WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 2/2019 - page 2

EUROPAPOLITIK
BUNDESPOLITIK
EU-Gericht fällt finales Urteil zum sozialen Wohnungsbau in den
Niederlanden – EU-Kommission verlängert De-minimis-Verordnung
Luxemburg/Brüssel – Das Gericht der Europäischen Union (EUG) hat im November 2018 ein finales Urteil zum sozialen
Wohnungsbau in den Niederlanden gefällt. Anlass war die Klage niederländischer Wohnungsunternehmen, vertreten
durch ihren Wohnungsbauverband AEDES, gegen die EU-Kommission. AEDES klagte, dass die EU-Kommission über die
Bestimmung zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) von 2009 ihre Kompetenz über-
schritten habe, indem sie eine europäische Definition des sozialen Wohnungsbaus in den Niederlanden einführte und
somit den Zugang zu sozialem Wohnungsbau auf benachteiligte Bürger sowie sozial schwächere Gruppen einschränkte.
Außerdem hat die Kommission im Dezember 2018 die sogenannte De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von all-
gemeinem wirtschaftlichem Interesse bis Ende 2020 verlängert.
Nachdem vor einigen Jahren die nieder-
ländische Klage der Wohnungsunterneh-
men gegen die DAWI-Bestimmung vor
dem Gericht der Europäischen Union (EUG)
gescheitert war, entschied der Europäische
Gerichtshof 2017, den Fall erneut an das
EUG zurückzuverweisen. In seinem abschlie-
ßenden Urteil stellt das EUG fest: Die Euro-
päische Kommission hatte das Recht dazu,
von der niederländischen Regierung eine
Definition des Auftrages der sozialen Woh-
nungsunternehmen zu verlangen. Die EU-
Kommission hat keine Einkommensgrenzen
festgelegt. Und nationale Behörden können
im Allgemeinen laut Urteil andere Kriterien
als die des Einkommens verwenden, um
den Zweck des sozialen Wohnungsbaus zu
bestimmen. Die DAWI-Bestimmung stieß
in den Niederlanden auf großen Protest,
da die niederländische Wohnungsbaupo-
litik bis dahin eine Wohnraumversorgung
für breite Schichten der Bevölkerung vorsah
und auf die Entscheidung der EU-Kommis-
sion hin ein Einkommenslimit für die Ver-
gabe von Sozialwohnungen von 33.400,00
Euro Haushaltseinkommen im Jahr festge-
legt wurde.
Andere Kriterien als Einkommen für
sozialen Wohnungsbau zulässig
Für die deutsche Wohnungswirtschaft ist
das finale Urteil von großer Bedeutung, da
der Fall klärt, wo die Kompetenzen für die
Gestaltung der Wohnraumversorgung in
den Mitgliedstaaten und damit der Aufga-
ben für die Daseinsvorsorge liegen. Inves-
titionen der Mitgliedstaaten in den sozi-
alen Wohnungsbau sind generell von der
Beihilfenotifizierung der EU ausgenommen
und werden damit nicht als Beihilfen ange-
sehen. Von dieser Regelung profitieren die
Bundesländer in Deutschland, da die Lan-
deswohnraumförderprogramme unter die
Ausnahme der Beihilfenotifizierung fallen.
Durch das aktuelle Urteil der europäischen
Richter wird nun bestätigt, dass die Mit-
gliedstaaten andere Kriterien als die des
Einkommens für die Zielgruppe des sozi-
alen und geförderten Wohnungsbaus ver-
wenden können. Für Deutschland bedeutet
dies, dass auch weiterhin durch geförder-
ten Wohnungsbau eine ökonomisch, sozial
und ökologisch nachhaltige Stadtentwick-
lung mit sozial durchmischten Quartieren
möglich ist. Für die europäischen Mitglied-
staaten, in denen bezahlbarer Wohnraum
für breite Schichten der Bevölkerung ein
politisches Primat bildet, ist dieses Urteil
eine Bestätigung ihrer Politik.
