WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 21/2015 - page 6

ZAHL DER WOCHE
Prozent der Haushalte in den kreis-
freien Großstädten in Deutschland
wohnen zur Miete. Das hat eine Son-
derauswertung der Ergebnisse des
Zensus 2011 ergeben. In einigen ost-
deutschen Großstädten, wie zum Bei-
spiel Leipzig, Rostock, Dresden, Ber-
lin, Chemnitz und Magdeburg, liegen
die Mieterquoten mit mehr als 80 Pro-
zent deutlich über dem Durchschnitt.
In Westdeutschland finden sich eben-
falls hohe Mieterquoten oberhalb von
75 Prozent unter anderem in den Me-
tropolkernen Frankfurt, Düsseldorf,
Hamburg und München. Mit fast 23
Millionen Mietwohnungen von insge-
samt 40,5 Millionen Wohneinheiten
überwiegt in Deutschland der Miet-
wohnungsmarkt. Dabei sind fast 80
Prozent der vermieteten Objekte Woh-
nungen in Mehrfamilienhäusern, die
zum überwiegenden Teil in den Groß-
städten liegen. Allein in den sieben
größten Städten („Big Seven“) befin-
den sich fast vier Millionen Mietwoh-
nungen. Dies entspricht einem Anteil
von 17,5 Prozent an allen Mietwoh-
nungen in Deutschland.
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GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5375
Dr. Thomas Hain zum Vorsitzenden der AGW gewählt
Dr. Thomas Hain, Leiten-
der Geschäftsführer der
Unternehmensgruppe
Nassauische Heimstätte/
Wohnstadt, ist zum Vor-
sitzenden des Vorstands
der Arbeitsgemeinschaft
Großer Wohnungsunter-
nehmen (AGW) gewählt
worden.
Die AGW hat 47 Mit-
Recht so
„Das Urteil ist zunächst eine Einzelfallentscheidung der ersten Instanz.
Zum Mietspiegel 2013 gibt es auch andere Entscheidungen, die den
Mietspiegel als qualifiziert betrachtet haben. Dennoch: Nach dem Koa-
litionsvertrag soll der Mietspiegel auf eine breitere Basis gestellt und rea-
litätsnäher abgebildet werden. Die Richtschnur muss dabei sein, dass der
Mietspiegel rechtssicher und sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter
akzeptiert wird. Besonders der qualifizierte Mietspiegel sorgt für Akzeptanz, Vertrauen
und nachprüfbare Klarheit über die verlangte Miethöhe. Das aktuelle Urteil gefährdet
ungewollt diesen Rechtsfrieden. Es ist nicht gut, wenn ein qualifizierter Mietspiegel
vor den Gerichten keinen Bestand hat. Das schwächt die Akzeptanz des Mietspiegels
und könnte eine unnötige Prozessflut auslösen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Qualifizierter Mietspiegel
Mit Urteil vom 11. Mai 2015 hat das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 235 C 133/13)
nach der Beweisaufnahme entschieden, dass es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2013
nicht um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) handelt, da dieser nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt
worden sei. Die im Berliner Mietspiegel 2013 für die streitgegenständliche Wohnung
ausgewiesenen Entgelte im entsprechenden Mietspiegelfeld tragen – so das Amtsgericht
– nicht die Vermutung in sich, dass es sich um die ortsüblichen Entgelte handeln würde.
Das Gericht bemängelt die vorgenommene Extremwertbereinigung der von den Erstellern
des Mietspiegels vorgegebenen Spanne sowie unter anderem die Zuordnung der Woh-
nungen in die einzelnen Wohnlagen, da sich beispielsweise in mittleren Wohnlagen sehr
heterogene Wohnungen befinden würden.
gliedsunternehmen, die
insgesamt 1,9 Millionen
Wohnungen in Deutschland bewirtschaften. Die Arbeitsgemeinschaft
widmet sich vor allem der Zusammenarbeit und dem Erfahrungsaus-
tausch in wirtschaftlichen, technologischen und organisatorischen Fra-
gen sowie in Aspekten der Stadtquartiersentwicklung.
Dr. Hain wurde für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Seine Auf-
gaben sieht der neue AGW-Vorsitzende auch in einer noch enge-
ren Vernetzung der großen Wohnungsunternehmen untereinander.
„Gemeinsam stehen wir aktuell vor großen Herausforderungen. Das
betrifft den strukturellen Erneuerungsbedarf in den großen Siedlun-
gen aus den 1950er, -60er und -70er Jahren ebenso wie die Anfor-
derungen des Klimaschutzes“, so Hain.
„Wir müssen uns auf den demografischen Wandel einstellen
und auf das sehr unterschiedliche Niveau der Nachfrage nach
Wohnungen in den Ballungsräumen und in den sehr länd-
lichen Gebieten.“ Gefordert seien die großen Wohnungs-
unternehmen auch, ihre Mieter mit zusätzlichem Service zu
versorgen. Der reiche von Hilfeleistungen für ältere Men-
schen bis zu schnellen Multimediadiensten. Ein intensiver
Austausch zwischen den großen Wohnungsunternehmen
auf all diesen Gebieten komme sowohl den Unternehmen
als auch den Mietern zugute.
(duff/schi)
Dr. Thomas Hain
Foto: Nassauische Heimstätte
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