44 Szene
1.074 Wohn- und Ge-
werbeeinheiten für die
Eigentumsverwaltung
konnte die Strabag Re-
sidential Property Ser-
vices 2014 akquirieren
Der Großteil der Immobilien befindet sich in Berlin,
knapp die Hälfte ist noch in der Projekt- oder
Bauphase. Insgesamt betreute Strabag RPS zum
31. Dezember 2014 rund 21.900 Einheiten.
Immobilienmanagement
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Colliers International; Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung, TU München
Nutzerzufriedenheit
von Büroimmobilien
Eine große Mehrheit der Büro-
mieter in Deutschland ist mit der
Immobilie, in der sich die ange-
mieteten Büroflächen befinden,
zufrieden (41 Prozent) oder
sogar sehr zufrieden (ebenfalls
41 Prozent). Das ist das zentrale
Ergebnis einer aktuellen Studie des
Immobilienberatungsunterneh-
mens Colliers International, die in
Zusammenarbeit mit dem Lehr-
stuhl für Bauprozessmanagement
und Immobilienentwicklung (LBI)
an der TU München entstanden
ist. Demnach liegt der Anteil der
Mieter, die mit ihren Büroflächen
unzufrieden oder sogar sehr un-
zufrieden sind, bei geringen sechs
beziehungsweise ein Prozent.
Einheitliche Regelungen
Neues Meldegesetz gilt ab 1. November 2015
Zum 1. November 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldege-
setz in Kraft, das auch Auswirkungen für Vermieter hat. Darauf weist Younes
Frank Ehrhardt hin, Landesverbandsgeschäftsführer vonHaus &GrundHes-
sen. Das Gesetz regelt künftig die Art und Weise der Datenspeicherung und
Meldepflichten ebenso wie Melderegisterauskünfte und die Datenübermitt-
lung zwischen öffentlichen Stellen. Dabei wird auch die Meldebestätigung
durch den Wohnungsgeber wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu
verhindern. Sie war schon einmal bis 2002 inKraft. Bei Unterlassung derMel-
depflicht, Fristversäumung oder fehlender Vermieterbescheinigung droht
demMeldepflichtigen ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Dies trifft auch Eigen-
tümer, die die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellen.
Besonders teuer wird es, wenn eineWohnanschrift für die Anmeldung eines
Dritten zur Verfügung gestellt wird, obwohl der tatsächliche Bezug derWoh-
nung nicht gegeben ist. Das kann mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
41%
sehr zufrieden
1%
sehr unzufrieden
6%
unzufrieden
41%
zufrieden