WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 45/2015 - page 6

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45/2015
NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5399
Luxuswohnungen werden geschützt – Was juristisch richtig ist, muss aber
nicht unbedingt auch vernünftig sein
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro beträgt der entgangene
Mehrwertsteuerbetrag für die Staaten
der Europäischen Union (EU) insgesamt,
wie aktuelle Zahlen der Europäischen
Kommission für das Jahr 2013 zeigen.
Bei der Erhebung der Mehrwertsteuer
konnten die Mitgliedstaaten keine
signifikanten Verbesserungen erzielen.
Die Mehrwertsteuerlücke entspricht
EU-weit einem Einnahmenverlust
von 15,2 Prozent. Sie ist auf Betrug
und Steuerhinterziehung, Steuer­
umgehung, Insolvenz, Zahlungs­
unfähigkeit sowie Fehlkalkulationen
zurückzuführen. In 15 Mitgliedstaaten,
unter anderem in Lettland, Malta
und der Slowakei, ist zwar eine
Verbesserung erkennbar, doch haben
sich die Zahlen in 11 Mitgliedstaaten,
darunter Estland und Polen, ver­
schlechtert. Im Jahr 2013 lagen die
geschätzten Mehrwertsteuerlücken der
Mitgliedstaaten zwischen vier Prozent
(Finnland, Niederlande und Schweden)
und 41 Prozent (Rumänien). Für
Deutschland schätzt der Bericht die
Mehrwertsteuerlücke für das Jahr 2013
auf 24,87 Milliarden Euro.
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GdW-NEWS
Kubanische Delegation besucht GdW
Eine große Delegation von Regierungsvertretern und Experten
aus dem kubanischen Genossenschaftswesen hat am 23. Oktober
2015 den GdW im Rahmen einer Fachreise unter Leitung des
Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes besucht. GdW-
Genossenschaftsreferentin Monika Kegel und Renate Amann vom
Genossenschaftsforum Berlin erläuterten den Experten Aktuelles und
Historisches zu den Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.
Auf dem Besuchsprogramm stand auch die Halle-Neustädter
Wohnungsgenossenschaft.
(schi)
Recht so
„Angesichts des weiten Entscheidungsspielraums bezüglich der
Annahme eines angespannten Wohnungsmarktes überrascht die
Entscheidung des BGH nicht. Was juristisch richtig ist, muss aber
nicht unbedingt auch vernünftig sein. Bei der Beurteilung eines
angespannten Wohnungsmarktes sollte man nicht einfach die gesamte
Stadt heranziehen, sondern genauer hinschauen. Es sollte nicht nur
eine sorgfältige Unterscheidung nach Stadtteilen erfolgen, sondern auch der
entsprechenden Wohnungsteilmärkte. So ist die Einbeziehung von Luxuswohnungen
in die Kappungsgrenzen-Verordnung nicht verständlich, wenn man eigentlich
Geringverdiener unterstützen möchte.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. November 2015 entschieden (Az.: VIII ZR 217/14),
dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 rechtmäßig
und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für
die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 Prozent
für die Dauer von fünf Jahren auf 15 Prozent herabgesetzt ist (§ 558 Abs. 3 Satz 2
und 3 BGB*). Der Beklagte ist seit 2007 Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin-
Wedding. Mit Schreiben vom 1. September 2013 forderte der Kläger vom Beklagten die
Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Miete um 20 Prozent. Er hält die Berliner
Kappungsgrenzen-Verordnung insbesondere deswegen für unwirksam, weil diese
die Kappungsgrenze für das gesamte Stadtgebiet Berlins herabsetze, obwohl nicht in
allen Stadtteilen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen
zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sei. Der Beklagte hat nur einer
Erhöhung um 15 Prozent zugestimmt. Die weitergehende Klage hatte in allen Instanzen
keinen Erfolg.
Die kubanische Experten-Delegation in den Räumen des GdW
Foto: GdW
11. November 2015, Berlin
Tag der Wohnungswirtschaft – Der Countdown läuft
Bundesjustizminister
Heiko
Maas,
der Journalist Ahmad Mansour und
Deutschlands beste Mieterzeitung – diese
und weitere Highlights warten auf die Teilnehmer des diesjährigen „Tag
der Wohnungswirtschaft“. Am 11. November geht’s los – von 15.30 Uhr
bis 18.00 Uhr im Hotel Pullman Berlin Schweizerhof.
(schi)
Die Teilnahme am Tag der Wohnungswirtschaft ist mit schriftlicher Anmeldung
und nach Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich. Die Zahl der Gästetickets ist
begrenzt. Pressevertreter können unter
ne Akkreditierung für
den öffentlichen Teil beim Tag der Wohnungswirtschaft beantragen.
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