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KANZLEIEN
_SPEZIALISIERTE KANZLEIEN
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2017
Ihre Kanzlei ist im Arbeitsrecht speziali-
siert. Worin unterscheiden Sie sich, gerade
im Vergleich zu Groß- oder Full-Service-
Kanzleien?
Dr. Arno Frings:
Arbeitsrechtsdezernate ste­
hen bei Großkanzleien nicht im Fokus. Im We­
sentlichen erschöpft sich die Aufgabe für die
Arbeitsrechtler in der Zuarbeit für die M&A Ab­
teilungen. Damit kommt ihnen eine eher die­
nende Funktion zu. Demgegenüber sitzt der
Mandant mit seinen arbeitsrechtlichen Prob­
lemen bei uns in der ersten Reihe. Als Spezi­
alkanzlei können wir uns ganz anders auf die
Bedürfnisse des Mandanten im Arbeitsrecht
einstellen, als dies in der Großkanzlei möglich
beziehungsweise üblich ist. Konkret denke ich
etwa an das Pricing, Vorgaben im Hinblick auf
die Annahme der Mandate und Staffing. Als
Spezialkanzlei unterliegt fringspartners nicht
dem Diktat der systemimmanent unflexiblen
Vorgaben einer länderübergreifend operieren­
den Großkanzlei.
Ferner sind wir als Spezialkanzlei mit der
Prozessführung vor dem Arbeitsgericht meist
vertrauter als die Kollegen aus Großkanzlei­
en, denen es bisweilen deshalb an Erfahrung
fehlt, da die Prozessführung aus unterschied­
lichen Gründen in der Großkanzlei häufig nicht
erwünscht ist.
Vor allem aber bestehen weit seltener Inter­
essenkollisionen als zu unseren Zeiten in der
Großkanzlei. Wir können daher auch Vorstän­
de und Geschäftsführer großer Gesellschaften
vertreten ohne Rücksicht auf übergeordnete
Interessen nehmen zu müssen.
Ein Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der
Umstrukturierung in Unternehmen. Was
sind in diesem Bereich die wesentlichen
arbeitsrechtlichen Fragen?
Frings:
Überwiegend stehen die Verhand­
lungen mit dem Betriebsrat im Vordergrund.
Neben betriebsverfassungsrechtlichen und
tarifvertraglichen Themen spielen auch „klas­
sische“ kündigungsrechtliche Fragen eine gro­
ße Rolle. Schließlich sind in der Umsetzung
der Maßnahmen auch oft Gerichtsprozesse
zu führen. Dabei spielen natürlich nicht al­
lein rechtliche Fragen eine Rolle. Von häufig
entscheidenderer Bedeutung sind Empathie
und Verhandlungsgeschick, um angemessen
auf unterschiedlichste strategische Ausgangs­
positionen reagieren und auf handelnde Per­
sonen einwirken zu können. Es gilt stets, im
Einzelfall sorgfältig abzuwägen, ob Positionen
kompromisslos durchgesetzt werden sollen,
oder es der Sache dienlicher ist, Mittelwege
zu suchen. Wir als Berater haben eher als
die unmittelbar involvierten Personen einen
unabhängigen Blick auf die wechselseitigen
Interessenlagen und zudem reichhaltige Er­
fahrung, um erfolgversprechende Wege auf­
zuzeigen und zu beschreiten.
Was waren im vergangenen Jahr die wich-
tigsten Fragen in der Beratung? Welche
erwarten Sie für das Jahr 2017 und was
kommt auf die Unternehmen zu?
Frings:
Das vergangene Jahr war stark von
größeren Projekten im Bereich der sogenann­
ten Scheinselbstständigkeit geprägt. Dieser
Trend scheint sich 2017 fortzusetzen. Wir ge­
hen davon aus, dass uns 2017 insbesondere
auch Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
beschäftigen werden. Die maßgeblichen ge­
setzlichen Änderungen zwingen eine Vielzahl
Interview
mit Dr. Arno Frings, Partner, Düsseldorf
von Unternehmen dazu, die Strukturen des
Fremdpersonaleinsatzes anzupassen. Insbe­
sondere die Praxis, Werkverträge im Grenzbe­
reich zur Arbeitnehmerüberlassung abzuwi­
ckeln, wird sich angesichts der Verschärfung
der Rechtsfolgen nicht weiter aufrechterhal­
ten lassen.
Daneben setzt sich bereits seit Jahren ein
Trend dahingehend fort, dass Fragen des Ar­
beitnehmerdatenschutzes immer bedeutsa­
mer werden. Dies wird voraussichtlich auch
im Jahr 2017 anhalten.
Dr. Arno Frings
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