WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 51/2015 - page 3

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AUS DEN VERBÄNDEN
Norddeutsche Wohnungswirtschaft:
Flüchtlingsunterbringung erfordert Flexibilität und Ideenreichtum
Hamburg – Die Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften des Verbandes norddeutscher
Wohnungsunternehmen (VNW) in Mecklenburg-Vorpommern haben in 2015 bereits 1.900 Wohnungen an Landkreise
und Kommunen oder direkt an Hilfesuchende vermietet. Für 2016 rechnet der VNW Landesverband Mecklenburg-Vor­
pommern mit rund 1.500 Wohnungen, die zur Verfügung gestellt werden können.
Viele der Wohnungsunternehmen sehen
die Flüchtlingsunterbringung und Integra-
tion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
an. Daher beteiligen sie sich an der Unter-
bringung und richten zum Beispiel leer ste-
hende Wohnungen auf eigene Kosten her.
Nun hat das Landesförderinstitut reagiert
und mit dem Sonderprogramm zur Wohn-
raumertüchtigung Förderungen für die
Instandsetzung von leer stehendemWohn-
raum zugesagt.
„Das Sonderprogramm Wohnraumertüch-
tigung ist ein erster Schritt auf einem lan-
gen Weg. Es zeigt, dass das Land Mecklen-
burg-Vorpommern die Brisanz des Themas
erkannt hat. Doch mit dem einen Programm
ist das Problem der Unterbringung und Inte-
gration noch lange nicht gelöst. Es gibt viele
Stellschrauben, an denen gedreht werden
muss. Unsere Unternehmen schaffen seit
Monaten auf verschiedenen Wegen und auf
eigene Kosten Wohnraum für geflüchtete
Menschen und helfen bei der Integration.
Sie sind flexibel und engagiert. Das erwar-
ten wir auch von der Politik. Wir fordern
schnelle, unkomplizierte Lösungen“, so
VNW-Verbandsdirektor
Andreas Breitner
.
Der Verband Norddeutscher Wohnungsun-
ternehmen und der Landesverband Meck-
lenburg-Vorpommern fordern daher neben
einer besseren Koordination und zuverläs-
sigem Informationsfluss von Behörden,
Gemeinden und Wohnungswirtschaft die
Unterstützung der Kommunen zur Sicher-
stellung notwendiger Infrastrukturen und
der sozialen Betreuung sowie Anreize für
den Wohnungsneubau und die Wieder-
einführung eines Landesprogramms zum
Wohnungsbau. Weitere Forderungen sind
die Bereitstellung von Baugrundstücken
durch die Kommunen, die Verkürzung der
Bearbeitungszeiten für Bauanträge, ein
zügiges Baurecht, die Absenkung des ener-
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Wohnungswirtschaft fordert Nachbesserungen am Telemediengesetz:
Keine neuen Hürden für öffentliches WLAN schaffen
Berlin – Die aktuelle Reform des Telemediengesetzes (TMG) sieht vor, dass Anbieter von drahtlosen Internetzugängen
(WLAN) künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr belangt werden können, wenn sie bestimmte Sicherheits­
vorkehrungen beachten. Damit will die Bundesregierung erreichen, dass es mehr öffentliche WLAN-Hotspots gibt. „Die
Pläne der Bundesregierung, die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugänge zu verbessern, begrüßen wir ausdrücklich. Aller­
dings schaffen die geforderten Sicherheitsmaßnahmen neue Hürden für Hotspot-Anbieter und konterkarieren damit das
eigentliche Gesetzesziel“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, am
15. Dezember 2015 anlässlich einer Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages.
„Die digitale Vernetzung im Wohnquar-
tier bedeutet mehr Kommunikation und
Sicherheit auch für die Menschen, die sich
kein teures Vertragshandy leisten kön-
nen“, so Gedaschko. Daher sei es gerade
für Wohnungsunternehmen interessant,
ihren Mietern über einen Hotspot WLAN
zur Verfügung zu stellen und die freie
Nutzung zu ermöglichen. Bislang machte
aber die sogenannte „Störerhaftung“ den
Hotspot-Anbieter – also in diesem Fall das
Wohnungsunternehmen – für etwaige
Straftaten der WLAN-Nutzer mitverant-
wortlich. Aufgrund dieser hohen rechtli-
chen Risiken bieten Wohnungsunterneh-
men derzeit kaum öffentlich zugängliche
Quartiersnetze an. Die Bundesregierung
will die Störerhaftung nun weitgehend
abschaffen. Die geplante Neuregelung hat
aber einen Haken: Es ist völlig unklar, was
die geforderten Sicherheitsmaßnahmen für
Hotspot-Betreiber wirklich bedeuten. Dar-
über hinaus müssten die Betreiber öffent-
licher Hotspots an jeden Nutzer Zugangs-
codes vergeben. Dies wäre ein immenses
Hemmnis für die Nutzung des Netzes. „Es
sollte ausreichen, wenn die Nutzer die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
öffentlichen WLANs bestätigen oder vor
der Einwahl zum Beispiel durch ein Häk-
chen erklären, keine Rechtsverletzung
begehen zu wollen“, forderte Gedaschko.
Dieses Verfahren habe sich auch in anderen
Ländern bewährt.
Der GdW-Präsident fordert die Bundesre-
gierung auf, die Änderungsempfehlungen
des Bundesrates in das Gesetz aufzuneh-
men. Dieser hat in seiner aktuellen Stellung-
nahme vorgeschlagen, WLAN-Anbieter von
der Störerhaftung zu befreien, die sich an
einen bestimmten Nutzerkreis richten – wie
etwa die Mieter eines Wohnungsunter-
nehmens. Lediglich Hotspot-Anbieter, die
absichtlich mit einem Dienstenutzer zusam-
menarbeiten, um rechtswidrige Handlun-
gen zu begehen, sollten weiterhin haftbar
bleiben.
„Eine für WLAN-Anbieter und Bewohner
rechtssichere und praktikable Regelung
schafft neue Möglichkeiten der Begleitung
und Betreuung im Quartier – vom kür-
zesten Weg zum Arzt oder Lebensmittel-
markt, von aktuellen Veranstaltungen im
Quartierstreff bis zum schnellen Kontakt
mit Nachbarn oder Angehörigen“, erklärte
GdW-Chef Axel Gedaschko. Mit den Nach-
besserungen kann das Telemediengesetz
ein wichtiger Meilenstein für die digitale
Kommunikation werden.
Weniger öffentliche Hotspots in
Deutschland
Im internationalen Vergleich gibt es in
Deutschland wegen der Störerhaftung
deutlich weniger öffentliche WLAN-Hot-
spots als zum Beispiel in Großbritannien,
Schweden oder Frankreich. Laut einer
Umfrage des Branchenverbandes Bitkom
gehen nur vier von 10 (39 Prozent) Inter-
netnutzern außerhalb der eigenen vier
Wände per WLAN ins Netz.
(wede/burk)
Die Stellungnahme des GdWfinden Sie unter
goo.gl/nbA4vT. Weitere Infos des Branchenver-
bandes Bitkom unter
er
direkt unter diesem Kurz-Link: goo.gl/jbMjF5
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