ENERGIE
Bayern und Nordrhein-Westfalen dringen auf Steuerförderung für Sanierung
München/Düsseldorf - Die Landesregierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen verlangen in einem gemeinsamen
Schreiben an die Bundesregierung die schnelle Einführung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen.
Angesichts der stagnierenden Sanierungs
quote von Gebäuden haben Vertreter der
Wärme- und Immobilienbranche wieder
holt neue Impulse (energate berichtete)
gefordert. Politisch wird über die steuer
lichen Abschreibungen seit Jahren gerun
gen, in der Vergangenheit scheiterte die
Einführung auch schon am Widerstand
Bayerns. Nun macht sich der bayrische
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie
Wähler) gemeinsam mit seinem Amtskol
legen aus NRW, Andreas Pinkwart (FDP),
für das Thema stark. In einem Schreiben
an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD)
und Bundeswirtschaftsminister Peter Alt
maier (CDU) fordern sie die rasche Ein
führung der Steuerförderung. Aiwanger
verweist auf den positiven Beitrag zur CO
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-
Bilanz, den die Sanierung des veralteten
Gebäudebestandes leisten kann. „Dieses
Energieeffizienzpotenzial gilt es jetzt aus
zuschöpfen“, so der Minister.
Bereits im März hatten beide Länder ein
Eckpunktepapier vorgelegt. Darin spre
chen sie sich für eine „technologieoffene
und progressionsunabhängige steuerliche
Förderung von Maßnahmen zur Verbesse
rung der Energieeffizienz von Gebäuden“
aus. Bei einfachen Sanierungen sollen 20
Prozent der förderfähigen Kosten, bei
Anstreben eines Niedrigstenergiegebäu
destandards sogar 30 Prozent über drei
Jahre abgesetzt werden können. Maxi
mal 50.000 Euro sollen anrechenbar sein.
Das Programm soll über zehn Jahre laufen,
heißt es in dem Eckpunktepapier.
Die beiden Minister verweisen auf die posi
tiven gesamtwirtschaftlichen Effekte, die
die Sanierungsförderung erzeugen kann.
„Ein solcher Steueranreiz verbessert nicht
nur die Rahmenbedingungen für Investiti
onen in die energetische Gebäudesanie
rung, sondern setzt auch positive Impulse
für das Handwerk und die lokale Wirtschaft
und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele
im Gebäudesektor zu erreichen“, betonte
NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart. Laut
dem Eckpunktepapier ist mit Mehreinnah
men bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer,
Lohnsteuer sowie Sozialabgaben zu rech
nen.
Bisher keine Mittel im Bundeshaus-
halt
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD hat
ten sich beide Parteien darauf geeinigt, die
steuerliche Förderung von energetischen
Sanierungen voranzubringen. Allerdings
sind die dafür vorgesehenen Mittel bereits
für das neue Baukindergeld aufgebraucht.
„Der Bund muss jetzt handeln und umset
zen, was er zugesagt hat. Die steuerliche
Förderung weiterhin auf die lange Bank zu
schieben, heißt, riesige Energieeffizienzpo
tenziale zu verschenken“, betonte Minister
Aiwanger. Im aktuellen Haushaltsentwurf
ist kein Budget für die Steuerförderung der
Sanierung vorgesehen. Aus dem Finanzmi
nisterium hatte zuletzt geheißen, die Bun
desregierung stimme sich derzeit über die
Einführung des Steuerbonus für Sanierun
gen ab.
(kw/koch)
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ENERGIENACHRICHTEN
AUS DEN VERBÄNDEN
Die Südwestdeutsche Wohnungswirtschaft lehnt politische Forderungen nach
einem Mietendeckel entschieden ab
Frankfurt am Main – Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann und Wohnungsdezernent Mike Josef fordern
einen Mietenstopp für Frankfurt. Nach den Plänen der SPD-Politiker soll kein Vermieter die Miete um mehr als ein Pro-
zent pro Jahr anheben dürfen „Die Forderungen nach einem Mietendeckel, wie sie nun der Frankfurter Oberbürgermeis-
ter Feldmann und Wohnungsdezernent Josef formuliert haben, lehnen wir entschieden ab. Denn dies wird die Situation
auf dem Wohnungsmarkt nicht entspannen, sondern im Gegenteil weiter anspannen, erklärte Dr. Axel Tausendpfund,
Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) dazu.
„Vermietung und Neubau sind bei einem
Mietendeckel von 1 Prozent Mietsteigerung
pro Jahr nicht mehr wirtschaftlich darstell
bar. Die Kostensteigerungen für Instandhal
tung und Neubau haben im Jahr 2018 über
3 Prozent betragen. Diese müssen über die
Miete erwirtschaftet werden können, sonst
investiert niemand in Neubau oder Bestand.
Das würde dazu führen, dass notwendige
energetische Sanierungen nicht mehr
durchgeführt werden können und der Neu
bau erlahmt. Das hätte angesichts der Kli
maziele und des gewaltigen Neubaubedarfs
in Frankfurt – bis 2040 müssen nach Pro
gnosen der Stadt Frankfurt über 100.000
zusätzliche Wohnungen entstehen – kata
strophale Auswirkungen. Was wir also wirk
lich brauchen, ist Neubau von bezahlbaren
Wohnungen – alles andere ist Augenwi
scherei“, so Tausendpfund. „Abgesehen
davon, halten wir den von Feldmann und
Josef vorgeschlagenen Mietendeckel für
rechtlich unzulässig. Der Bund hat die allei
nige Gesetzgebungskompetenz für das
Mietrecht. Für ein Landesgesetz zum Mie
tendeckel ist dort kein Raum. Würde das
Land Hessen trotzdem ein solches Gesetz
erlassen und dieses würde sich als verfas
sungswidrig und damit nichtig herausstel
len, sähe sich das Land Regressforderungen
in Milliardenhöhe ausgesetzt, die letztlich
alle Steuerzahler finanzieren müssten. Wir
appellieren daher an die hessische Landes
regierung, ihrer bisherigen Position treu zu
bleiben und dem Mietendeckel weiterhin
eine klare Absage zu erteilen.“
(mue/koch)
19/2019 3