) (v. r.)
„Die Entscheidung des Landgerichts ist praktikabel. Es würde in der
Tat keinen Sinn machen, aufgrund einer fehlenden Modernisierungs-
ankündigung die bauliche Maßnahme rückgängig zu machen, wenn
eine entsprechende Pflicht zur Duldung besteht, so dass der Vermieter
die Modernisierungsmaßnahme nach der nachgeholten Ankündigung
gleichwohl durchführen könnte. Gleichwohl sollte eine Modernisierungs-
maßnahme immer angekündigt werden. So können dem Mieter aufgrund einer feh-
lenden Modernisierungsankündigung Schadenersatzansprüche zustehen, etwa weil
er sich nicht rechtzeitig auf die Modernisierungsmaßnahmen vorbereiten konnte.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Am 28. und 29. August 2015 hat der Verband der sozialdemokratischen
Gemeinde-Bezirksvertreter in Wien die Konferenz „Soziales Wohnen.
Zeitgemäß und Lebenswert“ veranstaltet. Auf dem Podium diskutierten
der Wiener Wohnungsstadtbaurat Dr.
Michael Ludwig
, die Hamburger
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Dr.
Dorothee Stapelfeldt
,
Klaus Mindrup
(SPD), MdB und Mitglied im Umwelt- und Bauausschuss,
sowie Dr.
Michael Wagner-Pinter
, Gründer und Gesellschafter von
Synthesis Forschung, über die europäischen Herausforderungen für den
Wohnungsbau.
Für den europäischen Dachverband Housing Europe sprach Dr.
Özgür
Öner
, Leiter des Brüsseler Büros des GdW und Vorsitzender des Stadtent-
wicklungsausschusses von Housing Europe,
zum Thema soziale Wohnungspolitik in
Europas Städten. „Bezahlbarer Wohnraum
in Europa für breite Schichten der Bevölke-
rung muss ein Kernelement europäischer
Politik werden“, erklärte Öner.
(schi)
Foto: unikato
6
36/2015
1,2,3,4,5 6
Powered by FlippingBook