Wohnungspolitische Informationen 17/2019 - page 2

BUNDESPOLITIK
in denen Wohnungsunternehmen in guten
Wohnlagen mit hohen Bodenrichtwerten
häufig die einzigen Vermieter sind, die
günstigen Wohnraum anbieten.
Um für das bezahlbare Wohnen wiede-
rum eine Entlastung zu erreichen, sieht
der Referentenentwurf den Ansatz einer
ermäßigten Grundsteuermesszahl für den
sozialen Wohnungsbau und ausgewählte
Wohnungsunternehmen vor. Dieses sind
mehrheitlich kommunale Wohnungsunter-
nehmen mit Ergebnisabführungsvertrag an
die Kommune, steuerbefreite Vermietungs-
genossenschaften und gemeinnützige
Wohnungsunternehmen nach Abgaben-
ordnung. Eine Grundsteuervergünstigung
für Wohnungsunternehmen lediglich auf-
grund ihrer Anteilseignerschaft oder ihres
steuerlichen Status ist allerdings gleich-
heitswidrig und daher aus Sicht der Woh-
nungswirtschaft abzulehnen. Die Anteils-
eignerschaft von Wohnungsunternehmen
oder deren steuerlicher Status sind für
eine Begünstigung bei der Grundsteuer
völlig ungeeignet. Dieses Vorhaben spal-
tet die gesamte deutsche Vermieterschaft
in ungerechtfertigter Weise, unabhängig
vom Marktverhalten. Wenn, dann kann nur
eine tatsächlich erhobene niedrige Miete
ein sachgerechtes Kriterium sein. Hinzu
kommt, dass für kommunale Wohnungs-
unternehmen auch noch das Bestehen
eines Gewinnabführungsvertrages erfor-
derlich wäre. Das würde zu der grotesken
Situation führen, dass diese Unternehmen
für eine niedrigere Grundsteuerbelastung
ihrer Mieter ihre gesamten Gewinne an die
Kommune abführen müssten und ihnen
damit das Eigenkapital für den Bau weite-
rer bezahlbarer Wohnungen fehlt.
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft appelliert daher eindringlich an die
Politik, den vorgelegten Entwurf nachzu-
bessern. Wenn die Grundsteuerbemes-
sungsgrundlage ohne Grundgesetzände-
rung durch Fortschreibung der bisherigen
Systematik erfolgen soll, dann muss es
jedem Vermieter möglich sein, die tat-
sächliche niedrigere Miete nachzuweisen.
Außerdem dürfen die Bodenrichtwerte
keine Rolle spielen.
(ess/schi)
Fortsetzung von Seite 1
Bundesbauministerium unterstützt Nationale Projekte des Städtebaus
Berlin – Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat insgesamt 35 neue „Nationale Projekte des Städte-
baus 2018/19“ bekannt gegeben, die mit insgesamt rund 140 Millionen Euro vom Bund gefördert werden.
Städte und Gemeinden aus ganz Deutsch-
land hatten sich mit 118 Projekten bewor-
ben. Zu den geförderten Projekten gehören
zukunftsweisende Vorhaben im Bereich der
Stadtentwicklung. „Egal ob mit der Ent-
Konzepte für den Stadtverkehr der Zukunft
Berlin – Nachhaltige, städtebaulich integrierte Verkehrsplanung und Mobilitätskonzepte spielen eine immer wichtigere
Rolle bei der Planung moderner Städte. Eine Reihe von Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene zielt darauf ab, Kom-
munen und Städte bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte in den Bereichen integrierte Verkehrspla-
nung und Mobilität zu unterstützen.
Das Forschungsprojekt „Konzepte für den
Stadtverkehr der Zukunft“ des Bundes-
instituts für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung (BBSR) untersuchte, welche kon-
zeptionellen Vorbereitungen Städte und
Gemeinden zur Bewältigung verkehrlich-
städtebaulicher Herausforderungen treffen
und welche Faktoren zu einer integrierten
Stadt- und Verkehrspolitik beitragen, um
die Mobilität bedarfsgerecht zu gestal-
ten und die Lebens- und Umweltquali-
tät in den Kommunen zu verbessern. Im
Mittelpunkt der Untersuchung standen
die Recherche und Analyse von kommu-
nalen Verkehrs- und Mobilitätskonzep-
ten, die im Schwerpunkt folgende Hand-
lungsfelder erschlossen: die Qualifizierung
öffentlicher Straßenräume, den Umgang
mit konkurrierenden Flächenansprüchen
zwischen den Verkehrsmitteln, die Reduk-
tion der verkehrlichen Umweltbelastun-
gen und des Kfz-Verkehrs sowie beson-
dere Innovationen im Beteiligungsprozess
bei Planung und Umsetzung. Ergänzt und
vertieft wurden die Konzeptanalysen um
Fallstudien vor Ort. Im Ergebnis zeigt sich,
dass Städte und Gemeinden ihre Verkehrs-
konzepte zunehmend aus den Zielen der
Stadtentwicklung ableiten und regelmäßig
fortschreiben. Die Grundlage sind politisch
beschlossene Zielsetzungen, an denen sich
die kommunale Verkehrsentwicklung mit
ihren Maßnahmen messen lässt. Die zum
Forschungsprojekt veröffentlichte Pub-
likation veranschaulicht, wie durch eine
örtlich angepasste Kombination aus poli-
tischen, technischen, planerischen, aber
auch persönlichen Maßnahmen Mobilität
nachhaltiger und Stadtverkehr verträgli-
cher werden kann. Der vom Bundesver-
kehrsministerium, dem Saarland als Ver-
treter der Länder sowie dem Deutschen
Städtetag gegründete Think Tank „Natio-
nales Kompetenznetzwerk für nachhaltige
urbane Mobilität“ soll außerdem künftig
über die bestehenden Fördermöglichkeiten
zum Aufbau einer modernen nachhaltigen
Mobilität in Städten informieren und die
Akteure bei der praktischen Umsetzung
einzelner Maßnahmen unterstützen.
(schl/ain/koch)
Mehr Infos sowie die BBSR-Publikation finden
Sie unter
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Jetzt bewerben beim Deutschen
Mobilitätspreis
Der Deutsche Mobilitätspreis geht in
eine neue Runde. Unter dem Motto
„Intelligent unterwegs – Menschen
bewegen – Lebensräume verbinden“
werden ab sofort Mobilitätslösun-
gen gesucht, die in allen Regionen
Deutschlands zu mehr Lebensquali-
tät beitragen und so gleichwertige
Lebensverhältnisse fördern. Die 10
besten Ideen werden prämiert. Ob
Stau- und Lärmvermeidung in den
Metropolen, die intelligente Verbin-
dung zwischen Stadt und Land oder
der Ausbau von Mobilitätsangeboten
für ältere Menschen: Unternehmen,
Start-ups, Städte und Gemeinden,
Universitäten, Forschungsinstitutio-
nen und weitere Organisationen sind
eingeladen, sich bis zum 19. Mai 2019
mit ihren Projekten zu bewerben.
Bewerben können Sie sich unter
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