Wohnungspolitische Informationen 14/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5573
Das Honorar eines Legal-Tech-Unternehmens
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Einwohner Deutschlands
lebten 2017 in einer Kleinstadt mit
5.000 bis 20.000 Einwohnern. Wie
das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) weiter mitteilte,
ist die Entwicklung der Bevölkerung
in Kleinstädten in Deutschland sehr
unterschiedlich: Während 42 Prozent
der Kleinstädte zwischen 2007 und
2017 schrumpften, wuchsen weitere
42 Prozent. Besonders dynamisch ent-
wickelten sich kleinere Kommunen im
Umland der Metropolen – etwa Unter-
föhring bei München um 35 Prozent,
Teltow bei Berlin um 27 Prozent oder
Kelsterbach unweit von Frankfurt am
Main um 24 Prozent. Peripher gele-
gene Kleinstädte verloren dagegen in
nicht wenigen Fällen Einwohner. Viele
von ihnen verfügen aber über große
Stärken und Potenziale. Eine spezielle
Rolle spielen die „Hidden Champions“:
Etwa 20 Prozent der rund 1.700 heim-
lichen Weltmarktführer in Deutschland
sitzen in Kleinstädten.
29,2
Weiterdenken statt Enteignen
Recht so
„In dem vorliegenden Fall beschränkte sich das Unternehmen nicht auf die
bloße Einziehung eines bestimmten Geldbetrags. Ob ein Verstoß gegen
das Mietrecht vorlag, war ja auch erst noch zu ermitteln. Insofern war das
Unternehmen – wenn auch im kleineren Umfang – rechtberatend tätig.
Unzweifelhaft gilt in diesen Fällen aber das grundsätzliche Verbot der
Gebührenunterschreitung für Rechtsberatungen sowie die Vereinbarung
eines Erfolgshonorars. Ausnahmen sind nur in begrenzten Einzelfällen möglich. Auch für
Legal-Tech-Unternehmen gilt also bei Rechtsberatung grundsätzlich das Rechtsanwalts-
gebührenrecht. Die Entscheidung schützt also die rechtsberatende Tätigkeit des Rechts-
anwalts, der sich nun mal an die Rechtsanwaltsgebührenordnung halten muss.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 24. Januar 2019 hat sich das Landgericht Berlin unter anderem mit Honora-
ransprüchen eines sogenannten Legal-Tech-Unternehmens beschäftigt (Az: 67 s 277/18).
Gegenstand der Entscheidung – die hier nur verkürzt wiedergegeben werden kann – war
unter anderem die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus Rechtsdienstleistun-
gen eines Unternehmens, das die Erbringung von zunächst unentgeltlichen Rechtsdienst-
leistungen vorsieht, indem sie über ihren im Internet betriebenen „Mietpreisrechner“ die
auf einer detaillierten Dateiangabe des jeweiligen Mieters beruhende Miete ermittelt. Nur
im „Erfolgsfall“ wäre ein entsprechendes Honorar an das Unternehmen zu zahlen, wenn
also tatsächlich weniger Miete zu zahlen wäre. Das Landgericht meinte, dass die entspre-
chende Vereinbarung nichtig zulässig sei. Das Unternehmen sei hier rechtsberatend tätig
gewesen, da der rechtliche Aspekt nicht so weit im Hintergrund stehe, dass es gerecht-
fertigt erscheint, die Tätigkeit als bloße Inkassotätigkeit zu werten.
Quelle: BBU
Am 6. April 2019 startet in Berlin eine Unterschriftenaktion der Mie-
terinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mit dem Ziel, einen
Volksentscheid zwecks Enteignungen von Wohnungsunternehmen her-
beizuführen. Die laufende Debatte ist von viel Populismus und sehr wenig
Fakten geprägt. Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungs-
unternehmen hat daher in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband der
ven rechtlichen Auswirkungen sowie Fragestellungen und die enormen
finanziellen Summen auf einen Blick zusammenfasst.
(schi)
Faktenbasierte Argumente rund um
die Enteignungsdebatte finden Sie
auf der neuen Website
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