WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 26/2015 - page 2

mentarium reicht nicht, um den Nutzen
von technischen Assistenzsystemen konse-
quent zu heben“, mahnte GdW-Präsident
Axel Gedaschko am 22. Juni 2015 bei der
Präsentation der Studie auf einem Fach-
forum des GdW in Berlin. Es bedürfe der
Entwicklung und Erprobung neuer interdis-
ziplinärer Modelle, in die beispielsweise die
Kommunen, Kranken- oder Pflegekassen
und System- und Dienstleistungsanbieter
mit einbezogen werden sollten. „Konkret
empfiehlt sich eine Erweiterung des Leis-
tungskataloges der Pflegekassen um intel-
ligente, IT-gestützte Monitoringsysteme“,
so der GdW-Chef.
Zudem sollten auch Wohnungsunterneh-
men Investitionszuschüsse für im Rah-
men des KfW-Programms „Altersgerecht
Umbauen“ in Anspruch nehmen können
und steuerliche Anreize für Mieter und/oder
Unternehmen sollten diese dabei unter-
stützen, die entsprechenden Systeme ein-
zubauen. Ausdrücklich lobte Gedaschko,
dass die KfW Bankengruppe den Einbau
technischer Assistenzsysteme bereits för-
dere. „Barrierereduziertes Wohnen wird
im Zuge des demografischen Wandels und
einer zunehmend alternden Gesellschaft
immer mehr Relevanz erfahren und muss
deshalb dringend verstärkt gefördert wer-
den“, so Gedaschko.
Dagegen kritisierte Axel Gedaschko den
vom Bundeskabinett am 27. Mai 2015
beschlossenen Entwurf eines „E-Health-
Gesetzes“. Danach soll bislang lediglich
die telemedizinische Befundung von Rönt-
genaufnahmen in den Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
aufgenommen werden.„Hier muss nachge-
bessert werden, um telemedizinische Leis-
tungen nicht nur halbherzig zu fördern.
Zudem ist das strikte Fernbehandlungsver-
bot für Ärzte aufzuheben“, forderte der
GdW-Präsident.
Der umfassende Einsatz von datenübermit-
telnder Technologie berge viele Chancen,
den Grundsatz „ambulant vor stationär“
nachhaltig umsetzen zu können. Gleich-
zeitig müsse das technische System ausrei-
chend Sicherheit dafür bieten, dass uner-
laubte Zugriffe auf Daten, ausgeschlossen
sind, auch um das Vertrauensverhältnis
zwischen Mieter und Vermieter nicht zu
beschädigen.
Die Unternehmen und Verbände im GdW
zählen zu den Vorreitern des technikun-
terstützten Wohnens. „Wir stehen erst am
Anfang einer Entwicklung. Alle Marktbe-
teiligten und die Politik müssen die Men-
schen stärker darüber aufklären, dass Tech-
nik zwar besonders Ältere unterstützen
kann, aber in erster Linie ein Gewinn an
Komfort und Lebensqualität für alle Gene-
rationen darstellt“, erklärte GdW-Präsident
Gedaschko.
(kön/wede/schi)
Ein Ergebnispapier mit den wichtigsten
Empfehlungen der Studie finden Sie unter
diesem Kurzlink: bit.ly/1GDXYdW.
Die ausführliche Studie können Sie zum Preis
von 25 Euro unter
for-
dern. GdW-Mitglieder können die Studie in
Kürze im GdW-Extranet herunterladen.
