WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN_2015_30 - page 3

BUNDESPOLITIK
Hinsicht Vorreiter: Sie investieren stark in die
Modernisierung ihrer Wohnungsbestände,
schöpfen aber trotz steigender Kosten an
allen Fronten die Umlagemöglichkeiten
auf die Mieten bei weitem nicht vollstän-
dig aus“, erklärte Gedaschko. Diejenigen,
die ihre Investitionen auf Luxusmodernisie-
rungen beschränkten, seien die „schwar-
zen Schafe“ der Branche. „Die Wohnungs-
wirtschaft dagegen will sich weiterhin für
den Klimaschutz stark machen und diesen
sozial verträglich umsetzen. Dazu brau-
chen wir dringend stärkere und attrakti-
vere Förderung durch die KfW in Form von
Zuschüssen und vergünstigten Krediten“,
so Gedaschko. „Die energetischen Anfor-
derungen müssen eine Stufe herunter-,
die Förderung eine Stufe hochgefahren
werden, wenn es in Deutschland in gro-
ßer Breite weiterhin energetisch zukunfts-
fähiges Wohnen zu bezahlbaren Mieten
geben soll.“ Darüber hinaus ist die Ener-
giewende mehr als nur Energieeinsprung
im Wärmemarkt. Die Wohnungswirtschaft
fordert, endlich die Rahmenbedingungen
für den Strommarkt den Realitäten anzu-
passen und Mieterstrom angemessen zu
berücksichtigen.
WOHNSTRATEGIE – 14 VORSCHLÄGE
FÜR BEZAHLBAREN WOHNRAUM UND
EINEN STABILEN WOHNUNGSMARKT
IN DEUTSCHLAND
Was der Wohnungsmarkt in Deutschland
derzeit dringend braucht, sind stabile Rah-
menbedingungen für alle Marktteilnehmer.
Dazu müssen auf der einen Seite die Bedin-
gungen für Investoren so verbessert wer-
den, damit diese zu bezahlbaren Mieten
neuen Wohnraum schaffen können. Auf
der anderen Seite darf man aber die Regi-
onen, in denen Wohnungsleerstand ein
großes Problem ist, nicht aus den Augen
verlieren. Die Wohnstrategie der Woh-
nungswirtschaft:
1. Kommunen sollten städtische Grund-
stücke grundsätzlich nach Konzeptqua-
lität und nicht im Höchstbieterverfahren
vergeben.
2. Planungs- und Genehmigungsverfahren
müssen in einem angemessenen Zeit-
raum abgeschlossen werden.
3. Keine weiteren Steuerbelastungen
durch Kommunen oder den Bund.
4. Absenkung der Grunderwerbsteuer in
Wachstumsregionen.
5. Die steuerliche Normalabschreibung
(AfA) sollte von zwei auf drei Prozent
erhöht werden. In den Gebieten, in
denen die neue Mietpreisbremse gel-
ten soll, sollten die Abschreibungssätze
auf vier Prozent erhöht beziehungs-
weise ein Investitionszuschuss einge-
führt werden.
6. Der Bund sollte eine Sonder-Abschrei-
bung für den sozialen Wohnungsbau
zulassen und dazu den früheren Para-
graphen 7k des Einkommensteuerge-
setzes wieder einführen.
7. Die Mittel der sozialen Wohnraumför-
derung in Höhe von 518 Millionen Euro
jährlich (Bundesmittel) müssen zweck-
gebunden sein.
8. Energetische Anforderungen dürfen
nicht durch einzelne Landesgesetze
noch weiter verschärft werden.
9. Der drastische Anstieg der Mietneben-
kosten – Energie, Wasserversorgung,
Müllbeseitigung und Grundsteuer –
muss begrenzt werden.
10. Die Baukostensenkungskommission
der Bundesregierung muss zu prakti-
kablen Ergebnissen kommen und diese
zügig umsetzen.
11. „Neubauklima“ in der Bevölkerung för-
dern – alle möchten mehr Wohnraum
in Ballungsregionen – aber möglichst
nicht in der eigenen Nachbarschaft
oder auf dem Grundstück gegen-
über. Wir brauchen eine klare politi-
sche Schwerpunktsetzung für mehr
Neubau, eine Neubaukampagne und
Unterstützung für eine sachgerechte
öffentliche Debatte zur Wohnungspo-
litik. Es gehört zur Führungsverantwor-
tung eines jeden Bürgermeisters, sich
für eine funktionierende Wohnungs-
politik und den Wohnungsneubau in
Boom-Regionen einzusetzen.
12. Der altersgerechte Umbau muss ange-
messen gefördert werden. Der Bund
muss das KfW-Programm für „Alters-
gerecht Umbauen“ jährlich weiter stei-
gern und mittelfristig mit jährlich 100
Millionen Euro ausstatten. Investitions-
zuschüsse müssen endlich auch für die
Wohnungsunternehmen geöffnet wer-
den. Zudem sind gemeinsam mit den
Bundesländern die Erstellung und Wei-
terentwicklung kommunaler Demogra-
fiekonzepte zu forcieren.
13. Schub für die energetische Gebäude-
sanierung: Eine steuerliche Förderung
und die Aufstockung der KfW-Pro-
gramme für energieeffizientes Bauen
und Sanieren auf insgesamt drei Mil-
liarden Euro jährlich durch den Bund
sind notwendig.
14. Keine Behinderung von Modernisie-
rungsinvestitionen durch Einführung
einer Amortisierungsregelung für den
Mieterhöhungsanspruch nach Moder-
nisierung.
(schi)
Eine Präsentation mit zahlreichen Grafiken
finden Sie unter
„PresseCenter“.
Einen Video-Beitrag
zur Jahrespresse-
konferenz können
Sie sich unter
unter diesem
QR-Code anschauen:
Quelle: GdW-Jahresstatistik; n=37% aller beheizten Flächen; eigene Berechnungen
Energieverbräuche der
bewirtschafteten Wohnun-
gen von GdW-Unternehmen
(Kennwerte, mittlerer
witterungsbereinigter
Energieverbrauch pro
beheiztem m²/Jahr in den
Jahren 2007 bis 2013)
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