Wohnungspolitische Informationen 18/2018 - page 2

BUNDESPOLITIK
Neuer Bauausschuss des Bundestages hat sich konstituiert
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 25. April 2018 den ständigen Ausschuss für Bau, Woh-
nen, Stadtentwicklung und Kommunen eingesetzt. Die Entscheidung fiel auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordnete Mechthild Heil (CDU/CSU) wurde
zur Vorsitzenden des Gremiums bestimmt. Mit dem vom Bundestag erstmals eingesetzten Ausschuss zählt das Parlament
nun 24 ständige Ausschüsse.
Ordentliche Mitglieder:
CDU/CSU:
Mechthild Heil (Vorsitzende), Michael Kießling, Karsten Möring, Eckhard Pols, Torsten Schweiger, Dr. Anja Weisber-
ger, Volkmar Vogel (Kleinsaara), Kai Wegner (Sprecher), Emmi Zeulner;
SPD:
Bernhard Daldrup (Obmann), Elisabeth Kaiser, Klaus
Mindrup, Ulli Nissen, Claudia Tausend;
AfD:
Udo Hemmelgarn (zurzeit mit der Obmann-Funktion betraut), Frank Magnitz, Marc
Bernhard;
FDP:
Daniel Föst (Obmann), Reinhold Hagen, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann;
Die Linke:
Kerstin Kassner, Caren
Lay (Obfrau);
Bündnis 90/Die Grünen:
Christian Kühn (Obmann), Daniela Wagner
Stellvertretende Mitglieder:
CDU/CSU:
Sybille Benning, Christian Haase, Ulrich Lange, Dr. Jan Marco-Luczak, Petra Nicolaisen, Björn Simon, Stephan Stracke, Dr.
Volker Ullrich, Alexander Throm;
SPD:
Martin Gerster, Elvan Korkmaz, Bettina Müller, Detlef Müller, Sören Bartol;
AfD:
N.N., N.N.,
N.N.;
FDP:
N.N., N.N., N.N.;
Die Linke:
Nicole Gohlke, Jessica Tatti;
Bündnis 90/Die Grünen:
Britta Haßelmann, Stefan Schmidt
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss
24 Mitglieder zählt. Auf die CDU/CSU ent-
fallen davon neun und auf die SPD fünf
Mitglieder. Jeweils drei Abgeordnete ver-
treten die AfD- und die FDP-Fraktion. Für
Die Linke und für Bündnis 90/Die Grünen
sitzen je zwei Parlamentarier im neuen
Ausschuss.
(heb/schi)
Weitere Infos finden Sie auf der Website
des Deutschen Bundestages unter
Mitglieder des neuen Bauausschusses im Bundestag
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier –
Programm BIWAQ geht digital in die nächste Runde
Berlin – Das Bundesbauministerium unterstützt deutschlandweit Projekte in benachteiligten Quartieren, die die Chancen
der Bewohner auf Arbeit und Ausbildung verbessern und zur Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen. Das fördert den
sozialen Zusammenhalt vor Ort. Gesucht wurden Projektvorschläge für die Quartiere des Städtebauförderungsprogram-
mes „Soziale Stadt“, die auch die digitale Inklusion im Blick haben. Finanziert werden die Projekte aus Mitteln des Euro-
päischen Sozialfonds (ESF) und Bundesmitteln.
Im September 2017 hatte das Bundesbau-
ministerium das Interessenbekundungsver-
fahren für die neue Förderrunde von 2019
bis 2022 gestartet. Rund 100 Kommunen
aus allen Bundesländern bewarben sich.
Nun hat ein unabhängiges Gutachtergre-
mium 31 Kommunen ausgewählt, die zur
Antragstellung aufgefordert werden
„Das Programm BIWAQ fördert mit euro-
päischen Geldern und Mitteln des Bundes
Arbeitsmarktprojekte in benachteiligten
Stadt- und Ortsteilen“, sagte Bundesminis-
ter Horst Seehofer. „Der Blick wird in dieser
Förderrunde auch auf die digitale Inklusion
gelenkt. Denn obwohl sehr viele ein Smart-
phone besitzen, braucht es Unterstützung
bei Themen, die zunehmend online behan-
delt werden: Arbeitssuche und Bewerbung,
Organisation von Terminen bei Ämtern,
Abrechnungen beim Versorger, Suche nach
Beratungsstellen und auch die Beteiligung
an Entscheidungen. BIWAQ vermittelt den
Menschen in benachteiligten Quartieren
Kompetenzen, die ihnen ermöglichen, an
diesen Dingen teilzuhaben.“
Bei BIWAQ entscheiden die Kommunen
als Antragsteller selbst, welche konkreten
Maßnahmen zur Integration von arbeits-
losen Frauen und Männern ab 27 Jahren
in Beschäftigung sie fördern. Das können
Qualifizierungen zur Online-Bewerbung
und -Arbeitssuche, die Akquise von Prak-
tikums- und Arbeitsplatzangeboten oder
die Unterstützung digitaler Unternehmens-
netzwerke sein.
Aber auch „klassische“ Maßnahmen wie
die Unterstützung bei der Wohnumfeldver-
besserung, zum Beispiel die Anlage eines
Nachbarschaftsgartens, können umgesetzt
werden. Dadurch sind die Angebote pass-
genau und bedarfsgerecht und orientieren
sich an den Zielen der integrierten Stadtent-
wicklung vor Ort. Hierzu gehört auch, dass
alle relevanten Partner vor Ort einbezogen
werden, neben den kommunal Verantwort-
lichen und den Jobcentern sind dies bei-
spielsweise auch regionale Unternehmen.
Für das ESF-Bundesprogramm BIWAQ ste-
hen für die gesamte EU-Förderperiode
2014 bis 2020 bis zu rund 90 Millionen
Euro aus dem Europäischen Sozialfonds
und bis zu rund 64,5 Millionen Euro natio-
nale Mittel aus dem Haushalt des BMI zur
Verfügung; davon für die jetzige neue För-
derrunde zwischen 2019-2022 bis zu rund
30 Millionen Euro ESF- und bis zu rund 20
Millionen Euro BMI-Mittel.
Die 31 ausgewählten Kommunen können
in Kürze ihre Anträge beim Bundesverwal-
tungsamt in Köln stellen. Die Projekte sollen
zum 1. Januar 2019 starten.
(kor/schi)
Mehr Infos finden Sie unter:
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