WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 4/2019 - page 3

VERANSTALTUNG
AUS DEN VERBÄNDEN
Nationaler Prüferkongress des GdW eröffnet das neue Jahr 2019
Berlin – Zum 20. Mal eröffnete der nationale Prüferkongress des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW am
9. und 10. Januar 2019 in Berlin das neue Jahr. Fast 100 Wirtschaftsprüfer und erfahrene Prüfer aus den regionalen Prü-
fungsverbänden des GdW und den angeschlossenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diskutierten über aktuelle ge-
setzliche und fachliche Herausforderungen für die neue Prüfungssaison. Der Wissensaustausch und das Networking
stellen eine wichtige Basis für eine zielgerichtete und effektive Prüfungstätigkeit dar.
Der Schwerpunkt des ersten Kongresstages
lag auf den Themen Abschlussprüfung und
Digitalisierung. Prof. Dr.
Klaus-Peter Nau-
mann
, Geschäftsführender Vorstand des
Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutsch-
land (IDW), berichtete über Änderungen
im Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und
die Zukunft des internationalen Standard-
settings. Im Anschluss stellte
Torsten Rau
,
Direktor für internationale Beziehungen
bei der Aareon AG, das Thema Digitalisie-
rung und Big Data Vorboten eines digitalen
Frühlings aus Sicht der Aareon AG dar. Das
Thema Digitalisierung wurde anschließend
in drei weiteren Vorträgen vertieft.
Viktor
Weber
, Gründer des Future Real Estate Ins-
titute, berichtete über Blockchain-Anwen-
dungen in der Immobilienwirtschaft.
Axel
Zimmermann
, Geschäftsführer der Audi-
con GmbH, zeigte Möglichkeiten des Ein-
satzes von künstlicher Intelligenz bei der
Abschlussprüfung. Die Digitalisierung der
Gebäude und Quartiere unter dem Stich-
wort „Smart Living“ wurde von Dr.
Andreas
Rieger
von der Technischen Universität Ber-
lin vorgestellt. Der zweite Kongresstag stand
im Zeichen des seriellen Bauens und des Ver-
gaberechts.
Michael Neitzel
, Geschäfts-
führer der InWIS Forschung & Beratung
GmbH, machte den Auftakt und stellte
den Wettbewerb serielles und modulares
Bauen des GdW vor. Dr.
Thomas Stickler
von der Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sell-
ner Dahs erläuterte in seinem Vortrag das
Thema Umgang der Wohnungsunterneh-
men mit den Ergebnissen des Wettbewerbs
serielles und modulares Bauen. Beantwortet
wurde von ihm auch die Frage, unter wel-
chen Bedingungen Wohnungsunternehmen
als öffentliche Auftraggeber gelten können.
Auf den Umgang mit dem Vergaberecht bei
Unternehmen, die keine öffentlichen Auf-
traggeber sind, und mögliche Risiken ging
Prof. Dr.
Klaus-Peter Hillebrand
, Prüfungs-
direktor des Verbandes Berlin-Brandenbur-
gischer Wohnungsunternehmen (BBU) und
des Verbandes Sächsischer Wohnungsge-
nossenschaften (VSWG) im Anschluss ein.
Axel Gedaschko
, Präsident des GdW, skiz-
zierte anschaulich die wohnungswirtschaft-
lichen Herausforderungen in 2019. Ein Vor-
trag von
Ingeborg Esser
und
Christian
Gebhardt
vom GdW über aktuelle Themen
zu Rechnungslegungs- und Bilanzierungs-
fragen rundete den zweiten Tag des Prüfer-
kongresses ab.
Der 21. Nationale Prüfungskongress findet
im Januar 2020 statt.
(buch)
GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser
Fotos: GdW
Michael Neitzel, Geschäftsführer der InWIS
Forschung & Beratung GmbH
Axel Zimmermann, Geschäftsführer der Audi-
con GmbH
Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Geschäftsfüh-
render Vorstand des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland (IDW)
Wohnungswirtschaft im Norden: Grundsteuervorschlag von Finanzministerin
Monika Heinold ist eine „verkappte Vermögenssteuer“
Hamburg/Kiel – Im Ringen um die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer hat Schleswig-Holsteins Finanzministerin
Monika Heinold (Grüne) einen Kompromiss vorgeschlagen. Ausgangspunkt dafür sind die Bodenrichtwerte, die alle zwei
Jahre von den Gutachterausschüssen neu ermittelt werden. Über die Festlegungen von unterschiedlichen Zonen könne
sichergestellt werden, dass besonders nachgefragte Gebiete anders als weniger gefragte Regionen bewertet werden,
heißt es in dem Vorschlag.
„Der Vorschlag von Finanzministerin Monika
Heinold basiert im Kern auf den jeweils aktu-
ellen Bodenrichtwerten. Es ist eine verkappte
Vermögenssteuer, die durch die Hintertür
eingeführt wird“, erklärten dazu
Andreas
Breitner
, Direktor des Verbands norddeut-
scher Wohnungsunternehmen (VNW), und
Alexander Blažek
, Vorstandsvorsitzen-
der von Haus & Grund Schleswig-Holstein.
„Damit soll die Grundsteuer für das politi-
sche Ziel, Vermögende durch eine weitere
Abgabe zur Kasse zu bitten, instrumentali-
siert werden. Der Umweg über die Grund-
steuer zweckentfremdet diese und führt ins
steuerpolitische Abseits. Die Grundsteuer ist
ungeeignet, die Vermögensunterschiede in
der Bevölkerung zu vermindern. Schließlich
dient die Steuer dazu, Schaffung und Unter-
halt von öffentlicher Infrastruktur wie Stra-
ßen, Wasser- oder Stromtrassen zu finanzie-
ren. Der Bau einer Straße in Düsternbrook
ist aber genauso teuer wie in Gaarden, um
ein Beispiel der Ministerin zu nutzen. Die
Politik hat bei der Grundsteuer Aufkom-
mensneutralität versprochen. Das heißt, es
soll für die Bürger hinterher nicht teurer wer-
den. Uns erfüllt mit Sorge, dass Finanzminis-
terin Heinold dazu – möglicherweise vielsa-
gend – schweigt. Eine Grundsteuer, die auf
den Bodenrichtwerten basiert, führt unwei-
gerlich zu mehr Segregation. Diese Lösung
macht alle Anstrengungen, gemischte Quar-
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