WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN_2015_33 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5387
Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern durch Vermieter
als Modernisierung dulden
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro an Einsparungen
haben sich für den deutschen Staats-
haushalt durch die Krise im Euroraum
seit 2010 ergeben, wie das Insti-
tut für Wirtschaftsforschung in Halle
(IWH) mitteilte. Dies entspricht mehr
als drei Prozent des deutschen Brut-
toinlandsprodukts. Die Entlastungen
für das deutsche Budget sind zum
größten Teil auf deutlich gesunkene
Zinsen auf deutsche Staatsanleihen
zurückzuführen. Die Einsparungen
im Staatshaushalt übertreffen nach
Berechnungen des IWH die rund 90
Milliarden Euro deutlich, die Griechen-
land Deutschland direkt und indirekt
über den Europäischen Stabilitätsme-
chanismus schuldet. Deutschland hat
also in jedem Fall von der Griechen-
landkrise profitiert. So ist etwa der
ausgeglichene Haushalt in Deutsch-
land zu einem großen Teil auf Zinsein-
sparungen aufgrund der Schuldenkrise
zurückzuführen. Negative Neuigkeiten
zum Thema Griechenland hätten jedes
Mal zu fallenden Zinsen auf deutsche
Staatsanleihen geführt, so das IWH.
100
GdW-NEWS
Energieaudits: GdW veröffentlicht neue Arbeitshilfe
Die Europäische Union (EU) hat die Energieeffizienz
in den Mittelpunkt ihrer Energiestrategie gestellt.
Gründe dafür sind die verstärkte Abhängigkeit von
Energieimporten, die knappen Energieressourcen
und das Erfordernis, dem Klimawandel Einhalt zu
gebieten. Eines der europäischen Instrumente ist die
Richtlinie zur Energieeffizienz. Nach dieser Richtlinie
müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis
zum 5. Dezember 2015 alle Unternehmen, die kein
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind,
Energieaudits durchführen und dies anschließend
alle vier Jahre wiederholen. Zu den Energieaudits
hat der GdW nun seine neue Arbeitshilfe 75 veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund, dass die Verbesserung der Energieeffizienz eine
Notwendigkeit in der EU-Politik ist, kann man die Energieaudits als Alter-
native zu verpflichtenden Maßnahmen zur Energieeinsparung ansehen.
Allerdings wurde die Einführung der Pflicht zu Energieaudits offenbar
nicht zu Ende gedacht, denn es besteht eine Reihe von erheblichen Fra-
gen für die Umsetzung. So wurde der Umfang der betroffenen Unterneh-
men über eine Negativdefinition, nämlich kein KMU zu sein, bestimmt.
Dabei geht es eigentlich um die Zahl der Mitarbeiter, die Bilanzsumme
und den Umsatz. Allerdings werden über einen Unterpunkt der euro-
päischen KMU-Definition alle Unternehmen, an denen die öffentliche
Hand beteiligt ist, von der KMU-Eigenschaft ausgenommen, so dass
sie nun auch der Energieauditpflicht unterliegen. Vor dem Hintergrund,
Recht so
„Mit Recht hat der BGH entschieden, dass sich die Vermieter nicht darauf
verweisen lassen mussten, die Wohnungen der beklagten Mieter von der
beabsichtigten Modernisierung auszunehmen. Wie der BGH ausführt,
sei dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarn-
melder für das gesamte Gebäude ‚in einer Hand‘ sind, ein hohes Maß an
Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich
zu einem Zustand führt, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausge-
wählten Rauchwarnmelder erreicht sei. Die Entscheidung schafft die notwendige
Rechtsklarheit für Vermieter und Mieter. Die Pflicht zur Anbringung von Rauchwarn-
meldern trifft nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen den Vermieter.
Als Träger dieser Pflicht muss dann auch der Vermieter entscheiden können, welche
Rauchwarnmelder angebracht werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil dem
Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht obliegt.“
EXPERTENMEINUNG
von RAin Monika Kegel, Referentin des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2015 (Az.: VIII ZR 216/14 und VIII
ZR 290/14) entschieden, dass der Mieter einer Wohnung den Einbau von Rauchwarnmeldern
durch den Vermieter selbst dann dulden muss, wenn er die Wohnung schon mit von ihm
ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. In beiden Fällen (Urteile des Landgerichts
Halle) hatten die Vermieter mit großem Wohnungsbestand – in einem Fall eine Wohnungs-
baugesellschaft, im anderen Fall eine Wohnungsgenossenschaft – beschlossen, sämtliche
Wohnungen einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und turnusmäßig warten zu
lassen. Einige der Mieter hatten den Einbau abgelehnt und darauf verwiesen, dass sie bereits
eigene Rauchwarnmelder angebracht hätten. Der BGH hat nun entschieden, dass die von
den Vermietern beabsichtigen Maßnahmen bauliche Veränderungen der Wohnung sind, die
zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes und einer dauerhaften Verbesserung
der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne von Paragraph 555 b Nummer 4 und 5 Bürger-
liches Gesetzbuch (BGB) führen und deshalb von den Mietern zu dulden sind.
Quelle: GdW
dass kleine kommunale Wohnungsunternehmen für ihre
Geschäftsstelle und ihren Dienstwagen meist Energiekosten
im Bereich von 3.000 bis 5.000 Euro haben, ist diese Pflicht
zum Energieaudit völlig unbegreiflich. Aufwand und Nutzen
dürften hier in keinem sinnvollen Verhältnis stehen.
Gleichwohl besteht die Verpflichtung und es müssen Wege
gefunden werden, die Audits mit einem angemessenen Auf-
wand durchzuführen. Die GdW-Arbeitshilfe soll die betroffe-
nen Wohnungsunternehmen dabei unterstützen.
(vie/schi)
Die Broschüre können Sie zum Preis von 15 Euro zuzüglich
Versandkosten beim GdW per E-Mail an
ziehen.
6
33/2015
1,2,3,4,5 6
Powered by FlippingBook