WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 47/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
Ausnahmen nur noch Strom, der ins allge-
meine Netz eingespeist wird, zu fördern.
Mieterstrom wird aber aus gutem Grund
nicht ins allgemeine Netz eingespeist, um
die Stromnetze zu entlasten. Ausnahmen
gelten nur für die Wirtschaft und kleinere
Anlagen bis 100 Kilowatt elektrisch. Da
Wohnanlagen in der Wohnungswirtschaft
aber ausgehend vom Wärmebedarf des
Quartiers geplant werden und damit eine
Leistung bis circa 250 Kilowatt elektrisch
haben, bedeutet die Neuregelung zu gro-
ßen Teilen einen Wegfall der Förderung für
Mieterstrom. „Damit werden Mieterstrom-
projekte der Wohnungswirtschaft sowie
der Contractoren und Stadtwerke bis auf
wenige Ausnahmen bald nicht mehr wirt-
schaftlich darstellbar sein und es wird prak-
tisch keine neuen Projekte mehr geben“,
erklärte Gedaschko. „Diese drastische
Besserstellung von Großverbrauchern und
Eigenheimbesitzern im Vergleich zu Mie-
tern ist nicht zu rechtfertigen. Auch Mieter
müssen an den Vorteilen der Energiewende
teilhaben können, sonst leidet auf kurz
oder lang die Akzeptanz“, so Gedaschko.
Studien beweisen, dass das Potenzial für
Kraft-Wärme-Kopplung in Wohngebäuden
ein wichtiger Bestandteil der Energiewende
ist. „Dass die Förderung des Mieterstroms
nun komplett eingestellt werden soll, ist
paradox“, so Gedaschko. Entsprechend
des Koalitionsvertrages hatte die Bundes-
regierung in dieser Legislaturperiode vor,
das Quartier als wichtige Handlungsebene
für die dezentrale Strom- und Wärmeer-
zeugung zu stärken. Nun soll das Gegen-
teil passieren. „Wir fordern hier ein zügiges
Umdenken“, erklärte der GdW-Chef.
„Ohne den Beitrag der KWK sind die ener-
gie- und klimapolitischen Ziele nicht zu errei-
chen. Die Novelle begrüße ich ausdrücklich.
In Sachen Mieterstrom muss jedoch noch
nachgebessert werden“, erklärte
Michael
Groß
, wohnungs- und baupolitischer Spre-
cher der SPD-Bundestagsfraktion. „Da Mie-
terstrom kein Eigenstrom ist, muss für an
Mieter gelieferten Strom aus dezentralen
KWK-Anlagen die EEG-Umlage in voller
Höhe gezahlt werden. Jedoch ohne den
KWK-Fördertatbestand ist Mieterstrom wirt-
schaftlich nicht darstellbar. Somit profitiert
das schwächste Glied in der Energieversor-
gungskette, der Mieter als Endverbraucher,
als einziger nicht von der Energiewende.
Daher muss in der KWKG-Novelle zwischen
Eigenstrom und Mieterstrom differenziert
werden. Ferner bedarf es einer klaren Defini-
tion von Mieterstrom analog der Definition
von Eigenstrom im EEG.“
(schi/burk)
Eine Stellungnahme des GdW finden Sie unter
er unter diesem Kurz-Link:
goo.gl/kY2jQ7
Hintergrund: Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die
gleichzeitige Gewinnung von mechani-
scher Energie, die in der Regel unmittel-
bar in elektrischen Strom umgewandelt
wird, und nutzbarer Wärme für Heiz-
zwecke oder für Produktionsprozesse in
einem gemeinsamen thermodynamischen
Prozess, üblicherweise in einem Heiz-
kraftwerk. Zunehmend an Bedeutung
gewinnen kleinere KWK-Anlagen für die
Versorgung von Gewerbebetrieben und
Wohngebieten, bzw. einzelner Mehr-
und sogar Einfamilienhäuser, sogenannte
Blockheizkraftwerke (BHKW). Vorteil der
KWK ist der verringerte Brennstoffbedarf
für die Strom- und Wärmebereitstellung,
wodurch die Schadstoffemissionen stark
reduziert werden. Die Förderung durch das
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
und das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) soll den Ausbau beschleunigen.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom ist Strom, der durch Kraft-
Wärme-Kopplung in den Wohnquar-
tieren erzeugt und nicht ins allgemeine
Stromnetz eingespeist, sondern direkt
von den Mietern genutzt wird. Der Unter-
schied zum begünstigten Eigenstrom ist
aber, dass der Betreiber der Strom erzeu-
genden Anlage (z.B. des Blockheizkraft-
werkes BHKW) nicht der Stromverbrau-
cher ist (zwei juristische Personen). Bei
Mieterstrommodellen wird der Strom von
Gebäudebesitzer (z.B. einemWohnungs-
unternehmen) erzeugt und den Mietern
zum Verbrauch zur Verfügung gestellt.
Der Strom bleibt vor Ort und entlastet das
Netz. Die entstandene Wärme wird bei-
spielsweise zur Warmwasserversorgung
genutzt, das spart CO
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. In bestehenden
Modellen wird Mieterstrom als Paket aus
BHKW und anderem Strom durch Koope-
rationspartner zur Verfügung gestellt.
Eine vollständige Abdeckung des Strom-
bedarfs aus den Quartiers-BHKWs ist
nicht möglich, sonst könnte nur ein Teil
der anfallenden Wärme genutzt werden.
Auch sind die Möglichkeiten zum Einsatz
von BHKWs begrenzt. Die Streichung der
Förderung für Strom, der nicht in ein all-
gemeines Netz gespeist wird, begründet
das BMWi damit, dass die Eigenversor-
gung auch ohne Förderung wirtschaftlich
ist. Da Mieterstrom aber kein Eigenstrom
ist, ist die volle EEG-Umlage zu zahlen.
Entsolidarisierend ist Mieterstrom daher
nicht. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist der-
zeit allerdings nur mit einer Zulage aus
dem KWKG möglich.
(burk)
Fortsetzung von Seite 1
VERANSTALTUNG
24. + 25. November 2015, Berlin
„Connected Living ConnFerence“
– Der Mensch im Mittelpunkt des vernetzten Lebens
Der Mensch im Fokus – Technologie als
Unterstützung, so das Motto der Konfe-
renz „Connected Living“ am 24. und 25.
November 2015 im Maritim Hotel, Stauf-
fenbergstraße 26, 10785 Berlin.
Inge­
borg Esser
, Hauptgeschäftsführerin des
Spitzenverbandes der Wohnungswirt-
schaft GdW, ist gemeinsam mit EU-Digi-
tal-Kommissar
Günther Oettinger
und
Berlins Wirtschaftssenatorin
Cornelia
Yzer
eine der Top-Referentinnen der Ver-
anstaltung. Welchen Mehrwert kann die
Technologie liefern? Wie kann der Angst
vor Datenschutzproblemen und Beherr-
schung durch Technik entgegengewirkt
werden? Welches Nutzungsverhalten gibt
es im Kontext Connected Life? Zu diesen
und weiteren Fragen wird bei der Konfe-
renz unter Schirmherrschaft des Bundes-
wirtschafts- und des Bundesforschungsmi-
nisteriums diskutiert werden.
(schi)
Weitere Infos zu Programm und Anmeldung
unter
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