Wohnungspolitische Informationen 19/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5578
Zur Frage der Verletzung einer Aufsichtspflicht über Kleinkinder in der
Wohnung
ZAHL DER WOCHE
Abgeordnete für das Europäische Par­
lament werden nach aktuellem Stand
in der Europawahl am 26. Mai 2019
von den Bürgerinnen und Bürgern
der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union gewählt. Wie der Bundes­
wahlleiter weiter mitteilte, befinden
sich darunter 96 Abgeordnete aus
Deutschland. Das ist die im Vertrag
von Lissabon festgelegte Höchstzahl.
Die Zahl der Sitze für jeden Mitglied­
staat orientiert sich im Übrigen an der
Größe der jeweiligen Bevölkerung.
Dabei erhalten kleine Mitgliedstaaten
im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungs­
größe mehr Abgeordnete als größere
Mitgliedstaaten. Sollte das Vereinigte
Königreich an den Europawahlen teil­
nehmen, bleibt die Sitzverteilung wie
bisher. Bei einem Austritt des Vereinig­
ten Königreichs aus der Europäischen
Union (Brexit) würde sich die Gesamt­
zahl der Sitze im Europäischen Par­
lament ändern. Aktuell stehen dem
Vereinigten Königreich 73 Sitze zu. 27
dieser 73 Sitze sollen unter 14 EU-Mit­
gliedstaaten neu verteilt werden, die
bisher leicht unterrepräsentiert waren.
Die Gesamtzahl der Abgeordneten
würde sich somit nach dem Brexit auf
705 verringern. Für Deutschland bliebe
es auch nach einem Brexit bei der Zahl
von 96 Sitzen.
751
Wir im Quartier - Tag der Städtebauförderung
Über städtische Entwicklung zu informieren und sie an dem ein oder
anderen Projekt für die Bürgerinnen und Bürger beispielhaft erlebbar zu
machen, ist das Ziel des Tags der Städtebauförderung. Unter dem Motto
„Wir im Quartier“ können Interessierte am 11. Mai 2019 unter anderem
die Quartiere und Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung in Ham­
Recht so
„Die Entscheidung verkennt nicht, dass die Anforderungen an die Auf­
sichtspflichtigen in Bezug an Kleinkinder ganz besonders hoch sind. Ob
eine Schadenersatzpflicht besteht, bedarf insoweit einer sorgfältigen Ein­
zelfallprüfung. Für die Mutter sprach, dass der Aufenthaltsort des Kindes
bekannt und schnell erfassbar war und sich der Sohn in derselben Woh­
nung nur wenige Meter entfernt befand. Nur für eine kurze Zeitdauer
war der Sohn außerhalb des Blickfeldes. Im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung
ist also eine ununterbrochene Überwachung zu jedem Zeitpunkt nicht erforderlich.
Auch einem Kleinkind müsse Freiraum zur Persönlichkeitsentfaltung gegeben werden.
Schärfere Anforderungen an die Aufsichtsplicht sind nur dann zu stellen, wenn das
Kind zu gefahrträchtigen Handlungen neigt.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 12. November 2018 (Az.: 3 O 229/16) hat sich das Landgericht Heidelberg
mit der Frage beschäftig, wann Eltern Ihre Aufsichtspflicht über Kleinkinder in der Woh­
nung verletzen. In dem zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt hatte die Beklagte
mit ihrem damals ein Jahr und acht Monate alten Sohn die Mutter besucht. Als sie einen
Spielplatz aufsuchen wollten und sich entsprechend anzogen, um hinaus zu gehen, verließ
der Sohn allein den Flurbereich. Der Sohn verschwand nicht einsehbar hinter einem Vor­
hang. Als er zurückkehrte, verließen alle drei die Wohnung. Es entwickelte sich ein Brand.
Das Kind hatte den Brand verursacht, in dem es unbemerkt in der Küche die Herdplatte
einschaltete, auf der sich leicht brennbare Gegenstände befanden. Der entsprechende
Versicherungsgeber verlangte nun Schadenersatz von der beklagten Mutter. Das Land­
gericht wies die Klage als unbegründet ab. Zur Begründung führte das Landgericht unter
anderem aus, dass zwar grundsätzlich Kleinstkinder einer besonderen Überwachung durch
Aufsichtspflichtige bedürfen. Doch bedinge dies nicht eine Überwachung auf Schritt und
Tritt in dem Sinne, dass sich das Kind jederzeit im Blickfeld der aufsichtspflichtigen Person
befinden müsse. Dies gelte besonders dann, wenn sich das Kind innerhalb einer geschlos­
senen Wohnung befinde.
Quelle: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de
burg kennenlernen. Im Rahmen der Veranstaltung spricht zum
50-jährigen Jubiläum des Stadtteils Steilshoop auch GdW-
Präsident Axel Gedaschko ein Grußwort.
(koch)
Mehr zum Programm in Hamburg
finden Sie unter:
Mehr Informationen zum 5. Tag der Städtebauförderung
finden Sie hier:
6
19/2019
1,2,3,4,5 6
Powered by FlippingBook