WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 17/2015 - page 1

Bei neuen, ab Mai 2014 ausgestellten Ener-
gieausweisen, müssen die Immobilienan-
zeigen folgende Pflichtangaben enthalten:
die Art des Energieausweises – Energiebe-
darfsausweis oder Energieverbrauchsaus-
weis; den im Energieausweis genannten
Wert des Endenergiebedarfs oder End-
energieverbrauchs für das Gebäude; die
im Energieausweis genannten wesent-
lichen Energieträger für die Heizung des
Gebäudes; bei Wohngebäuden das im
Energieausweis genannte Baujahr und die
im Energieausweis genannte Energieeffi-
zienzklasse. Liegt für das Gebäude bereits
ein älterer, aber noch gültiger Energieaus-
weis vor, der nicht älter als 10 Jahre ist, sind
die darin vermerkten Angaben maßgeblich.
Die Angabe der Energieeffizienzklasse ist in
diesen Fällen keine Pflicht, da sie im Ener-
gieausweis nicht enthalten ist.
Vorsicht bei freiwilligen Angaben
Die vom Gesetzgeber geforderten Pflichtan-
gaben in Immobilienanzeigen nach § 16 a
EnEV 2014 gelten nicht als vom Vermieter
oder Verkäufer zugesicherte Eigenschaften
der Mietwohnung oder des zu verkaufen-
den Wohngebäudes, sondern nur als amt-
lich angeordnete Wiedergabe von Angaben
aus dem Energieausweis, den ein sachkun-
diger Dritter für das Gebäude erstellt hat.
Vermieter oder Verkäufer sollten daher
eine freiwillige Angabe einer Energieeffizi-
Inhalt
2 Städtebauförderung:
Große
Beteiligung für den ersten Tag der
Städtebauförderung am 9. Mai
erwartet.
3 Wohnen im Alter:
Verbände
der Wohnungswirtschaft legen ein
Positionspapier zu neuen Standards
für ein lebenswertes Altern in den
eigenen vier Wänden vor.
4 Thüringen:
Unternehmen bereiten
sich auf eine zweite Sanierungs-
welle im Block- und Plattenbaube-
stand vor. Etwa 80.000 Wohnun-
gen müssen erneuert werden.
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Aktuelle Meldungen
Lebenserwartung unverändert
hoch
Auf Grundlage des Zensus 2011 hat das
Statistische Bundesamt neue Daten zur
Lebenserwartung vorgelegt. Die Lebens-
erwartung für Jungen beträgt demnach
77 Jahre und 9 Monate und für Mäd-
chen 82 Jahre und 10 Monate. Für heute
65-jährige Männer ergibt sich eine noch
verbleibende Lebenserwartung von rund
18 Jahren. 65-jährige Frauen können mit
weiteren 21 Jahren rechnen.
(wi)
Sozialversicherung mit Über­
schuss
Im Jahr 2014 erzielte die Sozialversi-
cherung einen kassenmäßigen Finan-
zierungsüberschuss – in Abgrenzung
der Finanzstatistiken – von 3,0 Milliar-
den Euro. Wie das Statistische Bundes-
amt weiter mitteilt, war der Überschuss
damit um 1,7 Milliarden Euro niedriger
als im Vorjahr.
(wi)
Zusammenschluss von Immonet
und Immowelt genehmigt
Das Bundeskartellamt hat den beab-
sichtigten Erwerb der Immowelt AG
durch die Axel Springer SE sowie die
Gründung eines Gemeinschaftsunter-
nehmens zwischen der Immowelt AG
und der Immonet GmbH freigegeben.
Durch die Zusammenführung der bei-
den Online-Anbieter
de und
hließen sich
die zweit- und die drittgrößte Immobi-
lienplattform in Deutschland zusam-
men. Marktführer bleibt die Immobilien
Scout GmbH mit der Immobilienplatt-
form
wi)
Gebäude funktionieren nicht wie weiße Ware, Fernseher oder Autos – Effizienzklassen lassen hier
keine direkten Rückschlüsse auf die tatsächlichen Kosten der Wärmeversorgung zu.
Ausgabe 23. April 2015
17
EnEV 2014: Übergangsfrist für Pflichtangaben
in Immobilienausweisen endet am 1. Mai 2015
Copyright: designdisco für GdW
Berlin – Die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geregelte Übergangs­
frist für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen läuft zum 1. Mai 2015 aus. Wenn
Vermieter oder Verkäufer die erforderlichen Energiekennwerte ab diesem Zeit­
punkt in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht angeben, riskieren sie ein
Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
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