WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 17/2015 - page 3

EUROPAPOLITIK
Sachsen und SachsenAnhalt: Wohnungswirtschaft fordert Etablierung
eines neuen Standards für lebenswertes Altern in eigener Häuslichkeit
Dresden – Wohnungswirtschaftliche Akteure und deren Kooperationspartner beschäftigen sich seit langem mit neuen
Wohnund Versorgungsformen, um den Herausforderungen des demografischen und sozialen Wandels wie Altersarmut,
Pflegepersonalverknappung, Infrastrukturdefizite in ländlichen Regionen sowie Erodierung familiärer und informeller
Hilfestrukturen mit entsprechenden Angeboten bewältigen zu können. Den Schwerpunkt bildet dabei die Unterstützung
des selbstbestimmten Wohnens und Lebens in städtischen und ländlichen Regionen durch bedarfsgerechte bauliche, so­
ziale sowie unterstützende technische Dienstleistungen. Im Rahmen der Forschungsaktivitäten zu diesen Fragen wurden
technische Assistenzsysteme entwickelt und erprobt, die inzwischen praxistauglich und am Markt verfügbar sind und
von Wohnungsunternehmen erfolgreich eingesetzt werden.
Diese Wohnungsakteure haben sich unter
Initiierung des Verbandes Sächsischer Woh-
nungsgenossenschaften (VSWG) deutsch-
landweit zusammengefunden und ein
Positionspapier erarbeitet, welches einen
neuen übergreifenden Denkansatz im
Rahmen der digitalen Entwicklung unserer
Gesellschaft forciert. „Die Ergebnisse zei-
gen, dass ein neuer Standard für lebens-
wertes Altern in eigener Häuslichkeit in
der Bestandsmodernisierung sowie durch
Nachrüstung mit AAL-Systemen möglich
ist. Ziel ist dabei eine längere Verweildauer
in den Wohnungen sowie damit einher-
gehend eine Entlastung der Sozialsysteme,
was wiederum positive volkswirtschaftliche
Aspekte mit sich bringt“, so Dr. Axel Vieh-
weger, Vorstand des VSWG.
So können die Sozialsysteme um circa drei
Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden,
wenn aufgrund des Wohnungsumbaus bei
15 Prozent der Menschen, die pflegebe-
dürftig werden, eine Aufnahme in ein Heim
vermieden beziehungsweise die Verweil-
dauer in der eigenen Wohnung verlängert
werden kann. Das geht aus der „Poten-
zialanalyse altersgerechte Wohnungsan-
passung“ der Prognos AG im Auftrag des
Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit bezie-
hungsweise des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung hervor.
Aus Sicht der wohnungswirtschaftlichen
Verbände sind dazu folgende Anpassun-
gen politischer, rechtlicher und finanzieller
Rahmenbedingungen notwendig:
„Beim Thema Wohnen kumuliert vieles. Die
Wohnung soll das Klima retten, Gesund-
heitsstandort sein, Pflegeheime ersetzen und
dies alles bei möglichst sinkenden Mieten.
Um diese komplexe Problematik zu lösen,
ist eine stärkere Vernetzung der einzelnen
politischen Ressorts nötig, um in einer ganz-
heitlichen Betrachtung Lösungen und Unter-
stützungsmöglichkeiten für die Wohnungs-
wirtschaft und die Gesellschaft zu finden“,
forderte der VSWG-Vorstand.
(jak/schi)
Das AALPositionspapier der wohnungswirt­
schaftlichen Verbände in Sachsen und Sachsen­
Anhalt finden Sie unter
und bei den öffentlichen Diensten liegt die
Bundesrepublik mit Rang 21 beziehungs-
weise Rang 19 unter ihrem Gesamtbewer-
tungsrang.
(öne/schi)
Weitere Infos in englischer Sprache
und grafische Darstellungen finden Sie unter
diesem Kurzlink: bit.ly/1o8I3y0
oder wenn sie den QR Code mit ihrem
Smartphone einscannen.
Ein Länderprofil für Deutsch­
land in deutscher Sprache unter
diesem Kurzlink:
bit.ly/1aAem39
AUS DEN VERBÄNDEN
Fortsetzung von Seite 2
– Schaffung eines Förderprogramms
zur Unterstützung demografisch rele-
vanter Wohnungsumbauten – ähnlich
der KfW-Förderprogramme zur Unter-
stützung energieeffizienten Bauens –,
zur Finanzierung der Investition für
Unternehmen und um die Nutzer der
Wohnungen, meist Rentenempfänger,
nicht über ihre Möglichkeiten hinaus
zu belasten,
– Investitionszuschüsse über öffentliche
Sonderkreditprogramme,
– Schaffung steuerlicher Anreize für Mie-
ter und/oder Unternehmen, die ent-
sprechende Systeme einbauen,
– Aufnahme der Wohnungswirtschaft in
das Sozialgesetzbuch als Basis der Leis-
tungsfinanzierung durch Kranken- und
Pflegekassen, zeitgemäße Anpassung
gesetzlicher Regelungen im Sozialge-
setzbuch,
– Aufnahme ambulanter telemedizini-
scher Leistungen in das Gesetz zur Ver-
besserung der Versorgungsstrukturen
in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz)
– das Sozialgesetzbuch (SGB) V,
– Erweiterung und Aktualisierung des
Leistungs- und Produktkatalogs für
Notrufzentralen (alle Anbieter) um
intelligente, IT-gestützte Monitoringsys-
teme – für Fälle von Inaktivität, Sturz,
Verlassen der Wohnung, Herdüberwa-
chung, automatischer Notruf, Krisener-
kennung, Raumklima,
– Erweiterung des Leistungsangebotes
der Notrufzentralen der Wohlfahrt
über medizinische Notrufe hinaus ohne
Zulassungseinschränkung,
– Entwicklung von Standardanforderun-
gen beziehungsweise eines Qualitäts-
siegels,
– zügige Einführung von Standards und
Richtlinien zur Datensicherheit bei der
Speicherung und Weitergabe medizi-
nischer Daten,
– Ausschreibung von Forschungs- und
Entwicklungsprogrammen (F+E) nach
Vorgaben der Wohnungswirtschaft und
praktisch in der Wohnungswirtschaft
funktionierenden Geschäftsmodellen:
integrierte Lösungen, Nutzerakzeptanz,
optimierte Umbaumaßnahmen,
– Unterstützung von Maßnahmen zur
Akzeptanzerhöhung in der Bevölke-
rung durch Beratungsstellen bei Woh-
nungsunternehmen und Musterwoh-
nungen,
– Stärkung der ambulanten Telemedizin
bei der ärztlichen Aus- und Weiterbil-
dung,
– Initiierung eines runden Tischs F+E
unter Führung der Wohnungswirt-
schaft zur Weiterentwicklung von
SmartHome/AAL-Lösungen und der
Erarbeitung gemeinsamer Strategien
mit Herstellern, Sozialverbänden, Leis-
tungserbringern und öffentlicher Ver-
waltung.
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