WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 50/2015 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5404
Zur Obhuts- und Reinigungspflicht des Wohnraummieters
ZAHL DER WOCHE
Prozent betrug der Rückgang der von
den Netzbetreibern in Deutschland
abgegebenen Wärmemenge im Jahr
2014. Diese Senkung der Wärmenach-
frage ist auf die vergleichsweise mil-
den Wintermonate zurückzuführen.
Wie das Statistische Bundesamt wei-
ter mitteilte, wurden im vergangenen
Jahr rund 150 Terawattstunden (TWh)
Wärme von den Netzbetreibern zur
Verfügung gestellt. Nach Ergebnissen
der Wärmeversorgungsstatistik wur-
den 138 TWh im Inland abgegeben
(92 Prozent). 12 TWh (acht Prozent)
der Wärme gingen bei der Übertra-
gung verloren. An die Letztverbrau-
cher wurden im Jahr 2014 rund 113
TWh Wärme abgegeben. Davon gin-
gen 44 Prozent an die Industrie, 38
Prozent an private Haushalte und wei-
tere 18 Prozent an sonstige Letztver-
braucher. Die Struktur der inländischen
Abgabe ist damit seit Jahren weitge-
hend konstant. An Private Haushalte
sowie Wohngebäude wurden im Jahr
2014 insgesamt 43 TWh abgegeben.
Dies waren rund 17 Prozent weniger
als im Jahr zuvor.
11,3
GdW-NEWS
Durch ein beispielge-
bendes Modernisie-
rungskonzept hat die
Baugenossenschaft
Hegau eG im baden-
württembergischen
Singen fünf achtge-
schossige Punkthäuser
aus den 1960er Jah-
ren an heutige Wohn-
standards angepasst.
Die Maßnahmen am
Gebäude und im Frei-
raum zielten auf die
Erhöhung der Wohnqualität für alle Altersgruppen. Die Gebäude wur-
den energetisch ertüchtigt, die Bäder modernisiert und die Zugänge für
alle Wohnungen barrierefrei gestaltet. Alle fünf Häuser erhielten durch
die Aufstockung eines Geschosses exklusive Penthouse-Wohnungen, die
im Zusammenspiel mit den neu gestalteten Putzfassaden jedem Gebäude
ein neues Erscheinungsbild geben. Baukosteneinsparungen und Bauzeit-
verkürzungen wurden möglich durch die Verwendung vorgefertigter
Module bei der Dachsanierung und Aufstockung ebenso wie durch die
Nachnutzung der alten Müllabwurfschächte zur vertikalen Reorganisa-
tion der Steigtrassen. Dank sensibler Mieterbetreuung gelang der Umbau
im bewohnten Zustand. Die Jury war sich einig, dass durch das Zusam-
menspiel dieser vielen Maßnahmen die Zukunftsfähigkeit der Wohnan-
lage hervorragend gesichert wurde.
(hung/schi)
Recht so
„Das Amtsgericht meint, dass dem Mieter einer Wohnung eine Schutz-
und Fürsorgepflicht hinsichtlich der Mietsache obliegt. Zu unterlassen
sei dabei alles, was zu einem Schaden an der Mietsache führen könne.
Die Obhutspflicht verlange dabei auch ein positives Tun des Mieters zur
Schadensvermeidung beziehungsweise -abwendung. Dem Urteil liegt der
Gedanke zu Grunde, dass Eigentümer der Wohnung nicht der Mieter,
sondern zumeist der Vermieter ist. Zivilrechtlich gilt, dass derjenige zum Schadenersatz
verpflichtet ist, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrecht-
lich verletzt. Hier hat die Vermieterin keinen Schadenersatz verlangt, sondern schlicht
die Beseitigung von Schäden. Hierzu wurde der Mieter auch verpflichtet. Würde der
Mieter auch dies ablehnen, kommt als ‚Ultima Ratio‘ eine Abmahnung mit anschlie-
ßender Kündigung in Betracht. Würde die Frist fruchtlos verstreichen, müsste der
Vermieter also kündigen und Schadenersatz verlangen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 8. Oktober 2015 (Az.: 33 C
2261/15) entschieden, dass dem Mieter eine Schutz- und Fürsorgepflicht in Bezug auf die
Mietwohnung obliege, die sich auch in einer Pflicht zum positiven Tun in Form von Reini-
gungsarbeiten darstellen könne. In dem zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt hatten
Handwerker festgestellt, dass sich die Wohnung in einem stark verschmutzten Zustand
befand. An den Badezimmerfliesen und im Waschbecken hatte sich auf Grund jahrelang
nicht vorgenommener Reinigungsarbeiten ein dicker brauner Schmutzgrind gebildet. Die
Vermieterin forderte den Mieter zu entsprechenden Reinigungsarbeiten sowie Nachweis
derselben auf – ohne Erfolg. Das Amtsgericht hat der Vermieterin Recht gegeben.
Die Preisträger aus Hegau mit Vertretern der Auslo-
ber bei der Preisverleihung
Foto: Ines Merkau
Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2015 – Preisträger
Modernisierung von Punkthäusern in Singen
Die sanierten Punkthäuser in Singen
Foto: Baugenossenschaft Hegau eG
Alle GdW-Unternehmen unter den Preisträgern werden
in den nächsten Ausgaben der wi vorgestellt.
Eine umfassende Broschüre zum Bauherrenpreis
finden Sie unter diesem Kurz-Link: goo.gl/Ic2mmo.
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