WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 50/2015 - page 2

ENERGIE
sorgung von Wohnquartieren mit Mieter-
strom nötig sind. Die Förderung für Block-
heizkraftwerke bis 50 kWel soll außerdem
nicht wie ursprünglich geplant auf 45.000
Stunden abgesenkt werden, sondern bei
60.000 Stunden bleiben. Damit bleiben die
kleinen Anlagen wirtschaftlich. „Wenn die-
ser Entwurf zur Umsetzung kommt, wer-
den entgegen der anfänglichen Pläne nun
endlich positive Anreize für Quartierslösun-
gen mit Mieterstromprojekten in der Woh-
nungswirtschaft gesetzt“, so Gedaschko.
„Kraft-Wärme-Kopplung bringt Strom und
Wärme zusammen und leistet damit einen
wichtigen Beitrag zur Energiewende“,
erklärte GdW-Chef
Axel Gedaschko
.
Ein doppelter Erfolg für die Wohnungs-
wirtschaft: Erstmals werden nun auch in
der offiziellen Bundestags-Drucksache –
dem Bericht des Bundestagsausschusses
für Wirtschaft und Energie – die Begriffe
„Mieterstrom“ und „Quartierslösungen“
explizit erwähnt. Das neue KWK-Gesetz
wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
„Sozial- und umweltpolitisch ein gro-
ßer Erfolg“
Michael Groß
, wohnungs- und baupoli-
tischer Sprecher der SPD-Bundestagsfrak-
tion, und der SPD-Bundestagsabgeordnete
Klaus Mindrup
begrüßten die Einigung
beim Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz:
„Der Kompromiss ermöglicht nun sinn-
volle Lösungen im Quartier, die der Woh-
nungswirtschaft und den MieterInnen eine
Partizipation an der Energiewende ermögli-
chen.“ Sozial- und umweltpolitisch sei dies
ein großer Erfolg. Erstmals werde sicher-
gestellt, dass über ein Kontraktorenmodell
sogenannter Mieterstrom in den Genuss
einer Förderung kommt. „Als Kontraktoren
können demnach auch MieterInnen ange-
sehen werden. Damit profitieren auch Mie-
terInnen endlich von der Energiewende“,
so Groß und Mindrup. „Wir stärken an die-
ser entscheidenden Stelle das schwächste
Glied in der Energieversorgungskette, näm-
lich die MieterInnen als Endverbraucher.
Durch Mieterstrommodelle können Miete-
rInnen gleich doppelt profitieren: Dadurch,
dass der Strom im eigenen geschlossenen
Quartiersnetz verbleibt, werden MieterIn-
nen durch KWK mit effizienter Wärme ver-
sorgt und sparen durch einen reduzierten
Preis beim Strom im Vergleich zu einem
Vertrag mit einem Grundversorger.“ Ohne
den Beitrag der KWK seien die energie-
und klimapolitischen Ziele nicht erreichbar.
„KWK bringt Strom und Wärme zusam-
men und leistet durch seinen hohen Wir-
kungsgrad einen unverzichtbaren Beitrag,
die Energiewende zum Erfolg zu führen“,
erklärten Groß und Mindrup.
„Die Kraft-Wärme-Kopplung ist und
bleibt eine wichtige Effizienztechnolo-
gie“, erklärte der stellvertretende Vorsit-
zende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Fuchs
. „Anders als Wind- und
Solarstrom helfen KWK-Anlagen nicht nur
beim Klimaschutz, sondern sorgen auch für
mehr Versorgungssicherheit. Darum sind
wir beim KWK-Ausbauziel auch ehrgei-
ziger und längerfristiger orientiert als die
Bundesregierung. Klar ist für uns: sowohl
öffentliche als auch industrielle KWK sind
wertvoll. Daher halten wir uns auch die
Option offen, ab 2017 die industrielle KWK
stärker zu fördern, wenn dies erforderlich
sein sollte, um die Wirtschaftlichkeit der
Anlagen zu sichern.“ Wichtig sei auch, dass
die Förderbedingungen für Klein-KWK-
Anlagen verbessert wurden.
