Wohnungspolitische Informationen 9/2019 - page 2

WETTBEWERB
BUNDESPOLITIK
keinen Unterschied. Wohnungsunterneh-
men kommt dabei auch insbesondere der
für fünf Jahre stabile Festpreis der Rah-
menvereinbarung zu Gute. So wird verhin-
dert, dass sich Bauprojekte angesichts stark
ausgelasteter Baukapazitäten und ohnehin
immer längerer Bauzeiten während ihrer
Realisierung immer weiter verteuern.
„Mit unserer GdW-Rahmenvereinbarung
liefern wir passgenaue Lösungen, damit
Wohnungsbau schneller, kostengünstiger
und in hoher Qualität umgesetzt werden
kann“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident
des Spitzenverbandes der Wohnungswirt-
schaft GdW. „Unsere neun ausgewähl-
ten Konzepte für seriellen und modularen
Wohnungsbau sind damit ein wichtiger
Baustein für mehr bezahlbaren und zeit-
gemäßen Wohnraum – sozusagen Haute
Couture vom Band.“ Der GdW-Chef
appellierte an die Politik, die passenden
Rahmenbedingungen für eine schnellere
bundesweite Realisierung der innovati-
ven Wohnungsbaukonzepte zu schaffen:
„Wir brauchen in Deutschland eine verein-
fachte und beschleunigte Grundstücksver-
gabe sowie eine bundesweit einheitliche
Typenbaugenehmigung. Außerdem müs-
sen alle Anforderungen an das Bauen – ob
gesetzliche oder technische Normen – auf
den Prüfstand gestellt und einer Kostenbe-
rechnung unterzogen werden. Dabei muss
der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes
mit einbezogen werden und letztlich kon-
kret aufgezeigt werden, welche finanzielle
Belastung die Flut an Normen beim Bauen
in Deutschland bedeutet.“
(schi)
Alle Infos zur GdW-Rahmenvereinbarung
serielles und modulares Bauen finden Sie unter
diesem Kurz-Link:
eitere
Infos zur Preisverleihung hier:
Fortsetzung von Seite 1
Bei der großen Preisverleihung in Köln waren zahlreiche zukunftsweisende Wohnungs- und Immo-
bilienprojekte aus ganz Deutschland vertreten.
Bundestag und Bundesrat einigen sich bei geplanter Grundgesetzänderung –
wichtiger Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum
Berlin – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend des 20. Februar 2019 einen Kompromiss
über Änderungen im Grundgesetz erzielt. Damit sollen die Voraussetzungen für Finanzhilfen des Bundes bei Investitio-
nen – unter anderem im Bildungsbereich und bei der sozialen Wohnraumförderung – geregelt werden. Bereits am Tag
darauf stimmte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses offiziell zu. Die Wohnungswirt-
schaft begrüßt die Einigung, die sie seit langem mit Nachdruck gefordert hatte.
Nach dem Einigungsvorschlag kann der
Bund den Ländern künftig Finanzhilfen
zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der
kommunalen Bildungsinfrastruktur und
auch über 2019 hinaus für den sozialen
Wohnungsbau gewähren. Die Mittel des
Bundes sollen zusätzlich zu eigenen Mit-
teln der Länder bereitgestellt werden. Die
Bundesländer müssen sich allerdings nicht
zwingend in gleicher Höhe wie der Bund
beteiligen. Die Frage des Umfangs der Län-
derbeteiligung war einer der Knackpunkte
im Streit mit dem Bund.
Kompromissvorschlag schnell in die
Tat umsetzen
„Die Einigung von Bund und Ländern auf
eine Grundgesetzänderung ist ein wich-
tiger Schritt nach vorne für mehr bezahl-
baren Wohnungsbau in Deutschland“,
erklärte Axel Gedaschko, Präsident des
Spitzenverbandes der Wohnungswirt-
schaft GdW, zu der Einigung. „Der Kom-
promissvorschlag muss jetzt schnell in die
Tat umgesetzt werden, damit der Bund
auch nach 2019 die Länder finanziell
beim sozialen Wohnungsbau unterstüt-
zen kann. Denn die angespannte Lage auf
den Wohnungsmärkten in Großstädten
und Ballungsräumen ist eine enorme Her-
ausforderung, die nur mit dem gemeinsa-
men starken Engagement aller politischer
Ebenen gelöst werden kann.“ Jährlich wer-
den rund 80.000 neue Sozialwohnungen
benötigt. „Da es sich bei der Schaffung
von bezahlbarem Wohnraum um eine
bedeutende gesamtgesellschaftliche Auf-
gabe handelt, sind die Länder nun ange-
halten, die eingesetzten Bundesmittel
kozufinanzieren und zweckgebunden für
die Wohnraumförderung einzusetzen“, so
der GdW-Chef.
Zweidrittelmehrheiten erforderlich
Der Kompromissvorschlag des Vermitt-
lungsausschusses muss von Bundestag und
Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit
bestätigt werden. Der Bundesrat wird in
seiner nächsten Sitzung am 15. März 2019
über den Einigungsvorschlag abstimmen.
(vom/schi)
Quelle: immobilienmanager
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