Wohnungspolitische Informationen 17/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5576
Zur kurzen Verjährungsfrist wegen Veränderungen oder Verschlechterungen
der Mietsache
ZAHL DER WOCHE
Personen betrug der Anstieg der im
Ausländerzentralregister (AZR) ver-
zeichneten Personen 2018 in Deutsch-
land. Die Zahl der ohne deutschen Pass
in Deutschland lebenden Menschen
nahm damit um 2,7 Prozent im Ver-
gleich zum Jahresende 2017 zu. Wie
das statistische Bundesamt weiter mit-
teilte, muss bei der der Interpretation
dieser Bestandsveränderungen eine
erhöhte Anzahl von Nacherfassun-
gen im AZR beachtet werden. Unter
Nacherfassungen sind bestandsverän-
dernde Registrierungen von Zugängen
beziehungsweise Abgängen eines Jah-
res zu verstehen, die bereits in einem
vorherigen Jahr stattgefunden haben.
Insgesamt waren Ende 2018 rund 10,9
Millionen Personen mit ausschließ-
lich ausländischer Staatsangehörig-
keit im Ausländerzentralregister (AZR)
erfasst. Darunter waren rund 266.000
Ausländerinnen und Ausländer aus
Staaten außerhalb der Europäischen
Union (EU) mit einem Aufenthaltstitel
zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Ein
deutlicher Zuwachs im Vergleich zum
Jahresende 2017 – damals waren es
lediglich 217.000 Erwerbstätige von
außerhalb der EU. Zu den Haupther-
kunftsländern dieses Personenkreises
zählten Indien mit 12 Prozent, China
mit neun Prozent, Bosnien und Herze-
gowina mit acht Prozent sowie die Ver-
einigten Staaten mit sieben Prozent.
292.000
Datatrain wird neues Fördermitglied im GdW
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft
GdW nimmt die Berliner Datatrain GmbH als
30. Fördermitglied auf. Mit der Aufnahme des
Berliner Digitalisierungspartners unterstreicht
der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft die
zentrale Herausforderung, neue Strategien und
Geschäftsmodelle für die Wohnungswirtschaft
zu entwickeln. Mit der Mitgliedschaft erreicht
der Dialog eine neue Stufe. „Wir erwarten von
Datatrain als Innovationsführer und Digitalisierungspartner spannende
Impulse für die Verbandsarbeit“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Umgekehrt verspricht sich das Berliner Unternehmen wertvollen Input
Recht so
„Die Entscheidung behandelte einen Gewerberaummietvertrag, wobei
die Grundsätze auch für Verträge über Wohnraum herangezogen wer-
den können. Gemäß § 548 Absatz 1 BGB verjähren Ersatzansprüche des
Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsa-
che in sechs Monaten. Verjährung wäre eingetreten, wenn das Angebot
von November eine entsprechende Besitzaufgabe der Wohnung bedeu-
tet hätte. Dies war nach BGH aber nicht der Fall. Das entsprechende Schreiben von
November war so auszulegen, dass noch eine nähere Abstimmung darüber erfolgen
sollte, ob der Mieter seiner Verpflichtung nachgekommen war. Erst durch Rückgabe
des Objekts, wozu im Regelfall auch das Überreichen der Schlüssel gehört, erfolgt
die vollständige Besitzaufgabe. Erst dann beginnt die Sechs-Monats-Frist zu laufen.
Für beide Seiten wäre es ratsam, ein entsprechendes Übergabeprotokoll zu verfas-
sen, indem die Übergabe der Schlüssel notiert und vorhandene Mängel bezeichnet
werden. Sodann sollte der Vermieter diese schriftlich beim Mieter geltend machen
und innerhalb der Frist zur Not auch einklagen. Die kurze Verjährungsfrist dient dabei
unter anderem einem ‚Zwang zur zeitnahen Untersuchung‘ und soll dem Verlust des
Beweisgegenstandes vorbeugen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 27. Februar 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters nach § 548 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) mit dem Zeitpunkt beginne, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhalte. Dies
setze grundsätzlich zum einen eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Ver-
mieters voraus. Zum anderen sei eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des
Mieters erforderlich (Az.: XII ZR 63/18). Im Rahmen eines Mietvertrages über Büroräume
waren bei Ende des Mietvertrages unter anderem entsprechende Einbauten durch den
Mieter zu entfernen. Im November wurde dem Vermieter die Rückgabe der Räume ange-
boten sowie eine entsprechende Vor-Ort-Besichtigung. Nach dieser Besichtigung teilte der
Vermieter mit, welche Einbauten noch zurückgebaut werden sollten. Nach Durchführung
dieser Arbeiten erfolgte die Rückgabe dann im Februar. Der Vermieter forderte weitere
Mängelbeseitigung, der Mieter verwies auf Verjährung.
Quelle: Datatrain
durch die GdW-Forschungsergebnisse und den Austausch mit Spitzen-
fachkräften. „Wir sind durch die Mitgliedschaft jetzt noch dichter am
Puls der Wohnungswirtschaft und können unsere Lösungen so noch
zielgenauer und schneller ausrichten und ausgestalten“ führte Andreas
Lerchner, Leiter Kommunikation und Produktdesign sowie Mitglied der
Geschäftsleitung bei Datatrain, aus.
Datatrain berät und begleitet seit 20 Jahren vorwiegend große Unter-
nehmen der Wohnungswirtschaft, die auf eine SAP-System-
landschaft bauen. Die intuitiv bedienbaren Datatrain-Cock-
pits, die mobil und stationär im Einsatz sind, werden über die
SAP Cloud Platform in bestehende SAP-ERP-Systeme integ-
riert und ermöglichen damit den Königsweg in die Digitali-
sierung.
(geb/koch)
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