Was hatte der Ursprungsentwurf für
die Novelle vorgesehen?
Ursprünglich sollte nur noch die Einspei-
sung ins allgemeine Stromnetz sowie
der Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-
Wärme-Kopplung für stromintensive Unter-
nehmen und Kleinstverbraucher unter-
stützt werden. Genau die Förderung, die
Mieterstrom ermöglicht, sollte eingestellt
werden. Bei Mieterstromprojekten nutzt im
Gegensatz zu Eigenstromprojekten nicht
der Betreiber der KWK-Anlage den Strom,
sondern der Mieter. Seit der KWKG-Novelle
im Jahr 2009 erhält der Mieterstrom die für
alle einheitliche KWK-Zulage. Das BMWi
wollte diese Zulage zunächst bei größeren
Anlagen – wie sie für die Bereitstellung von
Strom für ein Wohnquartier nötig sind –
ganz streichen. Diese Pläne sind nun vom
Tisch.
Die ursprünglich vorgesehene Streichung
der Förderung für Strom, der nicht in ein
allgemeines Netz gespeist wird, hatte das
BMWi damit begründet, dass die Eigenver-
sorgung auch ohne Förderung wirtschaft-
lich ist. Da Mieterstrom aber kein Eigen-
strom ist, wäre die volle EEG-Umlage zu
zahlen. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist der-
zeit allerdings nur mit einer Zulage aus dem
KWKG möglich.
(burk/schi)
Den Bericht des Bundestagsausschusses
für Wirtschaft und Energie
vom 2. November 2015
(Berichterstatter Florian Post/SPD),
in dem die Begriffe „Mieterstrom“ und
„Quartierslösungen“ erstmals erwähnt
werden (Seite 62), finden Sie
unter diesem Kurz-Link: goo.gl/zxp5eq
Fortsetzung von Seite 1
Erweiterung des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“
Berlin – Zum 1. Januar 2016 erweitert die KfW Bankengruppe ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Sanie-
ren“. Im Fokus steht erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen
stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Mittel aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz zur
Verfügung, das insgesamt 165 Millionen Euro für Zinsverbilligung und Zuschüsse umfasst.
Die zusätzliche Förderung wird Bauher-
ren zuteil, die ihre Heizung austauschen
möchten oder eine Lüftungsanlage ein-
bauen wollen. Zugleich werden erstmals
auch sogenannte Kombinationslösungen
gefördert.
Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen
(Lüftungspaket) in Kombination mit einer
Sanierungsmaßnahme an der Gebäude-
hülle können Bauschäden wie Schimmel
verhindert und der Wohnkomfort gestei-
gert werden. Das Heizungspaket unter-
stützt den Einbau besonders effizienter
Heizungen, wobei hier zugleich das Heiz-
system in Gänze – Heizung und Wärmever-
teilung – optimiert wird. Mit der Erweite-
rung der Paketlösungen wird ein fließender
Übergang zwischen den bewährten Einzel-
maßnahmen und den KfW-Effizienzhaus-
standards geschaffen.
Kreditnehmer erhalten für das jeweilige
Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss
von 12,5 Prozent – maximal 6.250 Euro –
auf den Förderhöchstbetrag von 50.000
Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die
aus eigenen Mitteln finanzieren, können
zukünftig mit einem Investitionszuschuss
von 15 Prozent der förderfähigen Kosten
von 50.000 Euro – maximal 7.500 Euro –
pro Wohneinheit rechnen.
Das Förderprogramm „Energieeffizient
Sanieren“ dient der Finanzierung von Maß-
nahmen zur Energieeinsparung und zur
Minderung des CO
2
-Ausstoßes bei beste-
henden Wohngebäuden mittels zinsgüns-
tiger langfristiger Kredite oder Zuschüsse.
(bau/schi)
Weitere Infos finden Sie unter
2
50/2015
1 3,4,5,6
Powered by FlippingBook