EU-Kommission verlängert De-mini-
mis-Verordnung
Zudem hat die Kommission im Dezember
2018 die Verlängerung der sogenannten
De-minimis-Verordnung für Dienste von all-
gemeinemwirtschaftlichen Interesse (DAWI)
bis zum 31. Dezember 2020 angenom-
men. Unter der De-minimis-Verordnung
sind staatliche Kompensationszahlungen
an die Erbringer von DAWI-Dienstlistungen
bis zu 500.000 Euro in einem Dreijahreszeit-
raum von den Beihilfenregelungen ausge-
nommen, da diese als zu gering angesehen
werden, den Binnenmarkt zu beeinträchti-
gen. Die Verordnung wurde in 2012 verab-
schiedet und sollte am 31. Dezember 2018
auslaufen. Die EU-Kommission erachtet die
Verordnung jedoch als hilfreich, da diese
Dienstleistungserbringern Rechtssicherheit
gibt und unnötige Kosten vermeidet. Aus
diesem Grund hat die EU-Kommission ent-
schieden, die Laufzeit der Verordnung zu
verlängern.
Die De-minimis-Verordnung für nied-
rige Beihilfen an Unternehmen ist am 18.
Dezember 2018 im Rahmen ihrer Revision
angenommen worden. Die Schwellenwerte
von 200.000 Euro Beihilfe in einem Dreijah-
reszeitraum wurden unverändert übernom-
men. Die EU-Kommission hat sich gegen
eine Anhebung der Schwellenwerte ent-
schieden, da nach ihren Daten die überwie-
gende Mehrheit der Beihilfen unterhalb des
existierenden Schwellenwerts von 200.000
Euro liegen. Ferner können künftig auch
subventionierte Darlehen von bis zu einer
Million Euro nach der De-minimis-Verord-
nung unter bestimmten Voraussetzungen
freigestellt werden.
(öne/schi)
Weitere Infos zum Urteil des EUG finden Sie
unter diesem Kurz-Link:
zur De-minimis-Verordnung hier:
„Digitale Lösungen können in nahezu
allen Bereichen dazu beitragen, die Ver-
fahren zu beschleunigen und zu verbes-
sern. Gerade für die ländlichen Räume
bedeutet dies eine große Chance. Stärken
wir diese Regionen, dann reduzieren wir
den momentanen Zuzugsdruck auf die
Ballungsräume“, erläuterten Brandl und
Landsberg. Dies könne zu Entspannung
auf dem Wohnungsmarkt und zu Ver-
kehrsentlastung in den Städten führen.
Gleichzeitig fordert der kommunale Spit-
zenverband, noch mehr Anstrengungen
zu unternehmen, um die sich abzeich-
nende Spaltung der Gesellschaft zu
überwinden. Dazu gehöre ein beherztes
Eintreten für gleichwertige Lebensverhält-
nisse in ganz Deutschland. „Obwohl die
Steuerquellen sprudeln und vieles unter-
nommen wird, fühlen sich die Menschen
in Deutschland in manchen Gegenden
abgehängt. Wo der Bus nur einmal am
Tag fährt, die Ärzte sich zurückziehen, die
Schulen in schlechtem Zustand und die
Arbeitsplätze sehr weit entfernt sind, ist
dies nachvollziehbar. Wer hier gegensteu-
ern will, muss die einseitige Konzentration
auf die Metropolen beenden und Ausge-
wogenheit schaffen“, forderten Brandl
und Landsberg. Nach einer Forsa-Umfrage
wollen nur 16 Prozent der Bevölkerung in
einer Großstadt leben, die übrigen bevor-
zugen das Leben in einer Kleinstadt oder
in einem Dorf. „Dies muss die Politik sehr
viel stärker in den Blick nehmen und den
Menschen eine Perspektive eröffnen,
auch im ländlichen Raum zu leben und
zu arbeiten“, so Brandl und Landsberg.
(han/schi)
Weitere Infos:
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