WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 51/2015 - page 6

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5405
Mietergestellung bei freiwilligem Arbeitsplatzwechsel – Kündigungsaus­
schluss
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro Exportüberschuss
erzielte die deutsche Wirtschaft im
Jahr 2014. Im europäischen Vergleich
erreichte Deutschland damit erneut
den höchsten Exportüberschuss. Ins-
gesamt wurden Güter im Wert von
rund 1.135 Milliarden Euro exportiert
und im Gegenzug Güter im Gesamt-
wert von rund 915 Milliarden Euro
nach Deutschland importiert. Neben
Deutschland erzielten auch die Nie-
derlande ein deutliches Plus in der
Außenhandelsbilanz. Dort betrug der
Exportüberschuss 64 Milliarden Euro.
2014 wiesen insgesamt 11 EU-Staaten
eine positive Außenhandelsbilanz auf.
In den anderen 17 EU-Staaten über-
traf der Wert der eingeführten Güter
den der Exporte. Das größte Außen-
handelsdefizit in der EU wies wie im
Vorjahr das Vereinigte Königreich mit
134 Milliarden Euro auf. Gefolgt von
Frankreich mit 72 Milliarden Euro und
Spanien mit rund 25 Milliarden Euro.
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GdW-NEWS
Recht so
„Die Begründung des BGH ist lesenswert. Sie ist durchdrungen vom
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Vermieter und Mie-
ter. Auf der einen Seite muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter
akzeptieren. Immerhin handelt es sich um seinen zukünftigen Vertrags-
partner. Auf der anderen Seite soll dem Mieter das Leben nicht unnötig
schwer gemacht werden. Zeigt sich also der Vermieter mit dem Nach-
mieter nicht einverstanden, so darf dies selbstverständlich nicht grundlos erfolgen.
Dreh- und Angelpunkt ist die Vorschrift des § 537 BGB, die bestimmt, dass der Mie-
ter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit wird, dass er durch einen in
seiner Person liegenden Grund (hier: Arbeitsplatzwechsel) an der Ausübung seines
Gebrauchsrechts behindert wird. Weiter verbietet sich ein Vergleich zwischen Nach-
mieter und Untermieter. So ist ein Untermieter nicht Vertragspartei des Vermieters.
Vertragspartner bleibt der Hauptmieter.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 7. Oktober 2015 (Az.: VIII ZR 247/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH)
das Folgende entschieden: Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Absatz 1 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen beson-
derer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlas-
sung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt
es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person
aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein
hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfä-
higkeit des Nachmieters machen zu können. Im Grundsatz bestätigte das Gericht weiter,
dass ein Kündigungsausschluss für die Dauer von längstens vier Jahren auch in Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden kann. Dem Sachverhalt lag unter
anderem zugrunde, dass aufgrund einer längeren Anreise des Vermieters eine gemeinsame
Durchführung von Besichtigungsterminen mit Schwierigkeiten verbunden war und das
Gericht meinte, dass insofern vom Mieter die Durchführung einer Vorauswahl verlangt
werden konnte. Der Würdigung der Vorinstanz, dass die Vermieterin der Suche des Mie-
ters nach einem Nachmieter dadurch vereitelt habe, dass sie dem Mieter untersagt habe,
im Garten ein Hinweisschild eines entsprechenden Maklers aufzustellen, schloss sich der
BGH nicht an.
Die Preisträger zusammen
mit Axel Gedaschko, Präsi-
dent des GdW, (3. v. r.),
Barbara Bosch, Oberbür-
germeisterin der Stadt
Reutlingen und Präsidentin
des Städtetages Baden-
Württemberg, und Florian
Pronold, Parlamentarischer
Staatssekretär im Bundes­
bauministerium (1. v. l.).
Die „Alte Ladenstraße“ in Eisenhüttenstadt
Foto: Ines Merkau
Foto: Ingenieurbüro Hoch- und
Tiefbau eG, Eisenhüttenstadt
Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2015 – Preisträger
GenerationenWohnen in Eisenhüttenstadt
Die Gebäudewirtschaft Eisenhüttenstadt
GmbH hat mit dem Ingenieurbüro Hoch-
und Tiefbau eG den denkmalgeschützten
ersten Wohnkomplex der Stahlarbeiter-
stadt aus den 1950er Jahren mit dem kom-
plexen Sanierungskonzept „Generationen-
Wohnen“ neugestaltet, ohne die Belange
des Denkmalschutzes und der Energieein-
sparung zu vernachlässigen. Sowohl die
Erschließungs- und Freiflächen als auch das
Äußere der denkmalgeschützten Gebäude
wurden erhalten beziehungsweise wieder-
hergestellt. Sensibel wurden kleine Balkone
eingefügt, die den Wohnkomfort verbes-
sern. Gleichzeitig führten umfangreiche
Eingriffe im Innern der Häuser zu einer
erstaunlichen Vielfalt an neuen, gut nutz-
baren und flexiblen Wohnungsgrundrissen.
Die Mischung der barrierefreien Wohnun-
gen unterschiedlicher Größe ermöglicht
und unterstützt das Zusammenleben von
jungen und alten Menschen, Alleinstehen-
den und Familien.
(hun/schi)
Eine umfassende Broschüre
zum Bauherrenpreis finden Sie
unter diesem Kurz-Link: goo.gl/Ic2mmo.
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