WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 1/2019 - page 6

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5560
Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben
ZAHL DER WOCHE
Arbeitstage zählt das neue Jahr 2019,
wenn man die regionalen Feiertage
nach der Wirtschaftskraft der jewei­
ligen Bundesländer gewichtet. Dies
sind exakt so viele Arbeitstage wie im
Jahr 2018. Erstmals seit Jahren ist im
Vorjahresvergleich der Wirtschaftsleis­
tung deshalb kein Arbeitstageeffekt
zu erwarten. Man muss fast 30 Jahre
zurückblicken, um ein Jahr mit weni­
ger Arbeitstagen zu finden. Im Jahr
1991 waren nur 246,9 Arbeitstage zu
verzeichnen. Allerding war damals der
Buß- und Bettag noch ein bundesein­
heitlicher Feiertag. 2019 fallen weniger
Feiertage auf ein Wochenende: Neujahr
fällt am 1. Januar auf einen Dienstag,
der 1. Mai auf einen Mittwoch, Christi
Himmelfahrt am 30. Mai auf einen
Donnerstag und Allerheiligen am 1.
November auf einen Freitag. Die Fei­
ertage liegen 2019 damit so günstig,
dass mit einem Brückentag ein verlän­
gertes Wochenende herausspringt. Die
Weihnachtsfeiertage liegen 2019 eben­
falls arbeitnehmerfreundlich. Heilig­
abend fällt auf einen Dienstag, gefolgt
von den Feiertagen am Mittwoch und
Donnerstag. Im folgenden Jahr ändert
sich die Wochentagslage der Feiertage,
sodass in 2020 3,6 Arbeitstage mehr
zur Verfügung stehen.
247,9
Die Anwendungen unter dem Sam­
melbegriff Smart Home erfordern eine
immer leistungsfähigere Breitbander­
schließung der Gebäude. Zunehmend
werden Netzbetreiber auch die Kom­
munikation mit den Mietern und die
Vernetzung der Bestände technisch
unterstützen. Als Multimediaversorger werden sie in Kooperation mit
der Wohnungswirtschaft vernetzte Systeme für das Wohnen einführen
– Smart Infoscreens, Quartiers-WLAN, Ambient Assisted Living (AAL)
oder Smart Metering sind Beispiele für künftige Online-Assistenzdienste.
Recht so
„Gerade die gewerbliche Fremdvermietung über Sharing-Portale führt
dazu, dass Wohnungen für eine längere Zeit oder dauerhaft vom Markt
genommen werden und den Wohnraum verknappen. Mit Zweckent­
fremdungsgesetzen soll dies verhindert werden – daher müssen auch
entsprechende Auskünfte erfolgen, wenn Fremdvermietungsmodelle
eingesetzt werden. Wäre jedoch genug Wohnraum vorhanden, wür­
den solche gewerbliche Tätigkeiten weniger ins Gewicht fallen und wären kaum
lukrativ. Insofern sind sowohl Zweckentfremdungsgesetze als auch entsprechende
gewinnbringende Geschäftsmodelle Ausdruck dessen, dass Wohnraum knapp ist.
Mietrechtsanpassungsgesetze oder Zweckentfremdungsgesetze bekämpfen lediglich
die Symptome, nicht jedoch die Ursache. Insofern stellt sich schon die Frage, warum
der Gesetzgeber es geschafft hat, entsprechende Mietrechtsanpassungsgesetze zu
verabschieden, nicht jedoch Gesetze zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Senkung der Baukosten.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az.: M 9 K 18.4553) hat das Bayerische Verwaltungs­
gericht München entschieden, dass Airbnb Ireland Daten zu Gastgebern von vermittelten
Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben muss. Das Verwaltungsge­
richt begründet die Entscheidung damit, dass nach dem bayerischen Zweckentfremdungs­
recht eine Vermietung von privaten Wohnräumen länger als acht Wochen im Kalenderjahr
für Zwecke der Fremdbeherbergung genehmigungspflichtig sei. Hieran müsse sich auch
Airbnb trotz des Firmensitzes in Irland aufgrund ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet halten.
Airbnb sei weiter Vermittlerin der Wohnungen und daher verpflichtet, entsprechende
Auskünfte zu erteilen. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Für die Wohnungswirtschaft liegen die größten Chancen der Digitalisie­
rung darin, die Effizienz ihrer Kernprozesse und ihre Servicequalität zu
steigern. Die Basis dafür sind beispielsweise verbesserte Planungsgrund­
lagen, ein effizienteres Wissensmanagement bis hin zur digitalen Bau­
werksdatenmodellierung.
Beim Symposium „Smarte Wohnung“ des Ver­
bandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA)
wird am 16. Januar 2019 von 17 bis 18:30 Uhr
in der Landesvertretung des Saarlandes in den
Ministergärten in Berlin das Potenzial digita­
ler Anwendungen für Mieter, Vermieter, Infra­
strukturanbieter und Hersteller aufgezeigt und
diskutiert. Peter Altmaier, Bundesminister für
Wirtschaft und Energie, wird die Keynote zum
Thema „Zukunftsmarkt Smart Living“ halten.
16. Januar 2019, Berlin
Symposium „Smarte Wohnung“
Quelle: ANGA
Anschließend findet bis 20:30 Uhr ein Get-Together mit allen
Teilnehmern statt.
Kooperationspartner sind der Spitzenverband der Wohnungs­
wirtschaft GdW und die Wirtschaftsinitiative Smart Living, die
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter­
stützt wird.
(art/schi)
Weitere Infos zu Programm und Anmeldung finden Sie hier:
Peter Altmaier
Foto: Bundesregierung/Kugler
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