WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 1/2016 - page 6

ZAHL DER WOCHE
NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5407
Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Bereitstellung von Unter-
künften für Flüchtlinge
abgelehnte Asylbewerber haben
Deutschland zwischen Januar und
November 2015 mithilfe eines Rück-
kehr-Programms freiwillig verlassen.
Dies ergab eine Umfrage des Medien-
dienstes Integration bei den zuständi-
gen Landesbehörden. Hinzu kommt
eine unbekannte Zahl Ausreisepflichti-
ger, die die Bundesrepublik auf eigene
Faust verlassen haben. Abgeschoben
wurden zwischen Januar und Novem-
ber 2015 rund 17.000 Menschen.
Die Ergebnisse machen deutlich: Die
Mehrheit der Flüchtlinge ist bereit, die
Bundesrepublik zu verlassen, wenn
sie muss. Tatsache ist aber auch: Viele
abgelehnte Asylbewerber können das
Land nicht verlassen. Das kann meh-
rere Gründe haben: Einige von ihnen
haben keine Reisedokumente und
können sie auch nicht bei der Botschaft
ihres Landes beantragen. Andere sind
krank oder reiseunfähig. Sie erhalten
dann eine sogenannte „Duldung“.
2015 gab es im betrachteten Zeitraum
in Deutschland nach Angaben der Lan-
desbehörden etwa 107.000 Ausreise-
pflichtige, rund 93.000 davon waren
Geduldete.
GdW-NEWS
Am Mittwoch, den 17.
Februar 2016, dreht sich
im Palais am Funkturm
auf dem Berliner Mes-
segelände alles um das
Thema Neubau: Um 13
Uhr beginnt das Sympo-
sium „Mehr Wohnungs-
neubau – Klasse und
Masse“. Hier wird in Vor-
Recht so
„Der Beschluss des OVG zeigt, dass die Beschlagnahme eines privaten
Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen die ‚Ultima Ratio‘ dar-
stellt. Die Beschlagnahme privater Grundstücke oder aber von Woh-
nungen muss tatsächlich das letzte noch zur Verfügung stehende Mit-
tel sein, um Obdachlosigkeit für Flüchtlinge zu vermeiden. Dies dürfte
auch der Grund sein, warum die Kommunen auf andere Möglichkeiten,
etwa Sporthallen, ausweichen. Zu beachten ist allerdings, dass die Entscheidung auf
Grundlage einer – hier niedersächsischen – Generalklausel erging. Im Hinblick auf
den Grundsatz des Gesetzvorbehalts sollte jedoch die Befugnis zur Beschlagnahme
beziehungsweise Sicherstellung von Räumlichkeiten für die Flüchtlingsunterbringung
hinsichtlich der Eingriffsvoraussetzungen näher umschrieben werden. Diesen Gedan-
ken folgend, haben Hamburg und Bremen entsprechende eigenständige Standarder-
mächtigungen geschaffen. Aber auch diese ändern nichts am ‚Ausnahmecharakter‘
entsprechender Beschlagnahmungen, der im Einzelfall genau zu begründen ist. Inso-
fern sollten immer einvernehmliche Lösungen gefunden werden, die der gesellschaft-
lichen Herausforderung gerecht werden.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
17. Februar 2016, Berlin
Deutscher Bauherrenpreis Neubau 2016 und Symposium
zum Wohnungsneubau
trägen und Podiumsdiskussionen das Span-
nungsfeld zwischen Qualität und Kosten im
Wohnungsneubau beleuchtet. Es wendet
sich an Akteure aus den Kommunen, der
Wohnungswirtschaft und der Architekten-
schaft. Am Abend wird dann der Deutsche
Bauherrenpreis Neubau 2016 der Aktion „Hohe Qualität – Tragbare Kosten“ im Woh-
nungsbau verliehen. Der Preis zählt als im Bereich des Wohnungsbaus wichtigste bun-
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Im Rahmen eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Oberver-
waltungsgericht (OVG) Lüneburg am 1. Dezember 2015 beschlossen, dass an die Zuläs-
sigkeit einer auf eine Generalklausel gestützten Beschlagnahme privater Unterkünfte zur
Unterbringung von Flüchtlingen, denen unmittelbar eine Obdachlosigkeit droht, wegen
des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers hohe
Anforderungen zu stellen seien. So müsse die zuständige Ordnungsbehörde darlegen, dass
ihr zur Abwendung der Obdachlosigkeit zum einen keine eigenen menschenwürdigen
Unterkünfte zur Verfügung stehen und ihr zum anderen auch die Beschaffung geeigne-
ter anderer Unterkünfte bei Dritten auf freiwilliger Basis nicht möglich sei. „Zur Vermei-
dung drohender Obdachlosigkeit“ beschlagnahmte die Kommune das Grundstück des
betroffenen Antragstellers und verfügte die Einweisung von 50 Flüchtlingen in eine leer
stehende Wohnung. Die Maßnahme wurde befristet, der Betroffene erhielt eine entspre-
chende Entschädigung. Von einer Anhörung wurde abgesehen. Nach dem Beschluss des
OVG hätte eine Anhörung jedoch erfolgen müssen. Eine Entscheidung in der Hauptsache
steht noch aus.
desweit ausgelobte Auszeichnung. Er von
der Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen, des Bundes
Deutscher Architekten BDA und des Deut-
schen Städtetages vergeben.
(kön/schi)
Weitere Informationen und einen Überblick
zu den weiteren geplanten Veranstaltungen des
GdW im Jahr 2016 erhalten Sie unter diesem
Kurz-Link: goo.gl/J5eTJy
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