Wohnungspolitische Informationen 14/2019 - page 3

WETTBEWERB
BUNDESPOLITIK
von Bodenrichtwerten generell verzich-
tet werden, denn sonst würde auch bei
diesem Verfahren eine Grundgesetzän-
derung notwendig“, so GdW-Chef
Axel
Gedaschko
.
Die Wohnungswirtschaft spricht sich aller-
dings strikt dagegen aus, einzelne Gruppen
von Wohnungsunternehmen abhängig von
der Anteilseignerschaft oder dem steuerli-
chen Status mit einer niedrigeren Steuer-
messzahl zu begünstigen. Es muss gleiches
Recht für alle Beteiligten am Markt gelten.
„Nur so können wir es schaffen, für mehr
bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu
sorgen. Alle Vermieter mit Mieten unter-
halb der Durchschnittsmiete müssen das
Recht haben, diese auch zum Ansatz zu
bringen“, betonte Gedaschko.
Darüber hinaus wäre auch eine Abschaf-
fung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer
eine absolute Fehlentscheidung. Dies
widerspräche völlig dem der Grundsteuer
zugrundeliegenden Äquivalenzprinzip und
wäre zudem verfassungswidrig – denn die
Grundsteuer bekäme so den Charakter
einer Vermögensteuer.
Am 14. März 2019 haben die Finanzminis-
ter des Bundes und der Länder weitere Ver-
einfachungen des sogenannten Kompro-
missmodells zur Reform der Grundsteuer
beraten. Der bayerische Landesfinanzmi-
nister hatte in diesem Zusammenhang
grundsätzliche Kritik am beratenen Modell
erkennen lassen. Im Ergebnis wurde Olaf
Scholz beauftragt, einen entsprechenden
Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das Kom-
promissmodell sieht bislang eine wertab-
hängige Bemessungsgrundlage vor. Die
dafür anzusetzenden Mieten und Boden-
richtwerte sollen pauschaliert in die Berech-
nung einfließen.
Flächenmodell: leicht nachvollziehbar
und wenig streitanfällig
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft
Immobilienwirtschaft Deutschland (BID-
lehnt dieses Modell ab und spricht sich
weiter für das wertunabhängige Flächen-
modell aus. „Das Flächenmodell erfüllt
die verfassungsrechtlichen Vorgaben
und könnte innerhalb kurzer Zeit umge-
setzt werden. Es ist leicht nachvollzieh-
bar und wenig streitanfällig. Darüber hin-
aus besteht kein beziehungsweise kaum
Anpassungsbedarf, wodurch ein stabiles
und planbares Grundsteueraufkommen
sichergestellt werden kann. Das vorge-
schlagene Kompromissmodell bedeutet
genau das Gegenteil“, erklärte
Jürgen
Michael Schick
, Präsident des Immobili-
enverbandes IVD, derzeit geschäftsführen-
der Verband der BID.
Zwar müsste für das von der BID favorisierte
Flächenmodell das Grundgesetz geändert
werden, um dem Bund die Gesetzgebungs-
kompetenz zu verschaffen. Dies wäre aber
auch bei dem vorgeschlagenen Kompro-
missmodell erforderlich, weil es sich so
weit von den bisherigen Einheitswerten
entfernt, dass man sich nicht mehr auf ein
Fortbestehen der früheren Gesetzgebungs-
kompetenz berufen kann.
(sen/schi)
Das BID-Positionspapier zur
Grundsteuerreform finden Sie unter diesem
Kurz-Link:
Fortsetzung von Seite 2
Deutscher Bauherrenpreis 2020 ausgelobt – Wohnungswirtschaft, Architekten
und Kommunen zur Beteiligung aufgerufen
Berlin – Bezahlbarer und qualitätsvoller Wohnungsbau ist derzeit besonders wichtig. Seit über 30 Jahren werden heraus-
ragende Wohnungsbauprojekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichnet. Der wichtigste Preis der Wohnungs-
wirtschaft setzt am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an – Faktoren, die aktuell wichtiger sind
als je zuvor. Als einziger Preis in der Branche hebt der Deutsche Bauherrenpreis die besondere Rolle der Bauherren her-
vor. Der Wettbewerb wird von der Arbeitsgruppe Kooperation des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW –
des Bund Deutscher Architekten (BDA) – und des Deutschen Städtetages (DST) zur Unterstützung positiver Ansätze und
Lösungen im Wohnungsbau ausgelobt.
Der Preis richtet sich vor allem an Projekte
mit experimentellem Charakter, in denen
Gewohntes und Herkömmliches in Frage
gestellt worden sind. Gerade solche Pro-
jekte sind geeignet, die Diskussion über
neue Wege im Wohnungsbau und im
Umgang mit vorhandener Substanz zu
beleben und weiterzuführen.
„Gesellschaftliche Verantwortung und
Bewusstsein für Qualität von Lebensräu-
men spielen für die Wohnungswirtschaft
gerade jetzt eine entscheidende Rolle.
Denn bezahlbarer Wohnraum wird drin-
gend benötigt“, betonte GdW-Präsident
Axel Gedaschko
.
„Wie lebenswert Städte sind, wird im
besonderen Maße durch die Qualitäten
ihrer öffentlichen Räume bestimmt und
durch deren bauliches Umfeld. Die guten
Beispiele aus dem Deutschen Bauherren-
preis setzen diesbezüglich Maßstäbe. Sie
bieten hohe Qualität zu tragbaren Kos-
ten. Ganz im Sinne einer nachhaltigen und
zukunftsfähigen Stadtentwicklung wäre
es gut, wenn solche Positivbeispiele an
möglichst vielen Orten andere Bauherren
inspirieren könnten“, bekräftigte der Prä-
sident des Deutschen Städtetages, Ober-
bürgermeister
Markus Lewe
aus Müns-
ter.
„Wir brauchen hochwertige und bezahl-
bare Wohnungen, die einen nachhaltigen
Beitrag zur Stadtentwicklung leisten und
in denen die Menschen auch gerne woh-
nen wollen. Von intelligentem Neubau und
innovativer Bestandsentwicklung profitie-
ren die Wohnquartiere und die Innenent-
wicklung der Städte“, erklärte
Heiner Far-
wick
, Präsident des BDA.
Die Auslober rufen zur Teilnahme an die-
sem Wettbewerb auf, der vom Bundesmi-
nisterium des Innern, für Bau und Heimat
unterstützt wird. Wohnungsunternehmen
und -genossenschaften, private und öffent-
liche Bauherren, Investoren, Bauherren-
gruppen, Kommunen und Bauträger, frei-
berufliche Architekten, Stadtplaner und
Landschaftsarchitekten sowie Arbeitsge-
meinschaften von Planern in Abstimmung
mit ihren Bauherren können Projekte einrei-
chen, die in Deutschland zwischen Januar
2015 und April 2019 realisiert worden sind.
Die Einreichung der Wettbewerbsunterla-
gen ist ausschließlich online möglich. Die
Bewerbungsfrist endet am 11. Juni 2019
um 18 Uhr.
(burk)
Bewerben können Sie sich unter
Quelle: BDA
14/2019 3
1,2 4,5,6
Powered by FlippingBook