Bei neuen, ab Mai 2014 ausgestellten Ener-
gieausweisen, müssen die Immobilienan-
zeigen folgende Pflichtangaben enthalten:
die Art des Energieausweises – Energiebe-
darfsausweis oder Energieverbrauchsaus-
weis; den im Energieausweis genannten
Wert des Endenergiebedarfs oder End-
energieverbrauchs für das Gebäude; die
im Energieausweis genannten wesent-
lichen Energieträger für die Heizung des
Gebäudes; bei Wohngebäuden das im
Energieausweis genannte Baujahr und die
im Energieausweis genannte Energieeffi-
zienzklasse. Liegt für das Gebäude bereits
ein älterer, aber noch gültiger Energieaus-
weis vor, der nicht älter als 10 Jahre ist, sind
die darin vermerkten Angaben maßgeblich.
Die Angabe der Energieeffizienzklasse ist in
diesen Fällen keine Pflicht, da sie im Ener-
gieausweis nicht enthalten ist.
Vorsicht bei freiwilligen Angaben
Die vom Gesetzgeber geforderten Pflichtan-
gaben in Immobilienanzeigen nach § 16 a
EnEV 2014 gelten nicht als vom Vermieter
oder Verkäufer zugesicherte Eigenschaften
der Mietwohnung oder des zu verkaufen-
den Wohngebäudes, sondern nur als amt-
lich angeordnete Wiedergabe von Angaben
aus dem Energieausweis, den ein sachkun-
diger Dritter für das Gebäude erstellt hat.
Vermieter oder Verkäufer sollten daher
eine freiwillige Angabe einer Energieeffizi-
Inhalt
2 Städtebauförderung:
Große
Beteiligung für den ersten Tag der
Städtebauförderung am 9. Mai
erwartet.
3 Wohnen im Alter:
Verbände
der Wohnungswirtschaft legen ein
Positionspapier zu neuen Standards
für ein lebenswertes Altern in den
eigenen vier Wänden vor.
4 Thüringen:
Unternehmen bereiten
sich auf eine zweite Sanierungs-
welle im Block- und Plattenbaube-
stand vor. Etwa 80.000 Wohnun-
gen müssen erneuert werden.
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Aktuelle Meldungen
Lebenserwartung unverändert
hoch
Auf Grundlage des Zensus 2011 hat das
Statistische Bundesamt neue Daten zur
Lebenserwartung vorgelegt. Die Lebens-
erwartung für Jungen beträgt demnach
77 Jahre und 9 Monate und für Mäd-
chen 82 Jahre und 10 Monate. Für heute
65-jährige Männer ergibt sich eine noch
verbleibende Lebenserwartung von rund
18 Jahren. 65-jährige Frauen können mit
weiteren 21 Jahren rechnen.
(wi)
Sozialversicherung mit Über
schuss
Im Jahr 2014 erzielte die Sozialversi-
cherung einen kassenmäßigen Finan-
zierungsüberschuss – in Abgrenzung
der Finanzstatistiken – von 3,0 Milliar-
den Euro. Wie das Statistische Bundes-
amt weiter mitteilt, war der Überschuss
damit um 1,7 Milliarden Euro niedriger
als im Vorjahr.
(wi)
Zusammenschluss von Immonet
und Immowelt genehmigt
Das Bundeskartellamt hat den beab-
sichtigten Erwerb der Immowelt AG
durch die Axel Springer SE sowie die
Gründung eines Gemeinschaftsunter-
nehmens zwischen der Immowelt AG
und der Immonet GmbH freigegeben.
Durch die Zusammenführung der bei-
den Online-Anbieter
de und
hließen sich
die zweit- und die drittgrößte Immobi-
lienplattform in Deutschland zusam-
men. Marktführer bleibt die Immobilien
Scout GmbH mit der Immobilienplatt-
form
wi)
Gebäude funktionieren nicht wie weiße Ware, Fernseher oder Autos – Effizienzklassen lassen hier
keine direkten Rückschlüsse auf die tatsächlichen Kosten der Wärmeversorgung zu.
Ausgabe 23. April 2015
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EnEV 2014: Übergangsfrist für Pflichtangaben
in Immobilienausweisen endet am 1. Mai 2015
Copyright: designdisco für GdW
Berlin – Die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geregelte Übergangs
frist für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen läuft zum 1. Mai 2015 aus. Wenn
Vermieter oder Verkäufer die erforderlichen Energiekennwerte ab diesem Zeit
punkt in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht angeben, riskieren sie ein
Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
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WOHNUNGSPOLITISCHE
INFORMATIONEN