WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 36/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
um 1,1 Milliarden Euro im Haushalt 2016
gegenüber dem Vorjahr basiert vor allem
auf den Zukunftsinvestitionen der Bun-
desregierung. Den volumenmäßig größ-
ten Anteil hieran haben die Unterstützung
des flächendeckenden Breitbandausbaus in
ländlichen Räumen, in denen der marktge-
triebene Ausbau schwierig ist, die Maßnah-
men zur energetischen Gebäudesanierung
und zur Steigerung der Energieeffizienz
sowie die Nationale Klimaschutzinitiative.
Zur Umsetzung der erweiterten Subventi-
onspolitischen Leitlinien, die vom Bundes-
kabinett am 28. Januar 2015 beschlossen
wurden, enthält der 25. Subventionsbericht
erstmalig Darlegungen über die Nachhal-
tigkeit der einzelnen Maßnahmen sowie
genauere Informationen über die Ergeb-
nisse von Evaluierungen. Die Evaluierungs-
ergebnisse geben einen Hinweis auf die
Zielgenauigkeit und Effizienz der jeweili-
gen Subvention und können politischen
Entscheidungsträgern somit auch eine Hil-
festellung bei der Abwägung sein, ob die
betreffende Subvention unverändert bei-
behalten, modifiziert, abgebaut oder ganz
abgeschafft werden sollte.
Die erstmalig im Rahmen des 25. Subven-
tionsberichts durchgeführte Nachhaltig-
keitsprüfung ist der Beginn eines Prozesses,
Subventionen stärker am Nachhaltigkeits-
maßstab zu messen. Sie hat ergeben, dass
nahezu alle Subventionen mit positiven
Wirkungen auf mindestens einen Zielbe-
reich der Nationalen Nachhaltigkeitsstra-
tegie verbunden sind. Überwiegend positiv
auf die Ziele und Inhalte der Nachhaltig-
keitsstrategie wirken die neu eingeführ-
ten Finanzhilfen. Bei einigen Subventionen
wurde durch die Nachhaltigkeitsprüfung
allerdings auch deutlich, dass es hinsichtlich
ökonomischer, ökologischer und sozialer
Wirkungen Zielkonflikte gibt, die bei einer
politischen Abwägung für oder gegen eine
Maßnahme beziehungsweise bei deren
künftiger Ausgestaltung noch stärker zu
beachten sind.
(bmf/schi)
Den Subventionsbericht finden Sie unter
er unter
diesem Kurz-Link: bit.ly/1UjjgqK
AUS DEN VERBÄNDEN
Bei näherer Betrachtung handelt es sich bei
der Einigung um einen eher vagen Kom-
promiss. Er soll nun vom Berliner Abge-
ordnetenhaus in Gesetzesform gebracht
werden. Erst dann will die „Initiative Mie-
tenvolksentscheid“ beschließen, ob sie
ihren eigenen Gesetzentwurf – der unter
anderem die Zerschlagung der städtischen
Wohnungsunternehmen vorsieht – zurück-
zieht. Mit der Einigung hat also ein schwie-
riger Verhandlungsprozess nur einen Höhe-
punkt erreicht – noch nicht aber seinen
Abschluss.
Beim jetzt beginnenden Gesetzgebungs-
prozess im Berliner Abgeordnetenhaus
müssen drei Punkte im Mittelpunkt ste-
hen: Erhalt und Stärkung der für Berlin
unverzichtbaren Leistungskraft der städ-
tischen Wohnungsunternehmen, die
Verhinderung der Neubildung sozialer
Brennpunkte durch eine einseitige Bele-
gungspolitik und die Vermeidung der
Überforderung der öffentlichen Finan-
zen durch ein Überstrapazieren der Woh-
nungspolitik. Kurz: Es gilt, eine Rückkehr
in die 90er Jahre auszuschließen, als hohe
Schulden und Modernisierungsstau auch
zum Verkauf städtischer Wohnungsunter-
nehmen führten.
Ebenso wichtig wie die Frage nach den
Inhalten des zu erarbeitenden Gesetzes
ist aber noch eine andere Frage: Welche
Schlüsse lassen sich aus dem „Berliner Mie-
tenvolksentscheid“ ziehen?
Erstens: Die Diskussion hat sehr deutlich
gemacht, dass die vielen Leistungen und
die unbestreitbare soziale Orientierung der
sechs städtischen Wohnungsunternehmen
in einer breiten Öffentlichkeit noch stär-
ker verankert werden müssen. Hierzu wäre
zum Beispiel eine gemeinsame Imagekam-
pagne hilfreich.
Zweitens: Die „Initiative Mietenvolksent-
scheid“ zeigt die Grenzen der Volksge-
setzgebung auf. Der Gesetzesentwurf der
Initiative ist von eklatanten inhaltlichen
Mängeln geprägt. Das zeigt: Sind Vorha-
ben zu komplex und ihre Folgen zu weit
reichend, werden ihre Risiken und Neben-
wirkungen unkalkulierbar.
Und drittens: Der Gesetzesentwurf hätte
Kosten von mindestens 3,3 Milliarden Euro
verursacht – zu Gunsten von gerade mal
vier Prozent der Berliner Haushalte. Was
nun deshalb folgen muss, ist eine Debatte
über Anspruchsdenken gegenüber „dem
Staat“, vor allem aber auch gegenüber
„der Allgemeinheit“. Bis wohin ist es trag-
bar, dass – zum Nutzen nur ganz Weniger
– immer weiter in fundamentale Markt-
gesetze eingegriffen wird? Welchen Preis
muss die Gesellschaft dafür zahlen, mit
welchen Langzeitfolgen?
Die beiden letztgenannten Punkte sind im
derzeitigen gesellschaftlichen Diskurs, der
vor allem von Forderungen nach stetiger
Zurückdrängung des Marktes geprägt ist,
nicht sehr „en vogue“. Dennoch: Ihre Dis-
kussion ist mit Blick auf die Erfahrungen
zum „Mietenvolksentscheid“ geboten.
Foto: BBU
Maren Kern
Vorstand des BBU
Verband Berlin-Branden­
burgischer Wohnungs­
unternehmen
KOMMENTAR
Berliner Mietenvolksentscheid
Der „Berliner Mietenvolksentscheid“: Seit März 2015 sorgt er bundesweit für Aufsehen. Seine Umsetzung wäre ein
tiefer Einschnitt für die Berliner Wohnungspolitik – mit gravierenden Folgen sowohl für die sechs städtischen Wohnungs­
unternehmen und den Berliner Landeshaushalt, aber auch der Gefahr einer Nachahmung in anderen Bundesländern.
Was bedeutet vor diesem Hintergrund die am 19. August vom Berliner Senat und der „Initiative Mietenvolksentscheid“
verkündete Einigung?
Fortsetzung von Seite 1
Der Verein „Mietenvolksentscheid“ plant
zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im
September 2016 die Durchführung eines
Volksentscheids zu einem „Gesetz über die
Neuausrichtung der sozialen Wohnraum-
versorgung in Berlin“. Ziel des Gesetzes ist
insbesondere die Umwandlung der sechs
städtischen Wohnungsunternehmen Ber-
HINTERGRUND
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