BUNDESPOLITIK
Fortsetzung von Seite 1
Wohngeld: Bauausschuss im Bundestag stimmt für Reform
Berlin – Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag hat der Reform
des Wohngeldes zugestimmt. In der Sitzung am 17. Juni 2015 votierten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf zur Re-
form des Wohngeldrechts. Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich. Die Parlamentarische
Staatssekretärin im Umwelt- und Bauministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), hob hervor, dass mit der Wohngeld-
reform mehr Menschen erreicht werden würden. Sie sagte, dass diese „in einem Gesamtkontext“ mit der Mietpreis-
bremse und der Reform des sozialen Wohnungsbaus gesehen werden müsse.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die
Reform als „starkes sozialpolitisches Sig-
nal“, welche das Ziel verfolge, die „Leis-
tungsfähigkeit und Anreizfähigkeit“
gegenüber der Grundsicherung zu erhö-
hen. Dabei müsse man auch den soge-
nannten „Drehtüreffekt“ im Auge behal-
ten. Die SPD lobte den Gesetzentwurf als
eine „deutliche Verbesserung“ des Wohn-
geldes. Seit der letzten Wohngeldreform
im Jahr 2009 seien die Preise um acht Pro-
zent gestiegen und es habe in dem Gesetze
eine Anpassung der Tabellenwerte um 39
Prozent gegeben. Der SPD-Vertreter sagte,
dass von den Koalitionsfraktionen ein
Antrag eingebracht worden sei, wonach
das Wohngeld jetzt alle zwei Jahre über-
prüft werden solle. Der erste Bericht an den
Bundestag soll zum 30. Juni 2017 vorge-
legt werden.
Die Fraktion DIE LINKE kritisierte an dem
Gesetzentwurf, dass steigende Mieten
damit lediglich ausgeglichen, bevorste-
hende Mieterhöhungen aber nicht berück-
sichtigt würden. Die Fraktion kündigte
einen Entschließungsantrag an, in dem eine
andere Systematik für die Errechnung des
Wohngeldes vorgeschlagen werde. Grund-
lage der Berechnung solle dabei die Brutto-
Warmmiete sein. Übersteige diese 30 Pro-
zent des Einkommens, solle das Wohngeld
greifen. Dies würde eine Entbürokratisie-
rung bedeuten und hätte den Vorteil, dass
keine Evaluierungen mehr nötig seien.
Außerdem würde die Zahl der Anspruchs-
berechtigten erhöht. Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass mit dem
Gesetzentwurf lediglich das Niveau von
2009 erreicht werde. Zudem müsse der
„Drehtüreffekt“, der besagt, dass Men-
schen immer wieder zwischen Wohngeld
und der Grundsicherung wechselten, been-
det werden. Die Grünen forderten außer-
dem, dass der Klimazuschuss beim Wohn-
geld wieder eingeführt werden müsse.
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW fordert eine dynamische
Anpassung des Wohngeldes an die Preis-
und Lohnentwicklung, mit einer jährlichen
Überprüfung wie bei der Mindestsiche-
rung. Ohne eine regelmäßige Prüfung der
Höhe des Wohngeldes ist es nicht möglich,
mit diesem Instrument angemessenes und
familiengerechtes Wohnen für einkom-
mensschwache Haushalte zu sichern. Dazu
gehört auch die Einführung einer Heiz- und
Energiekostenkomponente Denn nach
einem anfänglichen Absinken der Heiz-
kosten nach der letzten Wohngeldreform
2009 sind diese – wie auch die Energie-
kosten insgesamt – in den letzten Jahren
wieder deutlich gestiegen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des
Wohngelds, das je zur Hälfte von Bund und
von den Ländern finanziert wird, für rund
870.000 Haushalte vor. Bislang erhielt ein
Zwei-Personen-Haushalt (im Jahr 2012)
durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Mit
der Reform sollen es im Durchschnitt 186
Euro sein. Das Gesetz, dem der Bundesrat
zustimmen muss, soll am 1. Januar 2016 in
Kraft treten. Nach der Anhörung 11. Juni
2015 waren zu dem Gesetz von den Koa-
litionsfraktionen zwei Änderungsanträge
eingebracht worden, die ebenfalls ange-
nommen wurden.
(hib/schi)
Weitere Infos und Positionen
der Wohnungswirtschaft zum Wohngeld
finden Sie unter
der Rubrik
„Wohnen & Stadt“, „Mietrecht“
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