Wohnungspolitische Informationen 9/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5568
Feststellung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen
Härte
ZAHL DER WOCHE
Milliarden Euro betrug der Finanzie-
rungsüberschuss des Staates im Jahr
2018. Wie das Statistische Bundes-
amt weiter mitteilte, ist dies abso-
lut gesehen der höchste Überschuss,
den der Staat seit der deutschen Wie-
dervereinigung erzielte. Bezogen auf
das Bruttoinlandsprodukt in jeweili-
gen Preisen in Höhe von 3.386 Milli-
arden Euro ergibt sich daraus für den
Staat eine Überschussquote von +1,7
Prozent. Bei diesen Ergebnissen han-
delt es sich um Daten in der Abgren-
zung des Europäischen Systems Volks-
wirtschaftlicher Gesamtrechnungen
(ESVG) 2010, die die Grundlage für
die Überwachung der Haushaltslage
in den EU-Mitgliedstaaten bilden. Der
Finanzierungsüberschuss ergibt sich
aus der Differenz der Einnahmen des
Staates in Höhe von 1.543,6 Milliarden
Euro und der Ausgaben von 1.485,5
Milliarden Euro. Die Einnahmen legten
gegenüber dem Vorjahr mit 4,7 Pro-
zent nochmals deutlich zu und stiegen
stärker als die Ausgaben, deren Plus
bei 3,2 Prozent lag. Auf allen staatli-
chen Ebenen waren die Einnahmen
höher als die Ausgaben. Den höchs-
ten Überschuss im Jahr 2018 realisierte
mit 17,9 Milliarden Euro der Bund, bei
dem unter anderem die vorläufige
Haushaltsführung bis Juli 2018 ausga-
bendämpfend wirkte.
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Weitere Impressionen von der Preisverleihung des immobili-
enmanager Awards
Der GdW hat mit seiner Initiative für serielles und modulares Bauen in
Zeiten heiß gelaufener Wohnungsmärkte und Mangel an bezahlbarem
Wohnraum in den Städten ein politisches Zeichen gesetzt – und dafür
den immobilienmanager Award 2019 in der Kategorie „Projektentwick-
lung und Neubau“ gewonnen.
(koch/schi)
Recht so
„Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Feststellung über das Vorlie-
gen einer wirtschaftlichen Härte immer eine Prüfung im Einzelfall ver-
langt. Neben der individuellen Belastbarkeitsgrenze auf der Grundlage
des Gesamteinkommens des Mieters, wozu auch etwaige Zulagen aus
dem Arbeitsverhältnis zu zählen sind, ist unter anderem zu berücksichti-
gen, ob der Mieter einen Anspruch auf Wohngeld hat – auch wenn dieser
bisher nicht geltend gemacht wurde. Nicht zu berücksichtigen sind nach Ansicht des
Gerichts entsprechende Aktiendepots sowie Zusatzrentenversicherungen im Rahmen
der Altersvorsorge. Aber auch hier dürfte es nur um eine entsprechend angemessene
Altersvorsorge gehen, die – so das Gericht – eine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit
und -unabhängigkeit etwa von der Sozialhilfe im Alter ermöglicht. Zu vermeiden sind
also entsprechende Umgehungen. Alles in allem also keine einfache, aber notwendige
Betrachtung. Man darf aber gespannt sein, ob Härtefälle durch das Mietrechtsanpas-
sungsgesetz künftig zurückgehen oder die aufgezeigten Grenzen von zwei beziehungs-
weise drei Euro innerhalb von sechs Jahren in die Abwägung einbezogen werden.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 17. Oktober 2018 hat das Landgericht Berlin (Az: 65 S 105/18) einige
Grundsätze zum Vorliegen einer wirtschaftlichen Härte im Rahmen einer Mieterhöhung
nach Modernisierung dargestellt. Bei der Prüfung des Vorliegens einer wirtschaftlichen
Härte im Sinne des § 559 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) komme es nicht auf
die prozentuale Höhe der Anhebung an; diese könne nur ein Indiz dafür sein, dass eine
wirtschaftliche Härte vorliege. Die wirtschaftliche Belastungsgrenze sei vielmehr im Ein-
zelfall unter Berücksichtigung umfassender Abwägung aller Umstände zu bestimmen.
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung der wirtschaftlichen Härte sei dabei der Zugang
der Modernisierungsmieterhöhung. Dem Mieter – so das Gericht – müsse nach Abzug der
Miete von seinem Gesamteinkommen so viel verbleiben, dass er im Wesentlichen seinen
bisherigen Lebensstil beibehalten könne. Werde nach der Mieterhöhung das steuerliche
Existenzminimum unterschritten, sei dies ein Indiz für das Vorliegen einer wirtschaftlichen
Härte, ohne das umgekehrt erst mit Unterschreiten des steuerlichen Existenzminimums
die Grenze für die Zumutbarkeit der Mieterhöhung erreicht würde.
Ein kurzes Statement der glücklichen Gewinner finden Sie unter folgendem
Kurz-Link:
Mehr Informationen
zu allen Gewinnern
sowie ein
kurzes Video
zum Veranstaltungsabend finden
Sie unter:
Foto: Axel Schulten
Quelle: immobilienmanager
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