WI Expo 2015 Montag - page 4

BUNDESPOLITIK
Fotos vom Geschehen am Stand der Bundesarbeitsgemeinschaft
Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) an den drei Messetagen
der Expo Real 2015 finden Sie in Kürze auf
– oder mit Ihrem Smartphone unter diesem QR-Code:
INFO
Richtung argumentiert auch
Peter Graf
,
Geschäftsführer der Deutschen Immobi-
lienakademie (DIA). Zentrales Thema für
ihn sind die Vergleichbarkeit der Qualifi-
zierungsnachweise und eine europaweite
Geltung, denn: „Einen Sachkundenach-
weis zum ‚Schein‘ braucht Deutschland
nicht. Wenn der Ruf der Branche sich ver-
bessern soll, bedarf es Qualität mit Nach-
haltigkeit, die nur durch permanente Fort-
bildung gewährleistet werden kann.“
Beschränkung auf Makler und WEG-
Verwalter ist zu wenig
Ein zentraler Kritikpunkt, der allgemein
geteilt wird, ist, dass für Mietverwalter kein
Sach- und Fachkundenachweis gefordert
werden soll. „Eine Ungleichbehandlung von
WEG- undMietverwaltern ist weltfremd und
gibt nicht die Realität der deutschen Immo-
bilienverwaltungs-Dienstleistung wieder“,
kritisiert
Michael Wintzer
, Geschäftsführer
der Bayerischen Immobilien Management
GmbH, den Gesetzesentwurf. In dieselbe
Richtung stößt auch
Martin Häublein
, Pro-
fessor für Wohn- und Immobilienrecht an
der Universität Innsbruck: „ Eine Beschrän-
kung auf Wohnungseigentumsverwalter
ist abzulehnen, der Immobilienverwalter ist
einheitliches Berufsbild.“ Zusätzlich fordert
Häublein laufende Qualifizierungsmaßnah-
men durchzuführen. „Neben dem Zugang
zum Beruf sollte auch die weitere Aus-
übung reguliert und Fortbildungen vorge-
schrieben werden.“
Ausnahmeregelung für erfahrene
Verwalter verschärfen
Auch der Berufsverband DDIV (Dachver-
band Deutscher Immobilienverwalter),
begrüßt den Gesetzeswurf. Er spricht sich
ebenfalls für eine Weiterbildungspflicht
aus. Denn für die Bewältigung gesell-
schaftlicher Herausforderungen wie Ener-
giewende, demografischer Wandel und
Digitalisierung sind dauerhaft ausreichen-
des und stets aktuelles Fachwissen von
Nöten. Zugleich plädiert der DDIV dafür,
die Ausnahmeregelung für erfahrene
Verwalter von sechs auf mindestens 10
Jahre zu verschärfen. DDIV-Geschäftsfüh-
rer
Martin Kaßler
begründet dies damit,
dass „erst nach 10 Jahren erkennbar ist,
ob der Verwalter seine Tätigkeit zuverläs-
sig ausgeführt hat, die Immobilien ord-
nungs- und sachgemäß verwaltet und
Fachkenntnisse in der Praxis angewendet
wurden.“
(bes/schi)
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