WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 47/2015 - page 8

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5401
Bundesgerichtshof schafft Klarheit zu Mieterhöhung bei Wohnflächenab­
weichung
ZAHL DER WOCHE
Prozent betrug der Rückgang der Bevöl-
kerung in Deutschland in der Altersko-
horte der in den Jahren 1939 bis 1953
Geborenen, allein durch Wanderungen.
Im Beobachtungszeitraum 2008 bis
2013 war dies die einzige Altersklasse,
in der Deutschland Einwohner verlor.
Wie das Forschungsinstitut empirica
weiter ermittelte, war die Binnenwan-
derung der heute 62- bis 76-Jährigen
äußerst selektiv. Die größten Gewin-
ner finden sich erwartungsgemäß ent-
lang der Nord- und Ostseeküste (Ost-
holstein +10 Prozent, Ammerland +11
Prozent, Dithmarschen +7 Prozent)
und entlang des Alpenrandes (insbe-
sondere Garmisch-Partenkirchen +15
Prozent). Hinzu kommen einige promi-
nente Städte (Baden-Baden +8 Prozent,
Potsdam +7 Prozent) und das Berliner
Umland. Die stärksten Verlierer der
Altenwanderung sind zum einen die
Großstädte. Am stärksten verliert Mün-
chen (-14 Prozent). Ebenfalls deutlich
verlieren Stuttgart (-12 Prozent), Düs-
seldorf (-12 Prozent), Köln (-11 Pro-
zent), Frankfurt (- 10 Prozent) sowie
Hamburg (- 10 Prozent).
-3,9
GdW-NEWS
Die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesell-
schaft mbH Luckau hat die Gebäude der ehe-
maligen Justizvollzugsanstalt (JVA) im Zen-
trum der brandenburgischen Kleinstadt zu
Wohnungen, einer Kulturkirche, einem Kreis-
archiv, einer Kindertagesstätte und einem
Spielhaus umgestaltet und modernisiert.
Die Modernisierung des Gebäudes zeugt von
dem nachhaltigen produktiven Umgang mit
Recht so
„Mit dieser Entscheidung gibt der BGH seine sogenannte 10-Prozent-
Rechtsprechung auf. Bislang war im Fall einer Mieterhöhung bei einer
Abweichung der Wohnfläche von nicht mehr als 10 Prozent die soge-
nannte ‚als Beschaffenheit vereinbarte‘ – statt der davon abweichenden
tatsächlichen – Wohnfläche entscheidend. Lag eine Überschreitung der
vertraglich vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 Prozent vor, konnte sich der
(gutgläubige) Vermieter von seinem Irrtum nach den Grundsätzen eines Wegfalls der
Geschäftsgrundlage lösen. Bei der Wohnflächenabweichung gab es kein Gesetzesde-
fizit, sondern ein ‚Auslegungsdefizit‘. Mit dieser Entscheidung hat der BGH nunmehr
für Klarheit gesorgt. Daher besteht auch kein Bedarf mehr für die Umsetzung des
Koalitionsbeschlusses, wonach künftig nur die tatsächliche Wohnfläche Grundlage
aller Ansprüche im Mietrecht sein soll.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2015 (BGH; Az.: VIII ZR 266/14)
entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Basis
der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine
abweichende Wohnfläche angegeben ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung
damit, dass § 558 BGB es dem Vermieter ermöglichen soll, eine angemessene, am örtli-
chen Markt orientierte Miete zu erzielen. Für den Vergleich ist deshalb allein der objektive
Wohnwert maßgeblich, während etwaige Vereinbarungen der Mietvertragsparteien über
die Wohnungsgröße keine Rolle spielen können, denn sonst würden nicht die tatsächli-
chen, sondern vertraglich fingierte Umstände berücksichtigt.
Die Preisträger aus Luckau mit Vertretern der Auslober bei der Preisverleihung
Foto: Ines Merkau
Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2015 – Preisträger
Umbau der ehemaligen JVA Luckau zu Wohnungen
alter Bausubstanz in enger Zusammenarbeit mit der Denkmal-
schutzbehörde. Das modernisierte Gebäude schafft ein attrakti-
ves Angebot für preiswertes Wohnen im historischen innerstäd-
tischen Bestand. Die Jury wertet das Projekt als bedeutenden
Beitrag zur Revitalisierung der Innenstadt.
(hung/schi)
Alle GdW-Unternehmen unter den Preisträgern werden ab dieser
Ausgabe in der wi vorgestellt. Weitere umfassende Infos unter diesem
Kurz-Link: goo.gl/Ic2mmo
Korrektur:
In der wi 46 hatte sich auf Seite 4 in der
Liste der Anerkennungen beim Deutschen
Bauherrenpreis der Fehlerteufel einge­
schlichen. Nicht Susanne Sturm und die
Bauherrengemeinschaft 3XGrün erhiel-
ten eine Anerkennung, sondern: Dipl.-Ing.
Heinrich Böll, Architekt BDADWB als Einrei-
cher für den Bauherren GEWOBAU Woh-
nungsbaugenossenschaft Essen eG für das
Projekt „Hospiz im ehemaligen Kloster“ in
Essen.
Die ehemalige JVA in Luckau
Foto: Bauplanung Bautzen GmbH
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