„Zwar ist es den Gesellschaftern einer GmbH grundsätzlich möglich,
Regelungen zu treffen über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen
gegenüber Geschäftsführern sowie über die Vertretung der Gesellschaft
in Prozessen gegen die Geschäftsführer (§ 46 Nr. 8 GmbHG). Allerdings
war im vorliegenden Fall bereits im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass die
GmbH über einen (fakultativen) Aufsichtsrat verfügt. Dieser gesellschaftsvertraglich
eingerichtete (fakultative) Aufsichtsrat vertritt die GmbH in einem Rechtsstreit nicht
nur mit einem aktuellen, sondern auch mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer.
Insofern können die Gesellschafter nicht per Gesellschafterbeschluss von den Vorga-
ben des Gesellschaftsvertrages abweichen. Die Bestellung einer anderen Person als
der des Geschäftsführers zum Liquidator ändert, wie das OLG ausführt, an der aus-
schließlichen Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates nichts.“
EXPERTENMEINUNG
von Dr. Matthias Zabel
GdW-Referent „Recht“
Foto: GdW, Urban Ruths
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5571
Zur Vertretungsbefugnis eines fakultativen Aufsichtsrates
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Haushalte in Deutschland
waren 2018 Mieter. Damit hat sich der
Anteil der Mieterhaushalte in Deutsch-
land in den vergangenen 10 Jahren
kontinuierlich erhöht. Wie das Statisti-
sche Bundesamt auf Basis der Einkom-
mens- und Verbrauchsstichprobe mit-
teilte, lag die Mieterquote 2008 noch
bei 56,8, also rund ein Prozentpunkt
unter dem aktuellen Wert. Spiegel-
bildlich zum Anteil der Mieter ist die
Eigentumsquote in den letzten 10 Jah-
ren gesunken. Trotz der seit einigen
Jahren günstigen Rahmenbedingun-
gen für den Erwerb von selbstgenutz-
tem Wohneigentum, insbesondere
den niedrigen Zinsen und der guten
Beschäftigungslage, sinkt der Anteil
der Haushalte, der in den eigenen vier
Wänden wohnt. Am häufigsten zur
Miete wohnen Alleinerziehende mit
einem Anteil von 81 Prozent, gefolgt
von den Single-Haushalten, die zu 74
Prozent in einer Mietwohnung woh-
nen. Familien mit Kindern wohnen
dagegen mehrheitlich im Eigentum.
Nur 44 Prozent aller Familienhaushalte
sind Mieter. Hinter dem Rückgang der
Wohneigentumsquote stehen auch
Alters-Effekte: So wird die Wohnei-
gentumsquote mehr und mehr von
inzwischen älteren Haushalten getra-
gen. Bei den jüngeren Haushalten hin-
gegen ist die Wohneigentumsbildung
im Vergleich zu früheren Jahren deut-
lich rückläufig.
57,9
Das Bündnis „Impulse für den Wohnungsbau“ veranstaltet am 9. Mai
2019 von 13 bis 16:30 Uhr den Wohnungsbau-Tag in der Landesver-
tretung Bayern in Berlin. „Wer baut Deutschland?“ – so der Titel einer
neuen Studie des PROGNOS-Instituts, die einen Fakten-Check der Bau-
und Wohnungspolitik vornimmt und beim Wohnungsbau-Tag vorge-
stellt wird. Mit dabei sind zahlreiche Spitzenpolitiker, unter anderem die
Recht so
Gegenstand eines aktuellen Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg
war die Reichweite der Vertretungsbefugnis eines fakultativen Aufsichtsrates (Az.: 7 U
81/17). Im vorliegenden Fall nahm eine sich in Liquidation befindliche GmbH ihren frühe-
ren Geschäftsführer wegen vermeintlicher Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten auf
Zahlung von Schadenersatz in Anspruch. Obwohl die GmbH gemäß ihres Gesellschafts-
vertrages über einen Aufsichtsrat verfügt, beschlossen die Gesellschafter in einer außer-
ordentlichen Gesellschafterversammlung, den früheren Geschäftsführer durch den Liqui-
dator auf Schadensersatz in Anspruch nehmen zu lassen. Das OLG Brandenburg hält die
Klage der GmbH jedoch aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Vertretung der GmbH für
unzulässig. Berechtigt, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber ihren
(ausgeschiedenen) Geschäftsführern zu vertreten, sei im vorliegenden Fall ausschließlich
der Aufsichtsrat.
Quelle: Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“
9. Mai 2019, Berlin
Wohnungsbau-Tag – Deutschlands soziale Frage: Wohnen
CDU-Bundesvorsitzende
Annegret Kramp-Karrenbauer
, die
SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag
Andrea Nahles
, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bun-
destag Dr.
Dietmar Bartsch
sowie Länder-Bauminister und
-senatoren und Vertreter von Verbänden.
(schi)
Infos zu Programm und Anmeldung finden Sie unter
6
12/2019