WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN_2015_30 - page 5

AUS DEN VERBÄNDEN
Flüchtlingsunterbringung:
Norddeutsche Wohnungswirtschaft fordert neuen Verteilungsschlüssel
Hamburg – Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) unterstützt die Forderung von Hamburgs
Sozialsenator Detlef Scheele, den Königssteiner Schlüssel nicht mehr zur Flüchtlingsverteilung anzuwenden.
„Es kann nicht sein, dass Hamburg mit der
bundesweit niedrigsten Leerstandsquote
zunehmend Grünflächen mit Zelten, Pavilli-
ons und Containern belegt, um Flüchtlinge
unterzubringen, während in der Nachbar-
stadt Schwerin die Wohnungen leer ste-
hen“, erklärte VNW-Verbandsdirektor
Andreas Breitner. In Hamburg beträgt die
Leerstandsquote in den Mehrfamilienhäu-
sern rund 0,3 Prozent, in Mecklenburg-
Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin
sind es knapp 14 Prozent. Unabhängig von
der Bevölkerungsdichte und Leerständen
müssten nach dem Königsteiner Schlüssel
die Hansestadt 2,5 Prozent und Mecklen-
burg-Vorpommern nur zwei Prozent bun-
desweit ankommender Flüchtlinge unter-
bringen. „Wir müssen in Deutschland neue
Verteilungsschlüssel entwickeln, die auch
den verfügbaren Wohnraum berücksich-
tigen. Und: Integration ist mehr als nur
Wohnen. Dort, wo zukünftig mehr Flücht-
linge unterzubringen sind, muss auch mehr
Willkommens- und Integrationsstruktur
geschaffen werden. Niemand darf damit
allein gelassen werden. Angesichts der
ungebrochenen Flüchtlingsströme brau-
chen wir einfach neue Ideen“, forderte
Verbandsdirektor Andreas Breitner.
(hit/kön/schi)
Fortsetzung von Seite 4
Niedersachsen: „Wir brauchen mehr Neubau und weniger Regulierung“
Hannover – Am 13. Juli 2015 haben das Niedersächsische Sozialministerium, die NBank, der Verband der Wohnungs-
und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen (vdw) und der Verband der Bauindustrie erstmals gemeinsam
den Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorgestellt. Dieser ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für alle
Akteure auf dem Wohnungsmarkt wie auch für die Politik im Land und in den Kommunen.
Von besonderer Bedeutung sind die Ent-
wicklung der Haushaltszahlen und die
Auswirkungen des demografischen Wan-
dels. „Wir sind sehr zufrieden, dass wir
uns auf eine Datenbasis geeinigt haben,
die die Wohnungsmärkte in Niedersach-
sen aktuell beschreibt und deren Entwick-
lung prognostiziert“, erklärte der vdw. Der
alle zwei Jahre erscheinende Wohnungs-
marktbericht prognostiziert zunächst einen
Anstieg der Bevölkerung in Niedersachsen
bis zum Jahr 2019, danach nimmt die Ein-
wohnerzahl bis zum Ende des Prognose-
zeitraums im Jahr 2035 um 4,8 Prozent
auf 7,2 Millionen Einwohner ab. Der Anteil
der Senioren (60 und älter) an der Bevölke-
rung wird von aktuell landesweit rund 27
Prozent auf etwa 36 Prozent im Jahr 2035
steigen. Starke absolute Zuwächse wird es
vor allem in den heute noch jungen Teilräu-
men geben, die sich im Westen des Landes
und im suburbanen Raum um Hamburg,
Bremen, Braunschweig und Wolfsburg
befinden. Mit der wachsenden Zahl der
älteren Bevölkerungsgruppe steigt der
Bedarf an barrierearmen beziehungsweise
-freiem Wohnraum und kleineren Woh-
nungen. Dieser Trend wird durch einen
anderen Faktor verstärkt: Von den etwa
3,8 Millionen Haushalten sind mehr als
zwei Drittel kleine Haushalte mit ein oder
zwei Personen. Der Einpersonenhaushalt
ist mit 40 Prozent die häufigste Haushalts-
form in Niedersachsen. „Die Ergebnisse
des Wohnungsmarktberichtes zeigen,
dass alle Akteure am Wohnungsmarkt
vor großen Herausforderungen stehen:
zu wenig bezahlbarer Wohnraum in den
Ballungszentren, strukturelle Leerstände in
verschiedenen Regionen des Landes und
keine ausreichenden Angebote für eine
älter werdende Bevölkerung. Jetzt brau-
chen wir mehr Neubau und weniger Regu-
lierung“, so Carsten Ens, Sprecher des vdw.
Der Verband ist der festen Überzeugung,
dass ordnungspolitische Eingriffe in den
Wohnungsmarkt die erforderlichen Ziele
nicht erreichen werden. „Was wir benö-
tigen, ist eine deutliche Ausweitung der
öffentlichen Förderung: mehr bezahlba-
rer Wohnraum in Ballungsräumen, gene-
rationsgerechte Wohnungen für Familien
und ältere Menschen, nachhaltige Unter-
bringung und Integration von Migranten,
so Carsten Ens. „Mit der Neukonzepti-
onierung der Wohnraumförderung hat
das Land einen sehr erfolgreichen Schritt
unternommen. Auf diesem Weg müssen
wir gemeinsam weitergehen.“
(ens/kön/schi)
und technischen Bestandteile 45 Prozent.
Im Jahr 2014 hat sich dieser Prozentsatz
umgekehrt. Nunmehr beträgt der Anteil
der langlebigen Bestandteile nur noch 45
Prozent, der der kurzlebigen Bestandteile
55 Prozent. Hieraus ermitteln die Gutachter
auf den Status quo eine durchschnittliche
(technische) Nutzungsdauer eines Wohn-
gebäudes von 36 Jahren. Die Tendenz,
dass der Anteil kurzlebiger Gebäudebe-
standteile an den Gesamtinvestitionskosten
steigt, wird weiter zunehmen. Allein durch
die EU-Vorschriften, nach denen ab 2020
nur noch Niedrigst-Energiehäuser gebaut
werden sollen, ist der Weg vorgezeichnet.
Das heißt aber auch, dass der steuerliche
Normalabschreibungssatz von zwei Prozent
nicht mehr dem Werteverzehr Rechnung
trägt, und dass das Steuerrecht insoweit
eine Benachteiligung von Investitionen in
Wohngebäude vorsieht.
Deshalb fordern die Verbände des Ver-
bändebündnisses Wohnungsbau unisono
eine Anhebung der steuerlichen Normal-
abschreibung auf mindestens drei Pro-
zent. Diese Forderung hat auch nichts mit
einer Förderung des Wohnungsbaus oder
irgendwelchen Sonderabschreibungstat-
beständen zu tun. Sie orientiert sich ein-
fach am Grundsatz der Besteuerung nach
der Leistungsfähigkeit und der Verhinde-
rung einer Übermaßbesteuerung, die ein-
tritt, wenn der Steuerpflichtige bei seiner
Einkunfts- oder Gewinnermittlung nicht
Abschreibungen entsprechend dem tat-
sächlichen Werteverzehr vornehmen darf.
Die Studie des Verbändebündnisses
Wohnungsbau „Kostentreiber für den
Wohnungsbau“ der ARGE Arbeitsgemeinschaft
für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel finden Sie unter
30/2015 5
1,2,3,4 6,7,8
Powered by FlippingBook