Wohnungspolitische Informationen 18/2018 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5526
Mieterhöhungszustimmung durch Überweisung statt auf
„Erklärungsvordruck“
ZAHL DER WOCHE
Parlamentarier aus Einwandererfa-
milien sitzen im kürzlich gewähltem
Bundestag – das entspricht rund acht
Prozent aller Abgeordneten. Damit ist
ihr Anteil im Vergleich zu 2013 leicht
gestiegen. Politiker mit Migrationshin-
tergrund sind aber weiterhin deutlich
unterrepräsentiert: In der Gesamtbe-
völkerung hat mittlerweile fast jeder
Vierte eine Einwanderungsgeschichte.
Der Blick in die einzelnen Fraktionen
zeigt: Die Linke hat mit 18,8 Prozent
den höchsten Anteil an Abgeordne-
ten mit Migrationshintergrund. Bei
den Grünen haben 14,9 Prozent der
Parlamentarier einen Migrationshin-
tergrund. In der SPD sind es 9,8 Pro-
zent. Der Anteil der Abgeordneten
mit Migrationshintergrund in der AfD
liegt bei 8,7 Prozent, bei der FDP sind
es 6,3 Prozent. Mit nur 2,9 Prozent in
der CDU/CSU-Fraktion sind hier antei-
lig die wenigsten Menschen mit Mig-
rationshintergrund vertreten. Über ein
Drittel der Abgeordneten mit Migra-
tionshintergrund hat Bezüge zu Län-
dern der Europäischen Union. Die Zahl
der Parlamentarier mit türkischer Mig-
rationsgeschichte hat sich leicht von
11 auf 14 erhöht.
58
Auch in diesem Jahr bietet der WohnZu-
kunftsTag die Plattform für Innovation
und Trends in der Wohnungswirtschaft.
In unterschiedlichen interaktiven Forma-
ten dreht sich alles rund um das Thema
„Digi-All“. Von PropTechs bis zur Mobilität
4.0 bietet das vielseitige Programm Unter-
nehmen und Akteuren der Wohnungswirt-
schaft einen Einblick in die digitale Zukunft
der Branche.
(koch)
Mehr Informationen und die online-Anmeldung finden Sie hier:
Recht so
„Das Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter in Textform zu erklären
und zu begründen. Dies bestimmt § 558 a Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB). Die Zustimmungserklärung des Mieters ist jedoch an keine Form
gebunden, vergleiche § 558 b BGB. Insofern kann die Zustimmung des
Mieters zur Mieterhöhung auch durch ‚schlüssiges Verhalten‘ erfolgen,
was hier in der vorbehaltlosen mehrmaligen Zahlung der erhöhten Miete
zu sehen ist. Soweit hier der Vermieter vom Mieter verlangte, die Zustimmung zur
Mieterhöhung durch Unterzeichnung des beigefügten Erklärungsvordrucks zuzu-
stimmen, so hat der BGH zu Recht angenommen, dass hierdurch lediglich Klarheit
geschaffen werden sollte. Andernfalls würde die Zustimmungserklärung für ein Miet-
erhöhungsverlangen an erhöhte Anforderungen gestellt, die jedenfalls dann unnötig
sind, wenn der Mieter die Miete vorbehaltlos zahlt.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Beschluss vom 30. Januar 2018 (Aktenzeichen: VIII ZB 74/16) ist dem Bundesgerichts-
hof (BGH) folgender Sachverhalt vorgelegt worden: Der Vermieter forderte mit einem
maschinell erstelltem Schreiben ihre Mieterin auf, eine Erhöhung der Miete unter Ver-
wendung des beigefügten Erklärungsvordruckes, zuzustimmen. Die Mieterin gab zwar
keine schriftlichen Erklärungen ab, überwies jedoch die verlangte neue Miete mehrmals.
Der Vermieter hat nunmehr auf Zustimmung der beklagten Mieterin zur Mieterhöhung
geklagt. Der BGH stellte fest, dass die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsver-
langen an keine bestimmte Form gebunden ist. Deshalb kann eine Zustimmung auch dann
in der bloßen Überweisung der erhöhten Miete gesehen werden, wenn der Vermieter ihre
Abgabe auf einem „Erklärungsvordruck“ verlangt hat.
20. + 21. Juni 2018, Berlin
WohnZukunftsTag 2018 steht vor der Tür
Fotos: GdW, Tina Merkau
Spannende Gäste, Diskussionen und Impulsvorträge zu aktuellen Themen auf dem Wohnzukunftstag
6
18/2018
1,2,3,4,5 6
Powered by FlippingBook