Wohnungspolitische Informationen 16/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5575
Zum Berliner Mietspiegel 2015
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Haushalte in Deutschland
verfügen über Grund- und Immobili-
enbesitz. Seit 2008 hat sich dieser
Anteil kaum verändert. Wie das Sta-
tistische Bundesamt weiter mitteilte,
lag der Anteil immobilienbesitzender
Haushalte vor 10 Jahren nur einen
halben Prozentpunkt höher als heute.
Die Tendenz ist also eher rückläufig.
Mit zunehmender Haushaltsgröße
steigt der Anteil der Immobilieneigen-
tümer. So hatten knapp 31 Prozent
der Einpersonenhaushalte Haus- und
Grundbesitz. Bei Haushalten mit zwei
Personen und solchen mit drei Perso-
nen betrugen die Quoten 55 Prozent
beziehungsweise 60 Prozent. Von den
Haushalten mit vier sowie fünf und
mehr Personen besaßen 71 Prozent
beziehungsweise 70 Prozent Häuser
oder Grundstücke. 31 Prozent der pri-
vaten Haushalte in Deutschland besa-
ßen Anfang 2018 Einfamilienhäuser.
Die zweithäufigste Form des Immo-
bilienbesitzes waren mit 14 Prozent
Eigentumswohnungen gefolgt von
Zweifamilienhäusern die im Besitz
von fünf Prozent der Haushalte waren.
Vier Prozent der Haushalte besaßen
unbebaute Grundstücke ein ebenso
hoher Anteil verfügte über sonstige
Gebäude. Wohngebäude mit drei und
mehr Wohnungen besitzen nur zwei
Prozent der Haushalte
47,5
Recht so
„Die Entscheidung hat in der Öffentlichkeit einige Resonanz erfahren.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Entscheidung nicht den aktuellen
Berliner Mietspiegel betrifft und andere Kammern der Landgerichte eine
andere Ansicht zur Qualifiziertheit des Mietspiegels vertreten haben.
Insofern sprechen einige schon vom ‚Berliner Mietspiegelquiz‘. Das ent-
sprechende Sachverständigengutachten wurde auch nicht von der Ver-
mieterin in Auftrag gegeben, sondern erfolgte auf Beweisbeschluss des Gerichts.
Kosten und Aufwand des qualifizierten Mietspiegels erfordern jedenfalls mehr Rechts-
sicherheit. Die Stärkung der Rechtssicherheit und damit der Akzeptanz von qualifizier-
ten Mietspiegeln könnte eine Aufgabe des Gesetzgebers sein – ohne den Charakter
der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verändern.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 26. März 2019 hat das Landgericht Berlin mitgeteilt, dass zur Feststellung
der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht der Mietspiegel 2015 zur Grundlage genommen
werden könne, da dieser nach Einholung eines Sachverständigengutachtens im konkre-
ten Einzelfall nicht als geeignete Schätzgrundlage erachtet werden könne. Die Kammer
hat dazu ausgeführt, dass der Mietspiegel 2015 auf Daten beruhe, die nicht nach aner-
kannten Grundsätzen ausgewertet worden seien. Insofern hat das Gericht die ortsübliche
Vergleichsmiete auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens festgesetzt (Az.: 63
S 230/16).
9. Mai 2019, Berlin
Wohnungsbau-Tag – Fakten-Check: Wer baut Deutschland?
DasBündnis„ImpulsefürdenWohnungsbau“lädtbereitszum11.Malzum
Fachforum Wohnungsbau-Tag am 9. Mai 2019 in die Landesvertretung
BayernnachBerlinein.NebenderPräsentationderErgebnisseausderneuen
Studie des PROGNOS-Instituts „Wer baut Deutschland?“ erwarten die
Teilnehmer außerdem spannende Fachdiskussionen mit zahlreichen Spit-
zenpolitikern. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ralph
B r i nk -
h a u s
,
die SPD-
P a r t e i -
u n d
Fraktionsvorsitzende
im Deutschen Bundes-
tag
Andrea Nahles
, der
Fraktionsvorsitzende der
Linken im Bundestag Dr.
Dietmar Bartsch
sowie
Quelle: Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“
Länder-Bauminister und -senatoren und
Vertreter von Verbänden diskutieren über
die aktuellen Herausforderungen der Woh-
nungspolitik.
(koch)
Infos zu Programm und Anmeldung finden Sie
unter
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